was ist kriege bei 80 GDB

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  • Hallo Petrania,

    Mit 80% hast Du Schwerbehindertenstatus.

    1.Du kannst das aG für außergewöhnliche Gehbehinderung beantragen, und wenn Du kein Auto kein ausreichendes EK hast und ein ärztl. Attest, daß Du die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kannst in Verbindung mit aG Taxigelder über den Bezirk der Heimatregion.

    2.Falls Du arbeitest die bei 80% vorgesehene Steuerfreipauschale nach
    Einkommenssteuergesetz und auch die Förderung eines KfZ wird leichter

    3. Auch Pflegestufe 2 (430 EU mtl.) beim med. Dienst der KK müßte drin sein

    4. Gebührenbefreiung bei der GEZ in Köln bei Beantragung von RF

    5. Telefonermäßigung je nach Anbieter

    Sollest Du arbeiten gilt ein erweiterter Kündigungs - und Versetzungsschutz, sowie bei Ganztagsjob 5 Tage Zusatzurlaub und wenn wochends Arbeitstage sind 6

    Solltest Du studieren wollen kannst Du per Härtefallantrag die nächstmögliche Zulassung zur Hochschule Deiner Wahl stellen, auch wenn Du den Notenschnitt nicht hast.
    Auch kannst Du einen Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren bei der Hochschule stellen, sowie Zeitverlängerungen bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.

    Nachteilsausgleiche gibt es auch bei Schule und Ausbildung
    Dir steht gegebenenfalls auch ein Platz in einer Einrichtung zu.

    LG

    Surfer
  • danke
    Ich habe merzeichen G aG und B
    Mit meine Muskel Krankheit kann ich nicht mehr arbeiten
    ich bin 44 jahre alt und ich kriege Erwerbsrente.

    ich habe bei meine Firma 20 Jahre gearbeitet
    jetzt ich kann nur mit unterstüze gehen.
    und nur bis 100 meter.

    Danke Peter
  • Hallo Peter,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Von unserem User surfer hast Du schon eine sehr umfassende Antwort bekommen. (Vielen Dank dafür, surfer! 😀 )

    Dem ist jetzt eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass das Merkzeichen "B" Dich dazu berechtigt, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen.

    Außerdem erhält die Begleitperson bei vielen Stellen (Museen, Kinos, Freizeitparks etc.) kostenfreien oder ermäßigsten Eintritt. Dies ist jedoch nicht rechtsverbindlich für die Betreiber - ist also eine freiwillige Kulanzleistung.

    Weitere Infos zu Nachteilsausgleichen mittels Schwerbehindertenausweis findest Du auch in unserem Info-Bereich unter http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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