MDE 40 % - zu niedrig eingeschätzt??

Hallo zusammen. Bin neu hier im Forum. Bitte aber um Antwort. Die BG schätzte m.E. die nachf. aufgef. Unfallfolgen zu niedrig ein.
Anerkannt wurden: funtionelle Verk. des linken Beines 3,5-4 cm durch Verk. des li. Unterschenkels um etwa 2 cm und Verschiebung des li. Beckenhälfte nach oben um 1,3 cm, Verbiegung des li. Unterschenkels im O-Sinne um 5 Grad,Einwärtsdrehung des li. US von 15-20 Grad, Einschränkung der Streckfähigkeit des li. Kniegelenkes um 5 Grad, Einschränkung der Beugefähigkeit des li. Kniegelenkes um 10 Grad, Steh- und Gehbehinderung mit der Notwendigkeit eines Beinlängenausgleiches, Abnutzungsveränderung des rechten Kreuz-Darmbeingelenkes(Iliosakralfugengelenk),Falschgelenkbildung(Pseud-arthrose)des li. Querfortsatzes von LWK-5, Hautgefühlsmißempfindungen am linken US nach 1 gradig,offenem, operativ versorgtem US-Bruch links mit noch einliegendem Metall, instabilem Beckenringbruch TYP C li. mit vorderem Beckenringbruch li., Kreuzbeinbruch(Sacrumfraktur) li. Lockerung
des Kreuz-Darmbeingelenkes li. mit Bruch des li. Querfortsatzes von LWK-5, flächenhafter Ablederung der Haut im Ber. des li. US.
Für Antworten im voraus Danke. Gruß algstamabi

Antworten

  • Hallo algstamabi,

    willkommen bei MyHandicap. Ich würde gerne versuchen Deine Frage zu beantworten, doch Deine Fragestellung ist mit all den Abkürzungen und medizinischen Details sehr verwirrent. Könntest Du Deine Frage mit Deinen eigenen Worten wiederholen? Welche Verletzungen / welche Behinderungen bzw. Einschränkungen im Alltag hast Du? Hattest Du einen Schwerbhindertenausweis beantragt und er wurde nicht genehmigt? Du brauchst hier nicht den Lebenslauf Deiner Krankengeschichte nieder schreiben. Das ist viel zu privat. Erzähle einfach ganz allgemein was Dein Problem ist. Dann wirst Du sehen, daß sehr schnell viele Antworten kommen. 😉

    Liebe Grüße
    Karin
  • Lieber Algstamabi (ein interessanter Name!)

    Ich möchte mich der Meinung von Karin anschliessen:


    Könntest Du Deine Frage mit Deinen eigenen Worten wiederholen? Welche Verletzungen / welche Behinderungen bzw. Einschränkungen im Alltag hast Du? Hattest Du einen Schwerbhindertenausweis beantragt und er wurde nicht genehmigt? Du brauchst hier nicht den Lebenslauf Deiner Krankengeschichte nieder schreiben. Das ist viel zu privat. Erzähle einfach ganz allgemein was Dein Problem ist. Dann wirst Du sehen, daß sehr schnell viele Antworten kommen. 😉

    Die Einzelheiten wären sehr nützlich, damit wir deine Fragen auch an einen Fachexperten weiterleiten können und dir die Power-Userin Karin weiterhelfen kann.

    Lieber Gruss
    Michel - Redaktion MyHandicap
  • Hallo Karin, Hallo Michl. Ich hoffe, daß mit - antworten- das richtige tue, da ich wenig Erfahrung mit Foren und dgl.habe.
    Erstmal danke für die Antworten. Die aufgeführten Verletzungsfolgen wurden, wie im Bescheid der BG wiedergegeben.
    1.) Ich habe einen Schwerbehindertenausweis 60 % mit Merkmal G.
    2.) Ich habe erhebliche Bewegungseinschrenkungen im gesamten Beckenbereich und im linken Knie. Die Einschränkungen im Alltag sind erheblich, insbesonders psychisch.
    3.) Ich gehe davon aus, daß seitens der BG die MDE zu niedrig eingeschätzt wurde.

    Ich hoffe, daß dies genügt.
    Liebe Grüße: algstamabi
  • Hallo algstamabi,

    das Du keine Erfahrung mit Foren hast ist nicht schlimm. Jeder hat irgend wann mal angefangen. 😉 MyHandicap ist keine Behörde, hier diskutieren Menschen mit Behinderung. Leider habe ich von Deiner Antwort nur verstanden, daß Du einen Schwerbehindertenausweis hast und damit wohl alles in Ordnung ist. Aber wo wurdest Du zu niedrig eingeschätzt und was ist BG und MDE? Am besten formulierst Du Deine Frage so, wie Du es bei jemanden tun würdest, der Dich noch nie getroffen hat und weder Deine Behinderung noch das Gutachten kennt, auf das sich Deine Frage bezieht.

    Gemeinsam schaffen wir das schon. 😉

    Liebe Grüße
    Karin
  • also Karin du bist doch Fachfrau 😛 😛

    algstamabi hat eien Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 60 und "G"
    Die BG (Berufsgenossenschaft) hat seine MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) auf 40%
    angesetzt. Anhand der MdE wird die Höhe der (Unfall) Rente berechnet

    Gemeinsam schaffen wir das schon 😕

    zur eigentlichen Frage kann ich aber nichts sagen, weil bei mir war es ein Freizeitunfall, also eigene Schuld.

    Klaus
  • Klaus123 hat geschrieben:
    also Karin du bist doch Fachfrau 😛 😛

    algstamabi hat eien Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 60 und "G"
    Die BG (Berufsgenossenschaft) hat seine MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) auf 40%
    angesetzt. Anhand der MdE wird die Höhe der (Unfall) Rente berechnet

    Gemeinsam schaffen wir das schon 😕

    zur eigentlichen Frage kann ich aber nichts sagen, weil bei mir war es ein Freizeitunfall, also eigene Schuld.

    Klaus


    Hallo Klaus,

    das BG Berufsgenossenschaft heißt habe ich mir schon gedacht. Aber darauf, daß MDE Minderung der Erwerbsfähigkeit bedeuten könnte, wäre ich nie gekommen. Ich bin es halt keine Fachfrau für Steno oder Abkürzungen sondern für Medizin und Gesundheit. Überhaupt finde ich es furchtbar, wenn Texte nur so mit Abkürzungen gespicht sind. Das ist schlimmer als Comicsprache. Hier ist doch genügend Platz um alle Wörter aus zu schreiben. 😉

    Lieben Gruß
    Karin
  • algstamabi hat geschrieben:
    Hallo Karin, Hallo Michl. Ich hoffe, daß mit - antworten- das richtige tue, da ich wenig Erfahrung mit Foren und dgl.habe.
    Erstmal danke für die Antworten. Die aufgeführten Verletzungsfolgen wurden, wie im Bescheid der BG wiedergegeben.
    1.) Ich habe einen Schwerbehindertenausweis 60 % mit Merkmal G.
    2.) Ich habe erhebliche Bewegungseinschrenkungen im gesamten Beckenbereich und im linken Knie. Die Einschränkungen im Alltag sind erheblich, insbesonders psychisch.
    3.) Ich gehe davon aus, daß seitens der BG die MDE zu niedrig eingeschätzt wurde.

    Ich hoffe, daß dies genügt.
    Liebe Grüße: algstamabi


    Hallo algstamabi,

    Nach dem Klaus mir Deine Abkürzungen erklärt hat, denke ich das ich Dein Anliegen verstanden habe. Ist es richtig das Du mit der Beurteilung Deiner Behinderung durch die Berufsgenossenschaft nicht zu frieden bist? Du meinst man hat Deine Behinderung zu niedrig eingestuft?

    Bei der Kommunikation mit solchen Gutachtern ist es wichtig zu verstehen wie diese Arbeiten. Nicht selten kommt es vor, daß ein Gutachter eine Behinderung falsch einschätzt, weil er von dem aus geht was er kennt. Die Knochenbrüche die Du hattest sind verheilt. Das läßt sich medizinisch belegen. Aber die Beschwerden die nach solchen Unfällen bleiben, sind von Mensch zu Mensch verschieden. Beim Widerspruch liegt es an Dir, dem Gutachter zu zeigen, welches Ausmaß Deine Beschwerden haben. Das ist um so schwerer, je weniger diese Beschwerden meßbar sind.

    Sehr hilfreich ist es, über mehere Tage eine (tabellarische) Dokumentation zu erbringen, in der Du beschreibst welche Alltagsprobleme Du durch Deine Behinderung hast. Es hilft dem Gutachter Deine persönliche Situation besser ein zu schätzen. Schreibe auf was Du nur mit Hilfestellung oder in Begleitung kannst oder was in Deinem Alltag wegen Deines Handicaps gar nicht mehr geht oder Dir besonders schwer fällt (körperlich und psychisch). Zum Beispiel das Du nur mit Hilfe über den Wannenrand klettern kannst oder bei der Hausarbeit alle zehn Minuten pausieren mußt. Beobachte Dich ein paar Tage von morgens bis abends und schreibe alles auf. Diesen Bericht kannst Du von Deinem behandelnden Arzt gegenzeichen lassen und dem Widerspruch bei legen. Alle möglichen Krankenhausentlassungsberichte, auch den einer Kur oder Reha, sollte man sich auch besorgen und dem Widerspruch bei legen. Je mehr Informationen Du selber besorgst und dem Gutachter zu lesen gibst, desto besser.

    Übrigens, eine anerkannte Schwerbehinderung hat nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun. Es gibt Menschen die eine 100%ige Schwerbehinderung, ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert), ein B (Begleitperson) und ein H (Hilfslos) haben und trotzdem voll erwerbsfähig sind, während andere Behinderte mit 60% Schwerbehinderung zu 100% erwerbsunfähig sind. Man kann den Grad einer Behinderung nicht mit dem Grad der Erwerbsminderung vergleichen.

    Liebe Grüße
    Karin
  • Noch als Nachtrag
    Ich bin ja einer mit 100%ige Schwerbehinderung, ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert), ein B (Begleitperson) und ein H (Hilfslos), aber voll erwerbsfähig. Die Versorgungsämter beurteilen mit dem GdB die Einschränkungen im Alltag, während die BG die Einschränkungen im Beruf bewertet. Da ist es natürlich entscheidend welchen Beruf man ausübt. Als Gerüstbauer oder Dachdecker wäre ich absolut erwerbsunfähig, an einem reinen Schreibtisch-Beruf sieht das ganz anderst aus.

    Welchen Beruf hast du ausgeübt?
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