Wie hoch ist der Abzug wenn ich mit 60 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehe bei 50 % Schwerbehinder

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  • Wie alt bist du denn
    Auch das Alter für die vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung wurde schrittweiwse erhöht. Abzug ist 10,8%, aber nicht nur bis zur regulären Altersrente sonder auf Dauer

    Klaus
  • Hallo x1prinz,

    man kann sich bei der Rentenkasse ausrechnen lassen, in welcher Höhe eine Rente zu erwarten wäre. Dieser Service ist kostenfrei und unabhängig davon ob man schon im Rentenalter ist oder nicht.

    Wenn Du mit 60 Jahren aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Rente gehen möchtest, geht das nur, wenn Du 100% Erwerbsunfähig bist. Ein Schwerbehindertenausweis macht keine Aussage über die Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Jemand der 100% schwerbehindert ist, könnte durchaus noch 100% berufstätig sein. Es kommt halt sehr auf den Job und die Behinderung an, ob man dazu noch in der Lage ist.


    Gruß Karin
  • Hallo x1prinz,

    Besser ist es wenn Du Eerwerbsunfähigkeitsrente beantragen kannst.
    Da sind zwar inzwischen auch Abzüge aber nicht ganz so wild.

    1.Du brauchst dazu facharztl.und möglichweise auch psycholog. Gutachten, daß Du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst.

    2.Einen Arzt der dauerhaft krankschreibt

    3. Sehr wichtig ist man darf auch zwischendrin überhaupt nicht arbeiten, sonst ist es aus.

    4. Sehr günstig ist, wenn der Betriebsarzt mitmacht

    5. Man braucht sehr viel Durchhaltevermögen dazu

    LG

    Surfer
  • Hallo x1prinz,

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  • Hallo X-Prinz

    Die Abschläge für die "Regelaltersrente für Schwerbehinderte" hängt maßgeblich vom Eintrittsalter ab. Dieses wird leider auch ab 2012 schrittweise bis 2040 auf das 65 Lebensjahr (bisher 63) erhöht. Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber es kann unter Umständen günstiger sein, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Auch eine eventuelle Erwerbslosigkeit und dazu das entsprechende Alter (jenseits der 50) und/oder ein SBA und ein nahezu lückenloser Rentenversicherungsverlauf, sind einige wichtige Vorraussetzungen, neben Deinem Gesundheitszustand, zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente. Was die Abschläge betrifft findest Du auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung interessante Hinweise. Dort gibt es auch einen Rechner um die Abschläge zu berechnen. Du kannst dort auch Deinen Versicherungsverlauf in Auftrag geben.Er wird Dir dann schriftlich zugesendet.

    LG Nobby
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