Gibts hier Leute die in einer Bank arbeiten?

Hallo, mein Partner und ich haben seit dem 01.04.2010 Online-Banking. Seit Herbst letzten Jahres, Sept. oder Okt. können wir uns auch die Kontoauszüge selbst ausdrucken. Nun hat mein Partner am WE die letzten Kontoauszüge ausgedruckt. Da stellte er fest, uns wurden Kontoführungsgebühren abgebucht. Ich bin heute bei der Bank gewesen, die sagten, OK, den Betrag in Höhe von 19,50€ wird in den nächsten Tagen ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Aber für letztes Jahr gehe das nicht mehr. Hat die Bank recht? Somit haben wir ca. 60€ in den Sand gesetzt, weil wir als Online-Banking-Kunden ja keine Kontoführungsgebühren zahlen müssen. Hätte die Bank da nicht besser aufpassen müssen, das unser Konto ensprechend umgestellt wird? Ich bin mal auf Eure Antworten gespannt.

Antworten



  • Hallo Sanne & Partner,

    vorausgeschickt, wir haben aus den verschiedensten Gründen kein Online-Banking und zahlen daher monatlich unsere Gebühren, und ich bin bzw. war auch nicht auf einer Bank beschäftigt,
    Doch zu Deiner Frage: Ich würde die Angelegenheit nicht so auf sich beruhen lassen. Ob Eure Bank nun recht hat oder nicht, ich meine, dass Ihr hier mal mit der Veröffentlichung in der Presse drohen solltet, denn das haben die Banken nicht so gerne 😎.
    Ob das alles etwas bringt? Ich meine, das sollte mal abgewartet werden!
    (Eins muss Euch jedenfalls gesagt werden: Besser aufpassen, dann hättet Ihr auch in den Vorjahren nichts bezahlt 😳!)

    LG und viel Glück,
    Erzählt mal später, wie alles ausgegangen ist,
    lG und viel Glück

    Jochem

  • Liebe delphisanne63,


    ich komme aus dem Bankbereich.

    Es ist ganz klar in der Preisleistungsverzeichniss geregelt wann jemand
    Kontoführungsgebühren zu zahlen hat.

    Ich kenne jetzt nicht deine Bank und weis nicht wo du bist so kann
    ich nicht sagen, was bei denen in dem Verzeichniss steht.

    Es gibt auch Widerspruchsfristen wenn Kunden etwas auffällt das die es Anzeigen
    sollen.Hier ist auch die Frage wie sieht es bei deiner Bank aus?
    Was steht in der Allgemeinen Geschäftsbedinungen.Darauf könntest du dich
    beziehen wenn du die entsprechende Stelle findest.

    Ich habe das bei meinen Kunden öfter erlebt gehabt und da ich mir immer
    dachte, es hätte mir genauso passieren können so bin ich ohne grosse Diskussionen
    meinen Kunden immer entgegen gekommen und habe Ihnen das falsch abgebuchte wieder
    sofort erstattet.
    Es ist nur wichtig das du zu einem Mitarbeiter kommst der die Befugniss hat
    solche Erstattungen vorzunehmen. Es gibt bei den Banken ein sogenanntes Beschwerdemanagement
    und im letzteren Fall würde ich anfragen wer das ist und das du dich direkt dahin wendest, falls der
    Angestellte die Angelegenheit nicht sofort bereinigen will.

    Für eine Bank sind 60 Eur nicht viel Geld und wie gesagt es ist nur wichtig
    das du an einen kompetenten Berater kommst. Am besten gehst du so vor:
    Du vereinbarst ein Termin mit dem Filialleiter am Ort.
    Dann bist du ganz freundlich und zu ihm und sagst dass du gerne bei
    dieser Bank weiter bleiben möchtest und sehr dankbar wärst wenn die
    dir entgegen kommen auch wenn du weist das du etwas zuspät kommst
    mit deinem Anliegen.Du bringst die Kontoauszüge mit wo du nachweisen
    kannst das auch letztes Jahr diese Gebühre berechnet wurde nach dem du Onlne Banking hattest.

    Es ist wichtig dass du alles schriftlich dabei hast,, Dann sieht der Fililaleiter, du hast
    dir Mühe gegeben und dich auf das Gespräch vorbereitet.

    Wie gesagt , ganz freundlich bleiben denn das sind auch nur Menschen die
    gegenüber stehen und jeder möchte mit Respekt behandelt werden wie du selbst auch,
    Das müsste alles ohne Probleme gehen das du für das letzte Jahr auch die Erstattung
    bekommst oder in der Höhe ein Gutschein zum Essen zu zweit oder so 😀
    habe ich auch schon mal gemacht bei Kunden.

    Nur nicht drohen mit Presse oder Verbraucherschutz denn dass
    geht immer nach hinten, denn Banken haben einen guten Anwalt und
    es wird dich nerven und Zeit kosten und denke das sind keine 60 Eur Wert.
    bleibe auf der freundichen , friedlichen Ebene dann wird alles gut gehen!

    Viel Erfolg,
    wünscht dir

    bili

    p.,s. wenn du die Allgemeinen Geschäftsbedinungen und das Preisleistungsverzeichniss von deiner Bank geholt
    hast, kannst es mir gerne per Mail senden dass ich es für dich durchlese und entsprechende Stellen anstreiche
    was du im Gespräch bringen kannst wo du dich drauf beziehst





  • Hallo delphisanne,

    bili schrieb "Nur nicht drohen mit Presse oder Verbraucherschutz denn dass
    geht immer nach hinten, denn Banken haben einen guten Anwalt und
    es wird dich nerven und Zeit kosten und denke das sind keine 60 Eur Wert.
    bleibe auf der freundichen, friedlichen Ebene dann wird alles gut gehen!"


    Du hast aber die möglichkeit, wenn tatsächlich "alle stricke reißen" sollten, dich notfalls an den ombudsmann (neutraler schlichter bei streitigkeiten) der bank zu wenden.

    Dazu könnte dir für den notfall bili sicher auch weitere infos geben.


    Viel glück für eine rasche, problemlose lösung 😉

    wünscht
    Ilse

Diese Diskussion wurde geschlossen.