ist ein kind mit wahrnehemungsstörung undlerndeffiziten behindert. kann ich beim versorgungsamt eine

hallo zusammen,
mein kind hat wahrnehmungsstörungen und lerndeffiziete, er besucht einen förderschule, bekommt förderung seit dem 2 lebensjahr, ergo logo , förderung in der fein und grobmotorik.

meine frage ist mein kind behindert kann ich einen antrag beim versorgungsamt auf behinderung stellen.
vielen dank fürs lesen
geoffrey03

Antworten

  • Hallo geofrey,

    schön das Du MyHandicap gefunden hast. Du schreibst nichts über die Ursache dieser Entwicklungsstörung Deines Kindes. Eine Schwerbehinderung wird leichter anerkannt, wenn es eine Ursache für diese Symptome gibt. Aber so wie Du die Symptome beschreibst, könnte auch das Versorungsamt sie für eine Behinderung halten.

    Ich möchte Dir raten es einfach mal zu versuchen. Bitte vertaue nie darauf, daß es aus reicht nur das Antragsformular aus zu füllen. Du mußt auch selber aktiv werden um Erfolgreich zu sein. Besorge Kopien sämtlicher medizinischen Untertlagen Deines Kindes und bitte die Therapeuten auch um einen Bericht. Zusätzlich hilft es, wenn Du über mehere Tage dokumentierst, welche Probleme Dein Kind im Alltag hat. Je ausführlicher Du dies tust, desto genauer ist das Bild das der Gutachter von der Behinderung Deines Kindes hat.

    Der Schwerbehindertenausweis

    Gruß Karin
  • Hallo Geoffrey!

    Herzlich Willkommen bei MyHandicap!
    Wie KarinM schon geschrieben hat, ist es wichtig dass du dich bei einem Antrag dahinter klemmst. Einfach so wird wahrscheinlich niemand einen Ausweiß ausstellen.
    Da ich als Ergotherapeutin arbeite kenne ich viele Kinder mit Wahrnehmungsstörungen. Die wenigsten haben ehrlich gesagt eine Schwerbehinderteneigenschaft. Vor allem wenn die WN-Störung nicht Folge einer schwererwiegenden Grunderkrankung ist. Aber das soll dich nicht entmutigen es zu versuchen!

    Ich nehme mal an dass es sich um eine Körperwahrnehmungsstörung (sensomotorisch) handelt, dann notiere dir wirklich wie sich diese im Alltag auswirkt. (z.B. in der Selbstständigkeit deines Sohnes beim Anziehen, Essen, Hygiene, Freizeitgestaltung,...)
    Liegt eine visuelle oder auditive WN-Störung vor, kannst du auch das angeben, aber so etwas wird meiner Erfahrung nach nicht berücksichtigt. Falls eine multimodale Störung vorliegt, vor allem das angeben, und immer mit Beispielen wo sich Einschränkungen im Alltag zeigen!

    Normalerweise schreiben die Therapeuten ja nach jedem Rezept einen Bericht, fordere einen aktuellen an und lege ihn dem Antrag bei!


    Ich wünsche dir noch viel Entdeckungen und Schritte nach vorne mit deinem Sohn!

    LG,sale
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