Ausbildung gefunden... und jetzt?

Hallöchen alle zusammen,

ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen, nachdem ich schon ziemlich lange nach Antworten suche. Ich hoffe es gibt jemanden, der mir einige Fragen beantworten kann.
Aber nun erst mal zu meiner Geschichte:
Ich bin 21 Jahre alt, wohne in Baden-Württemberg und besitze einen Behindertenausweis mit GdB von 50% ohne Merkzeichen. Seit meiner Geburt fehlt mir ein Stück des linken Armes (Hand + 5-10cm des Armes).

Ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht, was für Rechte ich habe. Meine Eltern waren da nie besonders informiert, bzw. wussten überhaupt nicht, dass es besondere Rechte für meine Behinderung gibt. Vielleicht haben wir dadurch viel versäumt? Ich weiß es nicht und das ist mein Problem. Denn es gibt unzählige Informationen, die mir alle nicht wirklich dursichtig erscheinen...

Mittlerweile ist es so, dass ich da nicht mehr drum herum komme. Im September fange ich eine Ausbildung im Handel an (Duales Studium/BA-Studium) und es stellen sich einige Fragen...

1) ich beginne gerade meinen Führerschein. Ich brauche anscheinend einen elektronischen Handknauf mit Blinker und Scheibenwischer, da ich Schwierigkeiten habe im Kreisverkehr zu blinken (habe es mit meinem Fahrlehrer ausprobiert). So reicht ein mechanischer Knauf nicht aus. Mein Lehrer meinte, das würde beim TÜV und in der Prüfung nicht durchkommen. Das Problem: Die Fahrschulen hier im Umkreis haben alle nur eine mechanische Ausrüstung, da sich das für die einfach nicht rentiert. Und jetzt?

Anscheindend muss ich ein Verkehrsmedizinisches Guthaben erstellen. Das sind zusätzliche Kosten, muss ich die selbst tragen? Mein Vater bezahlt mir den Führerschein und ich habe schon ein richtig schlechtes Gewissen, wenn ich die ganzen Kosten auf uns zukommen sehe... Kennt sich in der Richtung irgendjemand aus?

2) Da ich im September eine Ausbildung beginne, brauche ich dringend den Führerschein + Auto. Durch die teilweise späten Arbeitszeiten im Handel ist es eigentlich unmöglich darauf zu verzichten. Es sind zwar gerade mal 12km, aber die öffenltichen Verkehsanbindungen sind besonders abends ziemlich miserabel.

Es stellt sich die Frage: Wer bezahlt das?
Da ich ein Automatikgetriebe brauche + Umbau (dieser elektronische Handknauf kostet um die 2000 Euro!!!), schießen die Kosten in die Höhe. Ich kann mir das auf keinen Fall leisten. Was wird da unterstützt und vor allem von wem? Wo muss ich mich melden und was für Anträge muss ich stellen?
Ich habe auch mal was davon gelesen, dass Umbauten nur in fast neuen Autos bezahlt werden...!?
Was mich am meisten irritiert sind die schwammigen Aussagen. Mein Fall ist denke ich kein typischer und ich weiß nicht wo ich mich einordnen soll.

3) Ich muss in meiner Ausbildung auch viel körperliche Arbeit leisten (Paletten einräumen usw.). Nebenbei studiere ich BWL an der dualen Hochschule. Ich bin froh überhaupt eine Ausbildung bekommen zu haben. Der Filialleiter hatte nämlich keine Berührungsängste und war begeistert von mir.

Allerdings frage ich mich wie lange.
Was für Rechte habe ich in meiner Ausbildung? und wie klug ist es, diese auch wirklich in Anspruch zu nehmen? Denn ich glaube kaum, dass mein Chef erfreut wäre über eventuell längeren Urlaub oder so. Ich will auch nich in die Schiene geraten "die bekommt eine extra Behandlung". Ich bin mir da sehr unsicher.

4) Gibt es sonst noch irgendetwas was ich wissen muss über eventuelle Zuschüsse? Steuererleichterungen oder Ähnliches?
Ich bin da wirklich absolut unwissend.

Erst einmal danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt, diesen Roman durchzulesen 😀
Ich freue mich über zahlreiche und vor allem vielaussagende Antworten, gerne auch an meine private E-Mail Adresse.

Vielen, vielen Dank!

Liebe Grüße

Antworten

  • dein Blinker Problem ist mit einer Kniehebelverlängerung (Blinkerhebelumlegung bloss nach unten) behoben und kostet sehr wenig und ist relativ schnell ein- und ausbaubar. Ich z.B. schalte die Blinker mit dem Knie ein. Bei manschen Fahrschulen liegen solche Hebel bestimmt irgendwo rum und sind in Vergessenheit geraten. Man muss nicht immer solch ein modernen Kram einbauen, früher ging es teilweise auch ohne.
  • Hallo Mupfel,

    erstmal: Danke für deinen Roman 😀
    Schön, dass du bisher so ganz ohne große "Gedanken" durchs Leben gekommen bist.
    Nun stellen sich für ich aber einige Fragen.
    Du hast sie alle schön in eine Frage verpackt, was es ein bisschen schwierig macht.
    Ich veruch dir jetzt mal ein paar Links zu posten und leite deine Fragen an einen unserer Fachexperten weiter. Ich bitte dich, wenn du genauere Fragen hast, sie gezielt in das jeweilige Forum zu posten. Also Fragen zum Auto in das Forum "Reisen & Mobilität" usw...
    So können wir deine Fragen dann auch gezielt an einzelne Fachexperten weiterleiten.
    Ich weiß, du stehst erst ganz am Beginn deiner Recherchen. Aber wenn du mal ins Detail gehst und weitere Fragen hast, bitte stell sie alle. Die Community, die Fachexperten und wir, die Redaktion, werden uns bemühen, alle deine Fragen zu beantworten.

    Hier sind mal ein paar Links zum Thema Autofahren mit Handicap. Da kannst du auch über Finanzierung von Umbaumaßnahmen lesen:
    http://www.myhandicap.de/behinderung_auto_pkw.html

    Und hier noch ein Link zum Thema: Studieren mit Handicap.
    In den Artikeln - bzw im Anschluss - findest du auch Adressen, an die du dich wenden kannst:
    http://www.myhandicap.de/studium-mit-behinderung.html

    Ich hoffe, das ist mal eine kleine Hilfe.
    Unser Fachexperte kann dir sicher auch noch ein paar Tipps geben.

    Alles Gute für dich. Ich hoffe, wir treffen dich bald mal wieder hier im Forum
    Michaela


  • Guten Tag,

    also zu den Fragen, alles was die Kosten für das Auto betrifft würde ich Kontakt zum Rehateam der Arbeitsagentur vorschlagen. Denn diese nuss bei einer Behinderung, wenn das Kfz zum erreichen des Arbeitsplatzes nötig ist die Kosten tragen und zwar in Höhe der Kfz-Hilfeverordnung. Das heißt einkommensabhänig bis zu 9500 Euro für das Fahrzeug. Und alle behinderungsbedingten Umbauten werden in voller Höhe übernommen. Wichtig ist aber das nachgewiesener maßen ein Auto zum erreichen des Arbeitsplatzes nötig ist.

    Auch kann die Agentur für Arbeit die Kosten zur Erlangung einer Fahrerlaubnis übernehmen, wenn diese zum erreichen des Arbeitsplatzes nötig ist. Wichtig ist aber das die Anträge immer vor dem sog. Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen. Also erst Antrag stellen und dann Führerschein in der Fahrschule anfangen und erst Antrag stellen und dann Auto kaufen. Und zwar immer erst dann wenn die schriftliche Genehmigung da ist.

    Der nächste Weg muss Sie nun also zu Ihrem Berater der Arbeitsagentur führen. Denn so wie Sie schreiben haben Sie noch keine 15 Jahre rentenversicherungspflichtig geearbeitet und somit ist die Agentur für Arbeit ihr zustäniger Rehaträger.

    Auch über Ihre beruflichen Nachteilsausgleiche kann Sie die Arbeitsagentur gut informieren oder das zuständige Integrationsamt. Aber auch die örtlichen Behindertenbeauftragten. Oder der Behindertenbeauftragte des Unternehmens in dem Sie lernen. Ein solcher ist normalerweise bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern vorhanden.
  • Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.

    Ich werde gleich mal schauen, dass ich ein Beratungstermin bei der Arbeitsagentur mit jemandem aus dem Reha-Team bekomme.

    Alle weiteren Fragen werde ich jetzt abgesondert in die einzelnen Kategorien schreiben.

    😀

    Liebe Grüße
  • derOhneA hat geschrieben:
    dein Blinker Problem ist mit einer Kniehebelverlängerung (Blinkerhebelumlegung bloss nach unten) behoben und kostet sehr wenig und ist relativ schnell ein- und ausbaubar. Ich z.B. schalte die Blinker mit dem Knie ein. Bei manschen Fahrschulen liegen solche Hebel bestimmt irgendwo rum und sind in Vergessenheit geraten. Man muss nicht immer solch ein modernen Kram einbauen, früher ging es teilweise auch ohne.


    Das ist schon mal eine tolle Idee. Nur habe ich mit dem Scheibenwischer fast das gleiche Problem. Und da wirds dann doch praktischer, das alle am Lenkrad zu haben.
  • Hallo Mupfel,

    schön, dass wir dir ein bisschen weiter helfen konnten.
    Ich wünsch dir ein gutes Gespräch bei deinem hoffentlich bald stattfindenden Beratungstermin.
    Mach dir am besten vorher schon genaue Notizen, was du die alles fragen willst. Damit du die meisten deiner Fragen in einem Gespräch klären kannst. Je besser du vorbereitet bist, umso fruchtbarer wird das Gespräch verlaufen.

    Sonnige Grüße von
    Michaela
  • mupfel hat geschrieben:


    Das ist schon mal eine tolle Idee. Nur habe ich mit dem Scheibenwischer fast das gleiche Problem. Und da wirds dann doch praktischer, das alle am Lenkrad zu haben.


    das geht auch mit Hebel für´s Knie oder für den rest Arm
  • derOhneA hat geschrieben:
    mupfel hat geschrieben:


    Das ist schon mal eine tolle Idee. Nur habe ich mit dem Scheibenwischer fast das gleiche Problem. Und da wirds dann doch praktischer, das alle am Lenkrad zu haben.


    das geht auch mit Hebel für´s Knie oder für den rest Arm



    Wie würde das aussehen für den "rest Arm"? Und wo kann man sich über sowas genauer informieren? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt da so genau informiert ist!?
  • schau mal die Bild an (im Anhang) die Hebel können beliebig lang und gebogen sein, so das du mit dein rest Arm dran kommst oder mit den Knie bedienen kannst.


  • Hallo Mupfel,

    Mit dem Auto wurde schon sehr viel gesagt, ein Problem kann werden, daß Kostenträger oft nur noch dann zahlen, wenn man voll berufsttig ist.

    Was das Studium betrifft, ab 50% hat man automatisch Schwerbehindertenstatus, d.h. Du kannst wenn Du den Notenschnitt nicht hast einen Härtefallantrag stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, ohne weitere Wartezeit zugelassen zu werden. Das Arbeitsamt ist für das Gutachten zuständig.
    Weitere Infos findest Du im ZVS- Info kostenlos beim Arbeitsamt und noch besser in der kostenlosen Broschüre "Behinderte studieren" vom Deutschen Studentenwerk Bonn.
    Wegen der Studiengebühren kannst Du bei der Hochschule als Schwerbehinderter einen Befreiungsantrag stellen, was Behindertenbeauftragte dort wissen müßten.#

    LG

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