Rampe
Hallo,
ich sitze aufgrund MS mit spastischen Paraparesen und steifen Knien seit über 2 Jahren im Rollstuhl.
Endlich habe ich einen einen Invacare Storm 4, den ich aber nicht voll für den Innen- und Außenbereich nutzen kann, da die vorhandenen selbstbezahlten Alu-Schienen (ohne Hinzuziehug der Krankenkasse) für den Elektro-Rollstuhl nicht ausreichen, da diese viel zu kurz sind.
Das Sanitätshaus hat eine 5 m lange Etac-Rampe empfohlen. Die Krankenkasse teilte mir nun mit folgender Begründung mit, dass sie beantragter Versorgung nicht zustimmen kann:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Hilfsmittel nur dann bezahlen, wenn diese eine Behinderung ausgleichen oder die Therapie einer Krankheit unterstützen. Gegenstände, die z.B. krankheitsverursachende Risiken in verschiedenen Lebensbereichen verhindern sollen, fallen in den individuellen Eigenverantwortungsbereich.
Hilfsmittel nach § 33 SGB V sind allerdings nur mobile und für unterschiedliche Hindernisse verwendbare Rampen, die vom Versicherten getragen oder mitgeführt werden können. Die Rampen müssen von der Funktion her transportabel und universell einsetzbar sein.
Lt. Sanitätshaus gibt es keine richtige Hilfsmittelnummer, sie wurde aber bei der Krankenkasse mit der Hmv-Nr. 22.50.01.0900 beantragt.
Weiß jemand Rat und/oder kennt evtl. eine Alternativlösung (wie z.B. Flächen-, System- oder Teleskoprampe) und Argument(e) gegenüber der Krankenkasse?
Besten Dank im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Gsbi
ich sitze aufgrund MS mit spastischen Paraparesen und steifen Knien seit über 2 Jahren im Rollstuhl.
Endlich habe ich einen einen Invacare Storm 4, den ich aber nicht voll für den Innen- und Außenbereich nutzen kann, da die vorhandenen selbstbezahlten Alu-Schienen (ohne Hinzuziehug der Krankenkasse) für den Elektro-Rollstuhl nicht ausreichen, da diese viel zu kurz sind.
Das Sanitätshaus hat eine 5 m lange Etac-Rampe empfohlen. Die Krankenkasse teilte mir nun mit folgender Begründung mit, dass sie beantragter Versorgung nicht zustimmen kann:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Hilfsmittel nur dann bezahlen, wenn diese eine Behinderung ausgleichen oder die Therapie einer Krankheit unterstützen. Gegenstände, die z.B. krankheitsverursachende Risiken in verschiedenen Lebensbereichen verhindern sollen, fallen in den individuellen Eigenverantwortungsbereich.
Hilfsmittel nach § 33 SGB V sind allerdings nur mobile und für unterschiedliche Hindernisse verwendbare Rampen, die vom Versicherten getragen oder mitgeführt werden können. Die Rampen müssen von der Funktion her transportabel und universell einsetzbar sein.
Lt. Sanitätshaus gibt es keine richtige Hilfsmittelnummer, sie wurde aber bei der Krankenkasse mit der Hmv-Nr. 22.50.01.0900 beantragt.
Weiß jemand Rat und/oder kennt evtl. eine Alternativlösung (wie z.B. Flächen-, System- oder Teleskoprampe) und Argument(e) gegenüber der Krankenkasse?
Besten Dank im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Gsbi
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Antworten
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Hallo Gabi, 😛
ich möchte dich hier herzlich willkommen heißen.
Vor kurzer Zeit habe auch ich eine Rampe in den Garten als Ausgang anschauen lassen. Sie wird extra angefertigt.
Ein Terrassentürschloss soll noch kommen.
Die Frage die sich mir stellt ist, was für ein Steigungspotential du hast?
Ich würde das über einen Antrag auf Bezuschussung für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes stellen.
Vielleicht noch einmal über andere Lösungen nachdenken (Rolli)?
Da ich auch MS habe, kenne ich die Problematik.
Vielleicht hilft dir dieser Link ein wenig.
http://nullbarriere.de/lehmann-rollstuhlrampen.htm
Viel Glück wünscht dir Marianne
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Hallo Gabi,
ich kontaktiere einen unserer Fachexperten. Er kann dir sicher ein paar Tipps geben, bzw Alternativen nennen.
Ich hoffe, dass du die für dich beste und auch leistbare Lösung findest.
Liebe Grüße von
Michaela
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Hallo,
die wichtigste Frage ist die zu überbrückende Höhe, die Sie überwinden müssen.
Danach richtet sich die benötigte Länge der Rampe. Mobile Rampen gehen ca. bis 3 Meter und können nach meinen Erfahrungen max. eine Höhe von 20 - 30 cm ausgleichen. Da es sich bei Ihrem Rollstuhl um einen Terra handelt, muss auch auf die Belastbarkeit geachtet werden. Je länger die Rampe, desto weniger belastbar ist sie.
Hier können Sie einmal schauen, wie solche mobilen Rampen aussehen:
http://www.sanivit.eu/act/produktansicht/category/Rollstuhlrampen.htm
Ich persönlich bin ein großer Fan von Etac Rampen, die Lehmann-Rampen sind nicht so der Hit.
Die Frage ist also: welche Höhe müssen Sie überbrücken?
Mfg
O. Barth
http://www.sanivit.eu/act/produktdetails/product/Elektrorollstuhl-Terra-klein-und-kompakt.htm
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Hallo,
ich bedanke mich herzlich für die Antworten.
Die 5stufige Treppe vom Garten auf die Terasse ist ca. 1 m hoch.
Noch einen schönen Tag
Gabi
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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