Merkzeichen G
Hallo Leute,
bin hier ganz neu!
Meine erste Frage ist oder betrifft das Merkzeichen G.
nur so zur info: ich bin 45Jahre, wohne in Dresden und bin Bluter und hab vor kurzem wieder das G bekommen.
Ich hatte es schon mal in meiner Jugend und da gab es eine Liste wo ich hin fahren konnte.
ich hab in einigen anderen Foren gelesen das es Leute gibt die fahren mit dem zug von Braunschweig bis Berlin ,als Beispiel!!
Das sind aber mehr als 50Km oder?
wie geht das? ich hab da mal was mit nem Verbundraum gelesen, bin aber nicht schlauer geworden.
dank für die infos
Christian
bin hier ganz neu!
Meine erste Frage ist oder betrifft das Merkzeichen G.
nur so zur info: ich bin 45Jahre, wohne in Dresden und bin Bluter und hab vor kurzem wieder das G bekommen.
Ich hatte es schon mal in meiner Jugend und da gab es eine Liste wo ich hin fahren konnte.
ich hab in einigen anderen Foren gelesen das es Leute gibt die fahren mit dem zug von Braunschweig bis Berlin ,als Beispiel!!
Das sind aber mehr als 50Km oder?
wie geht das? ich hab da mal was mit nem Verbundraum gelesen, bin aber nicht schlauer geworden.
dank für die infos
Christian
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Antworten
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Hallo Christian,
gut möglich, dass sich seit deiner Jugend hier auch was geändert hat, wie weit du unentgeltlich mit den öffentlichen Verkehrmitteln fahren kannst.
Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter. Bitte hab etwas Geduld mit ihrer Antwort.
Viele Grüße von
Michaela
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Hi,
liegen ja bestimmt schon 30Jahre dazwischen 😀
Christian
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Sehr geehrtes Mitglied,
Unentgeltliche Beförderung
Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit der Deutschen Bahn laut Gesetz einige Leistungen als "Nachteilsausgleich". Diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke
Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis - besitzen.
Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit 60,- Euro bzw. 30,- Euro.
Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.
Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs
Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des behinderten Menschen, ist die Beförderung auch:
- in D-Zügen (Fernverkehr)
- IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)
Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde (Fernverkehrszüge können nur benutzt werden, wenn sie für den Verkehrsverbund freigegeben sind).
- auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs in der 2. Klasse
- auf allen Buslinien im Nahverkehr. Darunter zählen Linien, die im Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen
- innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2. Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können
Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson/eines Hundes:
Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt). Zusätzlich zur Begleitperson wird auch ein Begleithund unentgeltlich befördert. Beachte: Blindenführhunde werden zusätzlich zu einer Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist.
Begleiter reisen mit:
in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen
Sie können also mit Wertmarke und Streckenverzeichnis im Umkreis von 50 km um Ihren Wohnort und in allen Verbünden kostenlos reisen. Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich gewesen.
Mit den besten Grüßen
Ellen Engel
Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote
Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)
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Hallo,
das ist ja der standart Text, denn kenn ich ich schon und beantwortet ja meine Frage nicht.
Ich kenn auch einpaar Personen hier aus Dresden die z.B. nach Berlin fahren oder nach München.
Das sind bei weitem mehr als 50km.
Aber die Personen können mir auch nicht genaueres sagen als das es was mit dem Verbundraum zu tun hat.
Ich frag mich was hat es damit Aufsicht? mit dem Verbundraum.
Kann ich theoretisch in ganz Deutschland rumfahren? da wo es ein Verbundraum gibt?
Danke schonmal
Christian P.
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Hallo Christian,
ich habe nochmal bei unserer Fachexpertin nachgefragt.
Ich hoffe, ich bekomme bald von ihr Antwort.
Viele Grüße von
Michaela
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Hallo Christian,
Das G steht für Gehbehinderung und Gefährdung im Straßenverkehr, d.h. man darf öffentliche Transportmittel des Personennahverkehrs unentgeltlich nutzen und bei 2 Personen ist zumindest die Begleitperson frei, weil Dir nicht zugemutet werden kann zu Fuß zu gehen und unterstellt wird, daß selbst Autofahren zur Gefährdung im Verkehr führt.
LG
Surfer
0 -
@surfer
damit eine Begleitperson u. U. frei ist bedarf es aber dem Merkzeichen "B"
und sorry was heißt Gefährdung ?
Ich fahre seit 30 Jahren Auto und habe 1996 eine Sportpilotenlizens gemacht und das mit dem Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (aG). Ich habe noch nie davon gehört, dass mit "g" oder "ag" eine Gefärdung unterstellt wird. Hast du dafür eine Quelle ?
Klaus
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Hallo Klaus,Klaus123 hat geschrieben:
Ich habe noch nie davon gehört, dass mit "g" oder "ag" eine Gefärdung unterstellt wird. Hast du dafür eine Quelle ?
.. nun ja ...
Ich habe als Merkzeichen in meinem Ausweis ein G.
Als ich im Feb. 2010 dann einen Autounfall hatte und der Polizist, der den Unfall aufgenommen hatte, bemerkte dieser:
"Ich sehe Sie haben irgendwelche Probleme. Ich muß das der Führerscheinstelle melden."
Von der Führerscheinstelle kam dann ein Schreiben, in welchem, dem Sinne nach Folgendes zu lesen ist:
" ... bestehen aufgrund ihrer aufgefallenen Einschränkung seitens der Fahrzeugerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit.
Es liegt in Ihrem eigenen Interesse diese Zweifel auszuräumen ..."
Es folgt von mir eine Konsultation der Begutachtungsstelle des Tüv, ein Gespräch mit dessen Ärztin, ich bekomme ein Gutachten (für 300 Euro !!!), und in dem Auflagen (behindertengerechter Umbau) zum führen eines KFZ gemacht werden (Umbau erfolgt übrigens nächste Woche).
Das ist im Prinzip ja alles OK, denn es geht ja nicht nur um meine eigene Sicherheit im Strassenverkehr, sondern auch um eine mögliche Gefährdung anderer Teilnehmer.
Heftig finde ich persönlich, daß ich lt. Begutachtungsstelle nun alle 2 Jahre so ein Gutachten erstellen lassen muss. Immerhin 300 Euro !
Ein bissel komme ich mir auch vor wie eine "willkommene Einnahmequelle" ...
Interessant an der ganzen Sache ist, daß der Unfallgegner zwar auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs, aber auf dem Weg vom Frühschoppen nach Hause war ...
LG
Tom
0 -
Fahrten mit dem Schwerbehindertenausweiss und einem G sind bis 100 bzw. 50kmh erlaubt, alles außer ICE, nur darüber brauchst du einen Zusatzfahrschein(zwischen2-5€).
---
Nur die meisten Kontis wissen das auch nicht richitg, denn zu dem Ausweiss brauchst du das Blatt von Versorgungsamt, dass du dich dafür "entschieden" hast, du kannst auch einen PKW günstiger in der Steuer haben. Nur wenn du das nicht hast dann kannst Bahn/Bus fahren(bis auf ICE).
---
Nur zur Erklärung, die meisten Kontis in Bus und Bahn ist es egal ob du Blatt von Versogrungsamt hast, schauen noch nicht mal den Ausweiss an ob der überhaupt noch gültig ist und welchen Wohnort du hast -> mit den 50-100kmh.
---
Mir ist es in gesamter Zeit Bus/Bahn erst einmal passiert, das ein Konti es genau geschaut hat ob ich über der 100/50kmh Grenze bist, und seitdem habe ich immer diesen Zusatzfahrschein.
---
Damit du etwas Erfahrung aus dem RL hast, nicht diesen ganzen Offiziellen Mist den man wirklich überall nachlesen kann.
0 -
Sehr geehrtes Mitglied,
jeder schwerbehinderte Reisende, der im Besitz einer Wertmarke und Streckenverzeichnis ist, kann im Umkreis von 50 km um seinen Wohnort und in allen Verbünden kostenlos reisen. Das bedeutet, reist er von A nach B, muss er außerhalb der 50 km -Zone nur den Anteil einer Strecke zahlen, der nicht zu einem Verbund gehört.
Ich hoffe, nun ist der Sachverhalt klar.
Mit den besten Grüßen
Ellen Engel
Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote
Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)
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Hallo Zusammen!
Und natürlich chp2000.
Seit meinem "ersten" "G" sind auch schon über 30 Jahre vergangen. Es hat sich einiges
geändert, aber eines ist gleich geblieben:
Ich kann in jedem!! Verkehrs-Verbund kostenlos fahren (sofern ich die Wertmarke habe).
(Ich aus Baden-Württemberg, vor 30 Jahren konnte ich alle ÖPNV in Berlin benutzten).
Die DB-AG ist mit ihren Regionalzügen (bis IRE) in die jeweiligen Verkehrsverbünde
eingebunden.
Wenn jetzt ein Verkehrsverbund an einen anderen grenzt, kann ich von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund fahren -- ohne zu zahlen (wenn ich die Wertmarke habe).
Z.B. kann ich jetzt von Stuttgart nach Kassel (Hessen) in den Regionalzügen kostenlos fahren (aber meist nehme ich doch den ICE und zahle).
Oder auch von Stuttgart nach Berlin.
Die Bundesrepublik (nur da gilt es, nach Wien zahle ich ab Grenze) ist inzwischen fast flächendeckend mit Verkehrsverbünden "gepflastert" (noch vor 10 Jahren musste ich 2 km zwischen 2 Verbünden überwinden, manchmal habe ich vergessen, dafür eine Karte zu lösen -- jetzt brauche ich kein schlechtes Gewissen zu haben).
Gruß, Josef
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StefanNRW hat geschrieben:
Fahrten mit dem Schwerbehindertenausweiss und einem G sind bis 100 bzw. 50kmh erlaubt, alles außer ICE, nur darüber brauchst du einen Zusatzfahrschein(zwischen2-5€).
---
Nur die meisten Kontis wissen das auch nicht richitg, denn zu dem Ausweiss brauchst du das Blatt von Versorgungsamt, dass du dich dafür "entschieden" hast, du kannst auch einen PKW günstiger in der Steuer haben. Nur wenn du das nicht hast dann kannst Bahn/Bus fahren(bis auf ICE).
---
Nur zur Erklärung, die meisten Kontis in Bus und Bahn ist es egal ob du Blatt von Versogrungsamt hast, schauen noch nicht mal den Ausweiss an ob der überhaupt noch gültig ist und welchen Wohnort du hast -> mit den 50-100kmh.
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Mir ist es in gesamter Zeit Bus/Bahn erst einmal passiert, das ein Konti es genau geschaut hat ob ich über der 100/50kmh Grenze bist, und seitdem habe ich immer diesen Zusatzfahrschein.
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Damit du etwas Erfahrung aus dem RL hast, nicht diesen ganzen Offiziellen Mist den man wirklich überall nachlesen kann.
Hallo Stefan,
was meinst Du Bitte mit Kontis??? Bitte benutze gebräuchliche Abkürzungen, die jeder blickt. Ich selbst habe einen Partner der ist Contergangeschädigt. Die Conterganbehinderten nennen sich Contis, mit C geschrieben. Ich vermute mal, Du meinst einen Kontrolleur. Wenn man Abkürzungen benutzt, sollte man nur gebräuchliche benutzen, bzw. die nach der ersten Nennung vielleicht als Aküfi in Klammern setzen. Ehe Du fragst, Aküfi=Abkürzungsfimmel.
Außerdem muß man auch im IC eine Fahrkarte bezahlen, wenn man einen Wertmarke hat. Mit dem Metronom kann man auch umsonst fahren, die Erfahrung habe ich schon selbst gemacht, das ich mir die Fahrkarte umsonst gekauft hatte. Diese wurde mir aber zurückerstattet, weil ich damals nichts genaues auf der Internetseite des Metronoms gefunden habe.
Die Begleitung ist nur dann frei, wenn das B im Ausweis nicht durchgestrichen ist. Es kommt auf Deine Behinderung an, ob Du eine Begleitung mitnehmen kannst, ich habe ein G, kann es aber nicht. Wer z.B. ein H wie hilflos im Ausweis hat, der darf normalerweise auch eine Begleitung mitnehmen. Die Wertmarke bekommst Du bei Deinem zuständigen Versorgungsamt, und kostet für ein halbes Jahr 30 Euro und für ein ganzes Jahr 60€, ist immer noch günstiger als eine Monatskarte im ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr).
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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