3 Tage in der Woche Betreuung im Heim wird trotzdem Miete vom Sozialamt übernommen?

hallo,

meine Tochter ist im Moment sehr schwierig sie wird ab und an aggressiv und macht dann Sachen kaputt.Die Medikamente haben die Zustände verschlimmert und wurden daher abgesetzt.Unser behandelnder Physiater schlug daher vor sie paar Tage in der Woche in einem Heim unter zu bringen(3 Tage)damit ich zur Ruhe kommen kann da ich meine Tochter allein pflege mein mann ist nach einem Unfall vor 6 Jahren verstorben,die restlichen Tage soll sie zu Hause sein .Ich weiß nicht ob das eine gute Lösung wäre. Und wie ist es dann mit der Miete wird meiner Tochter ihr teil trotzdem vom Sozialamt bezahlt? Sie bekommt Grundsicherung und ich habe nur eine Rente von 552,88 € wovon ich ja schon meinen teil Miete bezahle mehr kann ich nicht.
Hat einer einen Tipp oder Rat wäre nett vielleicht war schon mal jemand in so einer Situation.

danke

Antworten

  • Hallo Lilly,

    verständlich, dass du auch Zeit für dich brauchst und zur Ruhe kommen willst, bzw musst.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter. Ich hoffe, er kann dir weiterhelfen.

    Ich wünsch dir alles Gute und dass du die für euch beste Lösung findest.

    Liebe Grüße von
    Michaela



  • Guten Morgen Lilly,

    Ich vermute mal das es zu keiner Leistungskürzung kommt. Denn erstens bleibt es ja der Hauptwohnsitz für dein Kind in der Unterkunft und zweitens die Kosten laufen in und zu der Unterhaltung / Wohnraum bestehen. Es gibt ein ähnliche Urteil dazu bereits für Alg II Bezieher in der Leistung und zur Grundsicherung im Fall der Erkrankung. Hier wurden die Rechte zum Leistungsbezieher gestärkt.

    Ob sich dies jedoch auch in deinem Fall anwenden lässt ( in der Argumentation im Ernstfall ) kann ich nicht sicher beurteilen. Du bekommst ganz bestimmt eine detaillierte Antwort durch einen Experten aus dem Forum dazu.

    Dir wünsche ich viel Kraft, viele positiven Gedanken in der Zeit der Erholung. Es wäre jedenfalls eine gute Entscheidung durch dich, denn auch du benötigst zu der ständigen Pflege, Betreuung zu deinem Kind eine Phase der Regeneration zu dir selbst, Mfg Lyn 😉
  • Guten Abend,

    also die rechtliche Seite ist hier nicht ganz einfach. Am besten man klärt es mit dem zuständigen Sozialamt ab. Nach meiner Meinung dürfte es hier nicht zu einer Kürzung kommen, sollte dies dennoch der Fall sein müsste man den Rechtsweg beschreiten.
  • Hallo ihr lieben,

    nach längerer Abwesenheit möchte ich mich zurück melden.Also eine Unterbringung 3 Tage die Woche ist hier laut Aussage des Sozialamt nicht möglich sie müsste dann die ganze Woche untergebracht sein.Meine Tochter war 4 Wochen in einer Psychiatrischen Klinik und wurde auf Medikamente eingestellt die leider nicht viel bringen.Sie bekam 2 Medikamente wo das eine sie trotzdem sehr aggressiv machte.Nun haben wir uns einen neuen Psychiater gesucht der kompetenter zu sein scheint und das eine Medikament wurde abgesetzt und dafür ein anderes gegeben am tag läuft es soweit gut sie macht keine Dummheiten aber wir haben das Problem das sie abends nicht zur Ruhe kommt und nach 21.00 Uhr geht es dann los mit ihrer Aggressivität und man muss ständig auf passen und sie versuchen zu beruhigen ich hoffe das wir das auch noch in den Griff bekommen das sie abends schlafen kann.Leider ist bei uns im Osten Deutschland vieles anders was die Hilfen betrifft als im Westen von Deutschland eigentlich sehr traurig.Wir haben jetzt einen guten Platz in einer Tagesförder Gruppe gefunden aber da braucht es wieder Zeit da der Amtsarzt alle medizinischen Unterlagen anfordern muss mir wurde gesagt da könnten Wochen vergehen.Hat einer einen Tipp wie man bissel Druck machen könnte denn es ist ja wichtig das meine Tochter dringend dahin soll hat auch der Arzt schriftlich bestätigt und trotzdem fühlt man sich nicht zuständig mir so schnell wie möglich zu helfen.Ich bin mit meiner Kraft auch fast am Ende.

    Danke für eure Hilfe

    LG Lilly
  • Hallo Lilly!

    Wie alt ist deine Tochter? Hier in Hamburg gibt es von verschiedenen Vereinen, Einrichtungen, Institutionen die Möglichkeit einer betreuten Wohngruppe.
    Wohngruppe heißt in diesem Fall:
    Meistens 6 bis 8 Bewohner mit unterschiedlichen Behinderungen, davon 2 bis 3 Rollstuhlfahrer. Sie ziehen also von zu Hause aus wie andere Kinder auch, sobald sie volljährig sind oder später (auch, wenn Eltern die Kraft nicht mehr haben, die Kinder zu Hause zu pflegen oder einfach zu alt geworden sind).
    Natürlich gibt es dort immer Wartelisten, man sollte sich mehrere Wohngruppen anschauen. Jeder hat dort ein eigens eingerichtetes Zimmer mit Bett, Schrank, Schreibtisch etc, man teilt sich meistens zu zweit ein Bad, Küche und Wohnzimmer sind Gemeinschaftsräume.
    Wie die Finanzierung genau läuft, kann ich dir nicht sagen. Aber vielleicht ist es eine Alternative zum Heim für dich. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine Tochter zu besuchen oder für Wochenenden und Urlaub zu dir zu holen, gönne ihr aber eine gewisse Eingewöhnungsphase.
    Sie geht dann von der Wohngruppe aus zum Arbeitsplatz, zu Ärzten etc.

    Viel Glück, Katrin
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