Warte seit 6 Monaten auf Arbeitszeugnis nach fristloser Kündigung. Gibt es einen Zeitraum, in dem ma

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  • Hallo viki,

    hast Du denn dieses Arbeitszeugnis von Deinem ehemaligen Arbeitgeber ein gefordert oder wartest Du darauf das er Dir das Zeugnis von selber schickt? In manchen Fällen muß man sich das Zeugnis einfordern, sonst kriegt man keins. Tut man das nicht rechtzeitig, verjährt der Anspruch darauf.

    Solltest Du das Zeugnis rechtzeitig eingefordert haben und hast trotzdem kein Zeugnis bekommen, weiß ich leider auch keinen Rat. "Sorry" 😢

    Lieben Gruß
    Karin
  • Hallo Viki,

    wartest du nur, oder bist du auch aktiv?
    Sprich, hast du deinen ehemaligen Chef schon kontaktiert und ihn gebeten, dir ein Zeugnis auszustellen?
    Versuch es doch noch einmal. Am Besten, du rufst ihn an.
    E-Mails lassen sich leicht verdrängen und rutschen nach hinten.
    Ich habe ohne Nachfragen noch nie ein Arbeitszeugnis erhalten. Oft muss man solchen Zeugnissen "nachlaufen" - ist leider so.

    Liebe Grüße von
    Michaela



  • Eingefordert habe ich es nicht. Ich habe aber im Sozialgesetzbuch gelesen, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, einesauszustellen.
  • Hallo Viki,

    wenn ich es richtig verstanden hab, aber nagel mich jetzt bitte nicht fest, dann ist es auf Verlangen des Arbeitnehmers Pflicht, ein Arbeitszeugnis auszustellen - auf Verlangen!
    Aber wie gesagt, ich kann es auch falsch verstanden haben.
    Aber wie gesagt, ich selbst habe noch nie ein Arbeitszeugnis ohne Bitten darum erhalten.
    Ich kontaktiere unsere Fachexperten.
    Da gerade Osterferien sind, bitte ich dich allerdings um etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Viki,

    der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ensteht nach § 630 BGB bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist dann auch fällig und das Zeugnis ist auszustellen. Es sollte demnach jetzt bei dem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert werden. Wenn dies nicht zeitnah ausgestellt wird, kann dies gerichtlich durchgesetzt werden, allerdings vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Franziska Benthien - Rechtsanwältin
  • Hallo viki,

    Dir steht ein Arbeitszeugnis zumal wenn Du es verlangt hast zu. Der AG ist verpflichtet dem innnerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzukommen.

    LG

    Surfer
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