Zahlt die KK ein Motomed Trainer und was muß auf dem Rezept stehen?

Antworten

  • Ja zahlt Sie.Schau auf der Seite von denen für was es gut ist,wenn das dann auf dem Rezept steht ist das nicht falsch,Diagnose der Behinderung nicht vergessen.LG Erich
  • Hallo Audrey.

    Folgender Text könnte auf Deinem Rezept stehen, allerdings sollte vorher klar sein, welchen Typ du haben möchtest, bzw. welche "Ausstattung". Dazu kannst Du Dich auf der Seite von MotoMed erkundigen, so wie Erich das auch schon geschrieben hat. Es gibt den viva 1 und viva 2, mit oder ohne Armtrainer etc......


    1 fremdkraftbetriebener Beintrainer Modell MOTOmed viva2
    (Hilfsmittel-Positionsnummer: 32.06.01.0007)


    Es besteht die medizinische Notwendigkeit für die Hilfsmittelversorgung bei vorliegender Indikation laut Hilfsmittelverzeichnis – weitgehender Funktionsverlust der Beinbeweglichkeit durch:
    "Diagnose"


    Lieben Gruß,
    Mel


  • Hallo,

    der MotoMed Bewegungstrainer wird in der Regel von Ihrer KK für einen festen Zeitraum als Leihe zur Verfügung gestellt.

    Ihr Arzt schreibt auf das Rezept einen Zeitraum (meist 3 Monate). Dann reicht Ihr Sanitätshaus ein entsprechendes Angebot bei Ihrer KK ein und stellt Ihnen nach Genehmigung den Bewegungstrainer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich dann ein neues Rezept ausstellen lassen.

    Mfg
    O. Barth
    http://www.sanivit.eu/act/produktdetails/product/Bewegungstrainer-MotoMed-Viva-2.htm
  • Hallo,dann wäre ich ja keine Regel habe meins jetzt 7-8 Jahre njcht geliehen sondern fest.Kenne auch keinen wo es gliehen hat.Kann es sein das das von KKK zu KK anders ist.Was ich weis ist das meine Matraze gliehen ist aber die bekommen pro Monat einen festen Betrag,ist aber für die KK Mittlerweile teurer als wenn sie die gleich bezahlt hätten.LG Erich
  • Hallo Audrey, 😛

    herzlich willkommen hier im Forum.

    Seit drei Jahren habe ich dieses Motomed von Reck Viva 1.

    Ich bin begeistert, denn den beantragten Armaufsatz bekam ich auch.... 😉

    Kurz, 2007 bin ich auf der Rehacare gewesen, und da habe ich mir das Gerät 4 Wochen ausleihen/testen dürfen.
    Das soll auch in normalen Sanitätshäusern gehen.
    Im Anschluss musste ich zwei unterschiedliche Bögen ausfüllen, und vom Neurologen bzw auch den Physiotherapeuten unterschreiben lassen.

    Das entsprechende Rezept kopierte man mir, um genau das Gerät zu bekommen, was man so probiert hat.
    Du musst erst das Gerät testen, um überhaupt in den Genuss zu kommen, denn falls du vorher schon zur KK gehst, lehnen die das kontinuierlich ab. Am besten du setzt dich mit Reck den Hersteller in Verbindung, und die beraten/helfen dir dabei.

    Allerdings geliehen habe ich das auch nur. Mir ist nicht bekannt, das es auch überschrieben wird.

    Es ist jetzt über drei Jahren her, und die Gesundheitsreform schläft ja bekanntlich nicht.

    Ja, und die Diagnose muss passen. 😉

    @Erich
    Ich glaube, das es an der allgemeinen Knappheit der KK liegt. Die Zeit spielt ja auch eine entscheidende Rolle.
    Meinen ersten Rollator habe ich auch noch, und den behalte ich auch. 😉

    Liebe Grüsse von Marianne
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