Bedeutung der Merkzeichen auf Schwerbehindertenausweis

Hallo erstmal !
Habe mich mal hier angemeldet, da ich ein paar Fragen habe, die ich mir jetzt selbst nicht beantworten konnte.
Ich besitze seid geraumer Zeit einen Schwerbehindertenausweis, habe mir den aber bisher nie wirklich angeguckt.
Da er aber abgelaufen war und ich ihn dann letztes Jahr mal verlängern lassen habe, habe ich es dann trotzdem mal getan. Leider war ich im Nachhinein nicht ganz sicher was die einzelnen Merkzeichen auf dem Ausweis jetzt bedeuten (Habe übrigens Asperger Syndrom).

Also im Netz kann man natürlich ganz einfach alle Merkzeichen nachlesen:

aG, B, Bl, G, Gl, H, RF etc. ..

Bei mir steht als erstes Merkzeichen auf der Rückseite ein großes G, danach ein Großes H (jedoch von der Schriftgröße her kleiner als das G), GH ist aber nicht aufgeführt .. oder soll das bedeuten G als auch H ??!

Dann steht auf der Vorderseite "...Mitnahme Begleitperson ist nachgewiesen" [B]. Bis jetzt habe ich keine Begleitperson benötigt .. muss ich das jetzt vllt ändern lassen oder hätte ich da bei der Beantragung etwas erwähnen müssen, da die mir das einfach so verlängert haben ..

Zudem steht oben links unbefristet, heißt das wirklich, dass ich den nichtmehr verlängern muss? Denn es ist ja ein Aktuelles Foto drinne .. und wenn ich den Ausweis noch 10 Jahre habe, dann müsste ich das ja im Prinzip auch erneurn oder nicht?

Naja, Fragen über Fragen, vllt kann mir ja trotzdem Jemand helfen 😀 Thx!

EDIT:
Falls ich es nicht konkret genug beschrieben habe, habe ich nochmal kurz paar Bilder angehängt von den Symbolen.

http://imageshack.us/photo/my-images/805/p1010987a.jpg/
http://imageshack.us/photo/my-images/709/p1010989j.jpg/
http://imageshack.us/photo/my-images/709/p1010989j.jpg/



Antworten

  • Hallo Hexe87,

    H bedeutet Hilfsbedürftig
    G bedeutet Gehbehindert

    Die Sache mit der Begleitperson kannte ich auch nicht, habe aber unter http://www.code-knacker.de/schwerbehindertenausweis.htm folgendes gefunden:
    "Im Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck sind folgende Eintragungen vorgedruckt:
    1. auf der Vorderseite das Merkzeichen B und der Satz: "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen".
    2. auf der Rückseite im ersten Feld das Merkzeichen G

    Definition nach Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze":
    In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein – d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen – noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
    Die Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung des Gehvermögens sind als erfüllt anzusehen, wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Darüber hinaus können die Voraussetzungen bei Behinderungen an den unteren Gliedmaßen mit einem GdB unter 50 gegeben sein, wenn diese Behinderungen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arteriellen Verschlusskrankheiten mit einem GdB von 40. Auch bei inneren Leiden kommt es bei der Beurteilung entscheidend auf die Einschränkung des Gehvermögens an. Dementsprechend ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herzschäden mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens nach Gruppe 3 und bei Atembehinderungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion wenigstens mittleren Grades anzunehmen. Auch bei anderen inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, z. B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen."

    Unbefristet bedeutet, dass Du den Ausweis nicht mehr verlängern musst. Wegen des Bildes habe ich mir selbst noch keine Gedanken gemacht, aber ich denke das ist wie beim Führerschein. Den muss man ja auch nicht erneuern.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    Gruß,
    Martin
  • Erstmal danke Martin!

    Ich habe aus versehen das 2te Bild doppelt eingefügt, das mit dem unbefritet war hier :
    http://imageshack.us/f/831/p1010990p.jpg/


    Dann scheint das H wie schon vermutet für sich alleine zu stehen.

    Ok, ich bin ja im Prinzip nicht Gehbehindert im physischem Sinne, aber da steht ja auch
    "..auch durch innere Leiden..", wodurch das ja dann abgedeck zu sein scheint.

    Ich habe in einem ebook gelesen, dass wenn man beispielsweise bestimmte Sachen beantragt, man einen Nachweis vom Versorgungsamt braucht oder so .. Habe das jetzt nicht genau verstanden.
    Sagen wir ich möchte jetzt bestimmte Sachen gelten machen (z.B. studiere ich zur Zeit an einer Uni), muss ich dann irgendwie erstmal zum Versorgungsamt und die überprüfen dann erstmal meinen Zustand oder sowas?
    Denn meine Behinderung macht sich jetzt nicht äußerlich nicht so leicht bemerktbar, wodurch ich jetzt unsicher wäre, wie sowas ablaufen würde.
    Oder ich würde beispielsweise eine ermäßigung bei einer Beförderung beantragen für mich und z.B. für eine Begleitperson .. müsste diese Begleitperson dann z.B. auch dorthin oder wie sieht das aus?!

    Ich habe jetzt nicht vor irgendwas zu beantragen oder so, aber mich intressiert es, weil das ja so dort eingetragen ist und ich mich wie schon geschrieben gerade erst beginne mich mit der Thematik auseinander zu setzen 😀


    EDIT:
    Naja, habe in einem Forum gerade noch irgendwas über Pauschbeträge gelesen. .. Was bedeutet das genau? Sind das Einmalzahlungen oder ist das nur für Erwerbstätige oder wie?
    Habe nämlich in einem anderen Tread gelesen, dass Jemand rückwirkend diese Beträge erhalten hat .. Denn ich hatte auch vor meinem Studium eine Ausbidung gemacht, welche mir echt viel abverlangt hat und würde gerne wissen ob mir da theoretisch irgendwas zu steht, denn auf den meisten Seiten steht meist nur das selbe und das ziemlich allgemein .. 🙁



  • Hallo Hexe 87,
    H= Hilflos, nicht hilfebedürftig, also muß deine Behinderung schon etwas gravierender sein. Meine Mutter hatte Diabetes, und hatte einen Rollator, da hatte sie dann das H, zu dem G. Wenn Du ein H im Ausweis hast, mußt Du die Wertmarke für den ÖPNV noch nicht mal selbst bezahlen, dann bekommst Du diese automatisch kostenlos nach Hause geschickt. Und Deine Begleitung kann muß aber nicht die identische Person sein. Du kannst als Begleitung in Bus und Bahn jeden mitnehmen, also z.B. eine Person, die sonst eine Fahrkarte bezahlen müßte. Auch wenn Du in Konzerte gehst, bekommst Du dann die Begleitung umsonst rein, du selbst muß dann aber den Eintritt bezahlen. Als Tipp dazu, man teilt sich die Kosten für die Eintrittskarte... 😆 😆 😆 stell Dir vor, eine Karte kostet 100€, jeder von Euch zahlt dann nur 50€, weil Begleitung hat ja dann freien Eintritt.

    Mit den Pauschbeträgen sind die Steuervergünstigungen gemeint. Leider habe ich die Prozentzahlen mit den Beträgen nicht im Kopf, aber ich denke, da können Dir andere Leute helfen. Entweder machst Du den Pauschbetrag über den Einkommensteuerjahresausgleich oder monatlich, mußt Du selbs wissen, aber bei H, würde ich es eintragen lassen, da zahlst Du dann weniger Steuern...Sonst frag mal Dein zuständiges Viehamt (Finanzamt). Die müssen Dir Auskunft geben. Ich hoffe mal, das ich Dir etwas helfen konnte.
  • Ja, danke das hat mir schonmal geholfe !
    Meine Mutter hat ebenfalls Diabetes und auch H und G, aber auch wegen einer schweren Operation, da hatte ich mich schon bisschen gewundert.

    Mich interessiert natürlich was mir theoretisch zusteht, denn ich bezahle fleißig meine Studiengebühren(Noch, ist ja bald vorbei), bekomme nur wenig BaföG und bezahle natürlich noch für mein Bahnticket.. werde aber trotzdem jetzt kein Zugticket oder so beantragen.

    Jedoch ist es z.B. so, dass ich seid November mein Auto abgemeldet habe.
    Mit dem bin ich eigentlich nur zu meinem Sportverein gefahren sprich 3mal die Woche 12km hin und zurück => 3700km pro Jahr ..
    Zu den Benzinkosten kamen dann natürlich noch 50 Euro KfZ-Steuern und Vereinsgebühren.
    Da ich jetzt während dem Studium und besonders in den Prüfungsphasen nichtmehr viel verdienen kann, musste ich das halt aufgeben 🙁

    Habe aber gelesen, dass man z.B. Ermäßigungen von der KFZ-Steuer beatnragen kann .. klar das Fahrzeug muss auf einen angemeldet sein etc. und man bekommt halt nur bis 3000km Privatfahrten erstattet, aber ich fahre eh nur ca. diese Entfernung ... Leider war das auf den meisten Seiten nur diffus erklärt, denn dort stand das nur gehbehinderte dies bekämen .. Ist das denn so richtig oder meinen die damit, dass man das Merkzeichen G auf dem Ausweis brauch? bzw wer ist für sowas zuständig?

    Andererseits versucht mein Freund mich ständig zu überreden mal z.B. in Urlaub zu fahren (war sicher 7 Jahre nichtmehr), da wäre ja so eine Ermäßigung echt was feines bei der finanziellen lage .. gut z.B. die Lufthansa bietet ja wohl sowas an aber nur in die USA, was natürlich wieder bisschen übertrieben ist .. aber falls sowas möglich wäre, dass eine Begleitperson kostenlos mit kann, ohne das diese großartig irgendwas unterschreiben muss bzw. man z.B. tickets kauften könnte mit vorzeigen eines ausweises, dann wäre das ja echt erfreulich bzw. man könnte sich echt mal was gönnen ....

    Naja, ich spinn hier schon wieder rum, bin jedenfalls schonmal dankbar für die Antworten, werde morgen wohl mal paar Vorlesungen ausfallen und beim Finanzamt vorbeischauen ...



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