Einmaligzahlung bei Umzug, eine Behörde schiebt es zur anderen ist das normal??? Der Kreis schließt

Ich bin 60 Grad behindert und Buchstabe "G". Mein Mann Alleinverdiener, jetzt müssen und wollen wir umziehen doch das Geld reicht nicht. Ich beantragte wegen dem behindertengerechten Wohnen eine Unterstützung. Rententräger da dort Rentenantrag läuft und berufliche sowie med. Reha. Letztere wurde abgebrochen. RV schickte den Antrag Integrationsamt, diese ohne Benachrichtigung zum Sozialamt, dieses wiederum zur AOK. Da fing ich an, seien nicht zuständig keine Pflegestufe. Ohje nun gehe ich Beratungstermin persönliches Budet an. Klasse Theorie liest sich toll, aber die Praxis...... Wer kann klare Aussagen machen? Vielen lieben Dank und Grüße!

Antworten

  • Hi

    Also ohne Pflegestufe ist die Krankenkasse tatsächlich nicht zuständig. Die rechnen ganz praktisch. In einer behindertengerechten Wohnung braucht der Behinderte weniger Pflege und daher ist u. U. kein Pflegegeld mehr notwendig. Eine Querschnittgelähmter ( ohne Lähmungen im Armbereich) ist in einer ent. Wohnung pflegeunabhängig.
    Das Problem bei behindertengerechten Wohnungen ist eben auch - es gibt viel zu wenige. Daher sind sie Behinderten mit Rolli/Rollator oder zumindest das "ag" vorbehalten, daher kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand die Kosten für deinen Umzug bezahlt.

    Klaus
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