Voraussetzungen für Merkzeichen G

Kann mir mal jemand einige Beispiele für die Voraussetzungen für das Merkzeichen G geben? G steht ja für "erhebliche" Gehbehinderung. Die Frage ist für mich, ab wann ist eine Gehbehinderung erheblich. Eine Amputation im Oberschenkel dürfte G würdig sein. Eine Fußheberlähmung wohl kaum. Ich wollte auch schon mal im Versorgungsamt anrufen, mir das mal offiziell sagen lassen. Dann würde ich erwägen, mir das G einzuklagen. Es wurde mir mehrfach abgelehnt, bei einer Kniearthrodese. Ich finde das unglaublich.

Antworten

  • Hallo Malte, wie lange ist die Ablehnung denn her? Wenn das unter 4 Wochen ist, würde ich mal dringend Widerspruch einlegen. Und dann besorgst Du dir von Deinen behandelnen Ärzte Unterlagen, über Deine Einschränkungen, Krankheiten etc...Die reichst Du beim Versorgungsamt ein. Bitte denk daran, nur Kopien keine Origniale. Nicht das es später heißt, hier ist nichts angekommen. Ich arbeite selbst in einer Behörde, kenn das also.
  • Hallo, ich habe mein "G" auch eingeklagt. Obwohl ich schon lange ein taubes Bein habe, wurde dann schriftlich verhandelt und zurück gegangen auf das Datum des ärztlichen Schreibens- Nervmessung! Wenn man weniger als 2km in 15 min gehen kann und erhebliche Schmerzsteigerung hat, steht einem das zu. Habe auch eine Zehenheberschwäche sowie steife Großzehgelenke. Alles Gute und viel Erfolg!! Gruss Inka116
  • Hallo Malte,

    klick mal auf diesen Link, da stehen alle Voraussetzung für das Merkzeichen G ganz genau aufgelistet:
    http://www.global-help.de/merkzeichen-gesundheitliche-voraussetzungen/10.shtml

    wenn du das Empfinden hast, dass dir das Merkzeichen G zusteht, dann kämpf darum! Hol dir Atteste ein und lege deine Gehbehinderung so genau wie möglich dar.

    Ich drück dir die Daumen, dass es für dich mit dem Merkzeichen G klappt.

    Liebe Grüße sendet dir
    Michaela