Fahrzeugumbau abgelehnt, da Fahrdienst vorhanden ist?

Wir beantragten für den E-Rolli eine Teleskoprampe zur Verladung in einen extra neu angeschafften PKW bei KK, Pflegekasse und Sozialamt: alle abgelehnt. KK und Pflegekasse - nicht zuständig, da er EU-Rentner ist. Sozialamt verweist auf den Behindertenfahrdienst, welcher vom Landkreis bezuschusst wird. Das heißt: max. 300 km/Quartal, max. 50km Umkreis vom Wohnort und vor allem, vorher anmelden. Und er muss im E-Rolli sitzen bleiben, was er absolut ablehnt! Umsetzen nicht möglich, da die Sitzreihen zu hoch sind. Ich fahre außerdem dann mit PKW hinterher, da sein geliebter Hund und beim Fahrdienst nicht mitdarf. Der reine Transport seines E-Rolli von A nach B wird widerrum vom Fahrdienst abgelehnt (sind ja kein Transportunternehmen...) Widerspruch beim Sozialamt wurde abgelehnt, bleibt nur die Klage... Kann man meinen Lebensgefährten wirklich so behandeln? Er möchte doch frei in seinen Entscheidungen sein und spontan wie andere Nichtbehinderte sein Auto nutzen. Dazu fehlt "nur" eine Rampe, die er sich aber nicht leisten kann (das Auto finanziere ich ihm, da er das auch nicht kann...).Was sollen wir nur tun? Welche Argumente können das Amt zum Umdenken anregen? Wer hat ähnliche Erfahrungen und trotzdem Erfolg gehabt? Übrigends, der Antrag für einen Schwenksitz für die Beifahrerseite läuft seit Ende 2009 schon als Klage vor dem Sozialgericht (gleiche Argumente für Ablehnung)...

Antworten

  • Hallo Micha67,

    ihr scheint schon sehr viel ohne Erfolg probiert zu haben.
    Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter.
    Vielleicht haben sie ja Tipps für euch, an wen ihr euch noch wenden könnt, bzw was ihr noch versuchen könnt.

    Ich drück euch jedenfalls die Daumen, dass ihr eine Finanzierung für die Rampe findet.

    Liebe Grüße sendet dir
    Michaela

  • Guten Tag Micha,

    Eure Situation ist wirklich nicht sehr schön. Daher würde ich Euch gerne helfen um die Situation zu verändern. Welchen Steigerungswinkel muss die Auffahrtrampe erfüllen, so das dein Lebenspartner in den von dir finanzierten Pkw gelangen kann ? Bitte den Winkel in % zur Steigerung angeben.

    Ich besitze eine Auffahrtrampe von 4 Alu Schienen die ich nicht mehr benötige und Euch gerne zum Nulltarif überlassen würde, wenn diese Euren Anforderungen entspricht.

    Leider lehnen die Ämter sehr viel ab, obwohl die Rechtssprechung anderer Auffassung zu vielem ist. Und so hoffen die Behörden den Antragsteller mürbe zu machen in dem man das Problem aussitzt. Nur noch wenige Betroffene beschreiten wirklich den Klageweg, da die SGs = Sozialgerichte, völlig überlastet sind durch die Hartz 4 und deren Folgen. Und so dauert ein Prozess derzeit bis zu 4 Jahren und manchmal länger.

    Und so vermute ich das der Schwenksitz bewilligt wird in der Klage, da es ein Hilfsmittel zur Notwendigkeit zu vielen Situationen im ganz normalen Alltag ist. Und ja dein Lebenspartner hat seit 1.01.2008 ein verbrieftes einklagbares Recht zu seiner Lebenssituation, in der freien Entscheidung , seiner Autonomie, nach und zu den Rechten für eine Person mit Behinderung. Nur leider ist dies bei sehr vielen Behörden immer noch nicht angekommen und schafft so eine sehr große Verunsicherung zu den betroffenen Personenkreis die es betrifft.

    Meldet Euch per Pin bitte zu der Auffahrtrampe, wenn es passt lasse ich die Dinge die notwendig sind auf den Weg bringen und Ihr habt eine Rampe. Ich wünsche Euch viel Kraft und immer den erforderlichen Mut zu den notwendigen Dingen in der Umsetzung, Mfg Lyn 😉

  • Guten Tag,

    also grundsätzlich ist es so, Sie haben ein recht auf Teilhabe. Die scheint hier nicht umgesetzt zu werden. Ich raten Ihnen das Sie beim Amt die Leistung nochmals schriftlich beantragen (sofern nicht schon passiert) dann soll das Amt einen Bescheid erlassen gegen den gehen Sie dann in Widerspruch.Dann wird das Amt nochmal einen Bescheid erlassen und dann reichen Sie Klage gegen diesen Bescheid ein.

    Ich würde Ihnen auf alle Fälle raten eine Anwaltskanzlei hinzuzuziehen die sich auf Sozialrecht spezialisiert hat, denn profunde juristische Kenntnisse sind hier das A und O und dann müsste diese Kanzlei Klage einreichen. Einen anderen Weg seh ich in der beschriebenen Sachlage leider nicht. Allerdings fehlen mir dazu auch die Kenntnisse über die Verhältnisse vor Ort.

    Eine Person die Ihnen evtl. noch weiterhelen könnte wäre der örtliche Behindertenbeauftragte sofern bei Ihnen vorhanden. Oder Ihr Landesbehindertenbeauftragter.
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