Gutachten für Sozialgericht: Falsche und fehlende Daten !

Jetzt muß ich einfach Dampf ablassen !

Seit fast 2 Jahren kämpfe ich um die Höherstufung von Pflegestufe 2 nach 3.
Endloser Schriftverkehr, Widerspruch, Widerspruchskommission, Klage vor dem Sozialgericht (Urteil steht noch aus). Am 23.12.2010 war der Gutachter da, der für das Sozialgericht sein Gutachten abgeben mußte, Frist bis 28.2.2011 wurde ihm gesetzt, geschrieben hat er es dann endlich am 28.4.
Der VdK unterstützt mich bei der Klage, ich habe jetzt das Gutachten in Kopie bekommen und bin entsetzt darüber, wie schlampig mit meinen Daten umgegangen wird !

Da wird berichtet, dass mein Schwerbehindertenausweis zum 1.1.1997 mit damals 70 % GdB und Merkmalen a, aG, B ausgestellt wurde, tatsächlich ist das Ausstellungsdatum 1.1.1977, also 20 Jahre früher. Außerdem wurde mir vor 1 ½ Jahren der GdB auf 100 % erhöht und ich erhielt zusätzlich noch das Merkzeichen H. Der Ausweis wurde um diese Angaben ergänzt, ich habe keinen neuen bekommen.

Außerdem fehlen zwei sehr wichtige Berichte über stationäre Klinik-Aufenthalte.

Bei der Berechnung der Minuten für die Grundpflege kommt er auf 261 Minuten, was ja erfreulich ist, jedoch ist später zum Schluß des Berichtes von 251 Minuten die Rede. Ja, mag ein Tippfehler sein. Aber bei einem so wichtigen Dokument erwarte ich mehr Präzision.

Selbstverständlich habe ich die Dame vom VdK sofort über die falschen bzw. fehlenden Angaben informiert, sie gibt das an das Sozialgericht weiter. Ich kann also nur hoffen, dass dies für die Entscheidung/Urteil auch berücksichtigt wird und sich das Gericht nicht ausschließlich auf das mangelhafte Geschreibsel stützt.

Was habe ich noch für Möglichkeiten ? Kann ich dem Gutachter seine Fehler aufzeigen und von ihm verlangen, dass er ein neues, berichtigtes Gutachten erstellt ? Schließlich hängt für mich sehr viel davon ab.

Viele Grüße
Moni 😡

Antworten

  • Hallo Moni,

    super, dass du mal ordentlich Dampf ablässt!
    Sowas hilft immer schon mal. Auch wenn es das Problem nicht lösen kann.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter.
    Ich hoffe sehr, er kann dir helfen.

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • Hi Moni

    Gutachter - das scheint für viele von uns ein Reizthema zu sein.
    Bei mir war es ein Gutachten wg. Arbeitsplatz. In der Liste der anwesenden Personen waren mehrere aufgeführt, die zu keinem Zeitpunkt anwesend waren, zudem wurde Männlein und Weiblein verwechselt. Laut Gutachten gehe ich an Gehschienen. Ich bin in meinem Leben noch nie an Gehschienen gegangen und wer sich nur etwas mit der med. Problematik Querschnitt - zwei Gehschienen auskennt , schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Das Gutachten soll ja das positive wie negative Leistungsbild begutachten. Ich habe an meinem Arbeitsplatz einen etwa 1,60 m hohen unübersehbaren Stehpult andem ich min 4-5 h freistehend arbeite, ebenso bin ich in der Lage min. 20 Stockwerke(!) hoch zu laufen. Beides zweifellos ein positives Leistungsbild für einen Querschnitt, beides wurde vom Gutachter "verschwiegen". Mit Schlamperei ist sowas nicht zu erklären und nachdem mir auf Anfrage mehrmals(!) Akteneinsicht verweigert wurde und zweifellos begründete und richtige Einwände meinerseits weggefegt wurden mit "Das können Sie gar nicht beurteilen und selbst wenn spielt es keine Rolle". Also das Prinzip böse gesagt behindert gleich blöd oder zumindest ich mache mir mein eigenes (Vor)urteil. Nee miit Schlamperei ist das nicht zu erklären. Auf jeden Fall bin ich seitdem gewaltig angesäuert. Hilfe erwarte ich ja gar keine, aber ein neutrales Verhalten kann ich erwarten, davon bin ich aber meilenweit entfernt.
    Ich hatte damals eine Fachausfsichtsbeschwerde an das Landesministerium fix und fertig, mir wurde aber von anderer Seite davon abgeraten.

    Was mich bei dir allerdings wundert, dass selbst der gerichtlich bestellte Gutachter sich so verhält. Ich würde an deiner Stelle einen förmmlichen Brief an den Gutachter schreiben. Ganz nüchtern auflisten was falsch ist, also Seite 1 Zeile x widerspricht sich mit Seite 2 Zeile y usw. Mit Bitte um Erklärung bzw. Korrektur und Fristsetzung ca 2-3 Wochen. Zuletzt Hinweis: Kopie des Schreibens ging am sounsovielten an das Gericht.
    Auf jeden Fall klar darlegen was eindeutig falsch ist - der Richter kann es nicht wissen.

    viel Glück, obwohl dies eigentlich das falsche Wort ist.

    Klaus

    "mangelhaftes Geschreibsel" das Wort merke ich mir, aber mein Humor ist mir gründlich vergangen.
  • Guten Tag,

    aus fachlicher Sicht würde ich dazu raten, dem Gutachter ein sachliches Schreiben über die Unstimmigkeiten zukommen lassen und zwar nicht selbst sondern über einen Rechtsvertreter (Anwalt) desweiteren bleibt dann nur noch die Möglichkeit die Hauptverhandlung vor Gericht abzuwarten und das mit dem Rechtsbeistand vor der Verhandlung zu besprechen. Vielleicht ordnet dann der Richter wegen formaler Fehler eine Neubegutachtung an. Mehr kann man hier zuerst einmal nicht tun, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
  • Hallo zusammen, danke für die Rückmeldungen. Ich wollte auch auf den Gutachter losgehen, habe mich jedoch mit dem VdK beraten, von dort wurde ja die Klage eingereicht.
    Die Rechtsanwältin hat mir geraten, erst mal abzuwarten, ob die Krankenkasse das Gutachten anerkennt. Wenn wir die Hinweise jetzt weiterleiten, würde es den Ablauf unnötig verzögern. Falls die Krankenkasse kein Anerkenntnis abgibt, werden die Punkte in die Stellungnahme des VdK eingearbeitet. Ich berichte wieder, sobald ich was neues weiß.
    Grüßle
    Moni


    @Klaus:
    Na, bei dir geht's auch wieder rund ! Bist ja auch kampf-erprobt. Gehst du ab und zu mal "in die Luft" um über allem zu schweben ? flying high ....