Wem gehören Hilfsmittel?

Hallo allerseits hatte mich vor fast einem halben Jahr mal kurz hier als Neuer vorgestellt:_(Name Peter,61 Jahre, Hemiparese links- seit Schlsaganfall vor 3 Jahren.

Pünktlich mit dem ersten Schnee im vorigen Jahr, war auch mein Elektrorollstuhl von der KK gekommen. Nun habe ich `ne Rampe am Schuppen und kann das "Auto" auch alleine in seine Garage fahren.Mich interessiert, wer ist eigentlich der Eigentümer des Rollstuhls(Optimus2) Die Krankenkasse oder das liefernde Sanihaus ?
Ist aber `ne Sparmaschine- alles einfachst: keine Rückspiegel,kein Sicherheitsgurt und die Gepäckablage fehlt auch. Wer kann mir ein Servicemanual (auch leihweise zum Einscannen)verschaffen? Damit ich mal sehe, wo man was an dem Gerät befestigen kann.

Danke für Eure Hilfe,
Gruß, Peter

Antworten

  • Hi Peter

    Ich vermute ganz stark Eigentümer der Hilfsmittel ist die KK - der der zahlt.
    Das Sanihaus ist ja eigentlich nur Verkäufer. Meinen Vorgänger-Rolli (mechanisch, 15 Jahre alt und "durch") hat die KK aber nicht zurückgefordert.

    Klaus
  • Hallo Peter

    und herzlich willkommen (zurück 😉 ) bei MyHandicap!

    Schau mal, ob Dir das hier weiterhilft: http://www.rolliservice.de/downloads/optimus2bda.pdf

    Generell würde ich Klaus zustimmen, dass Kostenträger auch der Eigentümer der Hilfsmittel bleibt.

    Viele Grüße
    Tomtom
  • Hallo Renntraktor,

    Die Hilfsmittel gehören der KK, derin der Du bist, da sie Kostenträger ist.
    Die KK kann die alten Hilfsmittel zurückfordern, wenn neue beantragt werden, macht das aber in der Regel nicht,darum habe ich auch noch einen alten Rolli im Keller.
    Man kann die Hilfsmittel aber auch selbst an Sammelstellen abgeben.

    LG

    Surfer
  • Hallo,

    Es gibt hier zwei Möglichkeiten:

    1) Sie erhalten einen Wiedereinsatz aus dem Bestand Ihrer Krankenkasse
    d.h. Ihre KK beauftragt ein Sanitätshaus mit der Auslieferung ihres Eigentums.
    Also Eigentum der KK

    2) Sie erhalten eine Fallpauschale, auch hier beauftragt die KK wieder ein Sanitätshaus, diesmal gehört das Hilfsmittel jedoch dem Sanitätshaus. Also Eigentum des Sanitätshauses.

    Das Hilfsmittel ist also zu keinem Zeitpunkt Ihr Eigentum. Sollte es einmal nicht mehr benötigt werden, ist es ganz wichtig, dass Sie wissen, wem es gehört. Denn kommen Sie vill. auf die Idee das Hilfsmittel zu verschrotten, dann könnte es Probleme geben.

    Mfg
    O. Barth
    http://www.sanivit.eu/act/start.htm
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