Brauche mal Hilfe in Sachen PKH

Zuerst wünsche ich allen nachträglich ein frohes Osterfest.
Zu meiner Situation: Ich bin voll erwerbsunfähig auf Dauer und beziehe Grundsicherung nach SGBXII.Zudem bin ich geschieden und lebe mit meiner Tochter 16J.alleine.Ich habe einen PKH Antrag gestellt der abgelehnt wurde wegen zu hohem Einkommen.Kann dem nicht folgen.Zum SGBXII bekomme ich Kindergeld ,Wohngeld für meine Tochter 126,00 Euro.Meine Tochter erhält aber 334,00 Unterhalt von Ihrer Mutter.Kann mir jemand sagen wie hier die Berechnunng aussehen würde.Denn ich bin ja auch zum Unterhalt verpflichtet für meine Tochter.würde mich freuen,wenn mir jemand etwas hierzu sagen könnte.danke

Antworten

  • Hallo bernd0058,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Meine Kollegen und ich und die Mitglieder unserer Community helfen Dir gern bei der Lösung Deines Anliegens. Dafür ist es nötig zu wissen, was Du mit PKH-Antrag meinst. Bitte sei doch so lieb und führe das PKH aus!

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • Guten Abend Justin,mit PKH meinte ich Prozesskostenhilfe Antrag. Oder genauer gesagt,Beratungsschein für die Erstberatung beim Rechtsanwalt.Hoffe,ich habe es jetzt ausführlich beschrieben.Entschuldige bitte,hätte ich auch vorher genauer differenzieren können.

    Gruss Bernd0058
  • Hallo Bernd,

    Prozeßkostenhilfe kriegt man nur wenn das EK nicht höher als die Grundsicherung bzw. über dem aktuellen Sozialhilfesatz nach dem BSHG liegt. Oftmals wird aber die EK - Grenze nicht so berechnet, daß alle abzugsfähigen Aufwendungen enthalten sind.

    Solltest Du Mitglied beim VDK sein oder werden, stellen die kostenlos den Anwalt und führen auch den Prozeß, so daß siech die PKH erübrigen würde.

    LG

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Bernd,

    Prozeßkostenhilfe kriegt man nur wenn das EK nicht höher als die Grundsicherung bzw. über dem aktuellen Sozialhilfesatz nach dem BSHG liegt. Oftmals wird aber die EK - Grenze nicht so berechnet, daß alle abzugsfähigen Aufwendungen enthalten sind.

    Solltest Du Mitglied beim VDK sein oder werden, stellen die kostenlos den Anwalt und führen auch den Prozeß, so daß siech die PKH erübrigen würde.

    LG

    Surfer

    Bin leider nicht Mitglied beim VDK.Meine Frage daher zu deiner Antwort😃arf das Einkommen von meiner Tochter,Unterhalt,Kindergeld,Wohngeld,was ja im Grunde genommen mir zusteht zusätzlich als Einkommen berechnet werden.(zur Grundsicherung SGB XII)Was dürfen hier für Freibeträge eingestzt werden?Habe das Internett durchforstet,es geht aber immer um SGB II nicht SGBXII.
    lg.
  • Hallo bernd,

    vielen Dank für Deine Geduld!

    Ich habe ein wenig recherchiert. Meinen Erkenntnissen nach sind Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld bei der Entscheidung über PKH (danke, für die Erklärung 😉 ) zum Einkommen zu zählen.

    Was mich allerdings stutzig macht, ist die Tatsache, dass Du immer vom Einkommen Deiner Tochter sprichst. Wird das Kindergeld, das Wohngeld und der Unterhalt auf das Konto Deiner Tochter überwiesen oder auf Dein Konto?
  • Danke für die Info Justin,ja das Geld geht auf das Konto meiner Tochter.Hatte einen Antrag für Beratungshilfe gestellt,und der wurde abgelehnt,weil das Gericht dieses als Einkommen sieht.Meine Tochter geht aber noch zur Schule,und das Gericht zieht bei meiner Tochter einen Freibetrag in Höhe von 276.00 Euro ab.Meiner Ansicht nach ist es nicht richtig.Denn meine Tochter ist nicht Antragsteller sondern ich.Das Kindergeld ist aus einem Urteil vom Jahr 2005 BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03 demnach nicht als Einkommen zu berrechnen.Beim Ehegatten kann das Einkommen angerechnet werden,aber ich bin als Vater ja auch zum Unterhalt eines Kindes verpflichtet,wenn es auch nur in Naturell ist.
    Gruß bernd0058
  • Hallo Bernd,

    wohnt Deine Tochter bei Dir? Wenn ja, wird das Gericht Euch wohl als Bedarfsgemeinschaft sehen. Darüber hinaus ist es außerdem so, dass nicht nur Eltern für ihre Kinder (finanziell) einstehen müssen, sondern auch anders herum.

    Insofern sehe ich schlechte Chancen für Dich.

    Für genauere Infos müsste ich mich aber noch mehr in das Thema einarbeiten.

    Für Dich wäre es aber, glaube ich, sinnvoller, wenn Du dich vor Ort an eine Beratungsstelle wendest.

    Gern bin ich Dir dabei behilflich, eine entsprechende Stelle in Deiner Nähe zu finden. Bitte teile mir dazu (per PM) Deinen Wohnort mit und ob irgendetwas bei der Auswahl der Beratungsstelle beachtet werden muss (rollstuhltauglicht etc.).
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