Verhinderungspflege

Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Verhinderungspflege.

Ich habe Pflegestufe 1 und mein Mann ist als meine Pflegeperson bei der KK gemeldet. Nun war er in diesem Jahr einige Tage auf berufl. Fortbildung und meine Schwägerin hat in dieser Zeit die Pflegetätigkeiten bei mir übernommen.

Welche Belege muss ich jetzt mit dem Antrag einreichen? Reicht ein Nachweis über das Seminar?

Vielen Dank und liebe Grüße
das Zornröschen


Antworten

  • Hallo Zornroeschen,

    Du brauchst dafür keine Belege, nur ein Formular Deiner Pflegekasse und eine Person, die nicht mit Dir verwand ist und das Formular zur Verhinderungspflege unterschreibt. Das Geld für die Verhinderungspflege ist genauso wie das Pflegegeld zur freien Verfügung. Du mußt nur mit dem Antragformular nachweisen, daß Dich jemand in der Abwesenheit Deines Mannes gepflegt hat.

    Ich beantrage das Geld für die Verhinderungspflege nur einmal im Jahr für 28 Tage und 8 Stunden am Tag. Für alle einzelnen Verhinderungspflegetage diesen Antrag zu stellen ist meiner Meinung nach ein zu hoher Verwaltungsaufwand. Eine Freudin, die oft schnell mal rüber kommt um zu helfen, unterschreibt jedes Jahr diesen Antrag und wenn das Geld da ist tue ich es auf ein Sparbuch, das ich speziell für's Pflegegeld eingerichtet habe. So kann ich über's Jahr verteilt das Verhinderungspflegegeld so flexibel ein setzten, wie ich es brauche.

    Lieben Gruß
    Karin
  • Hallo Karin,
    gute Idee mit dem Konto.

    Ich bin ja erst seit ungefähr einem Jahr pflegebedürftig, von daher ist mir die Sache noch nicht so vertraut.

    Wir haben schon bei der KK angerufen. Meine Schwägerin gilt nicht mit mir als verwandt, da sie die Frau vom Bruder meines Mannes ist. Das zählt dann schon nicht mehr als Verwandtschaftsverhältnis.

    Einen Beleg über das Seminar verlangt die Pflegekasse auch nicht. Der Sachbearbeiter war übrigens sehr nett und hilfsbereit.
    Du gibst 8 Stunden am Tag an – muss sich das denn nicht mit der Pflegezeit in dem Gutachten decken?
    Grüße von mir

  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Hallo Karin,
    gute Idee mit dem Konto.

    Ich bin ja erst seit ungefähr einem Jahr pflegebedürftig, von daher ist mir die Sache noch nicht so vertraut.

    Wir haben schon bei der KK angerufen. Meine Schwägerin gilt nicht mit mir als verwandt, da sie die Frau vom Bruder meines Mannes ist. Das zählt dann schon nicht mehr als Verwandtschaftsverhältnis.

    Einen Beleg über das Seminar verlangt die Pflegekasse auch nicht. Der Sachbearbeiter war übrigens sehr nett und hilfsbereit.
    Du gibst 8 Stunden am Tag an – muss sich das denn nicht mit der Pflegezeit in dem Gutachten decken?
    Grüße von mir



    Liebe Zornroeschen,

    auch wenn bei der Einschätzung Deiner Pflegebedürftigkeit ganz bestimmte Handlungen beurteilt wurden, so war die dafür zuständige Pflegekraft doch deutlich mehr Zeit anwesend. Bei der Verhinderungspflege geht es nicht um spezielle Tätgigkeiten die uns zu pflegebedürftigen Personen machen, sondern darum das jemand Deinen Mann wärend seiner Abwesenheit vertritt. Hierfür werden 8 Stunden täglich genehmigt, nicht mehr und nicht weniger. Damit Du das Pflegegeld im vollen Umfang erhälst und es nicht gekürzt wird, solltest Du unbedingt genau 8 Stunden täglich angeben.

    Gruß Karin
  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 6. Jun 2024
    Hallo Karin,

    vielen lieben Dank. Auch für die PN.
  • Hallo zusammen,

    sorry, wenn ich noch mal nachfrage. Ich hab zwar schon gegoogelt, bin mir aber immer noch nicht so ganz sicher.

    Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

    Muss meine Ersatzpflegekraft die Einkünfte aus der Verhinderungspflege versteuern? Sie ist momentan Hausfrau und Mutter; oder müssen mein Mann und ich den Betrag in unserer Einkommensteuererklärung angeben?

    Vielen Dank für Antworten.

    Grüße vom Zornröschen



  • Liebes Zornroeschen,


    so weit ich weiß ist das Pflegegeld weder Steuerpflichtig noch wird es bei Hartz IV oder anderen Sozialleistungen angerrechnet.

    Gruß Karin
  • Hallo muss auch noch mal meinen Senf dazu geben ist alles richtig was Karin sagt,gibt nur noch eine Kleinigkeit dazu zu sagen.Nicht alle KK händeln das gleich,meine KK verlangt das man erst die Verhinderungspflege leistet,gut ist ja kein Thema bezahlt man die Person halt wenn die gezahlt haben,dafür muss man nur die Tage angeben wie viele die Pflege geleistet wurde,Karins Kasse händelt das anders.LG Erich
  • Magic hat geschrieben:
    Hallo muss auch noch mal meinen Senf dazu geben ist alles richtig was Karin sagt,gibt nur noch eine Kleinigkeit dazu zu sagen.Nicht alle KK händeln das gleich,meine KK verlangt das man erst die Verhinderungspflege leistet,gut ist ja kein Thema bezahlt man die Person halt wenn die gezahlt haben,dafür muss man nur die Tage angeben wie viele die Pflege geleistet wurde,Karins Kasse händelt das anders.LG Erich


    Nein Erich, meine Kasse händelt das genauso wie Deine. 😉


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