Kostenloser Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht an mich:

Kann ich nach 24 Jahren meinen Arbeitgeber (deutscher Bank-Konzern) noch wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen?

Gleich zu Beginn: Mein Arbeitsunfall geschah so:
Mein Unfall vom 22. Dez. 1986, zwei Tage vor Heiligabend, wurde erst mehr als drei Wochen später dokumentiert, weil ich wegen des Arbeitgeber, große deutsche Privatbank, arbeiten musste. Ich durfte zu keinem Unfallarzt oder Krankenhaus gehen.

Der Arbeitsunfall wurde von BG (VBG) anerkannt. Nach Hinfallen wegen Schnee beim Unfall (Hintern küsste den Asphalt) konnte ich wieder trotz fürchterlicher Schmerzen aufstehen. Ich humpelte also zum Eingang meiner Bank.

In der Eingangstür sagte ich dem Chef sofort mehrmals, ich sei im Schnee ausgerutscht und hingefallen. Als ich lag (Unfall), so sagte ich ihm, sei es mir sofort äußerst schlecht geworden. Ich möchte, sagte ich ihm gleich mehrfach, zu einem Unfallarzt oder ins Krankenhaus gebracht werden.

Meine 4 Kollegen hörten das öfters in diesen Minuten. Das alles fand kurz vor acht Uhr (Banköffnung) statt. Aber der Prokurist (Chef) fragte nicht mal, ob es mir immer noch so schlecht geht. Er sagte nur recht sauer, das geht jetzt nicht (Arzt/Klinik). Er verbat es mir. Ich soll meinen Mantel ausziehen, um mit ihm den Tresor zu öffnen.
Ich war in dieser Filiale sehr lange Kassierer, hatte den Tresorschlüssel und andere Schlüssel in meiner Tasche. Der Chef hatte die Kombination. Also tat ich, wie es mir der Mensch sagte.
Von einer Wirbelsäulenfraktur (BWK 12) wusste ich noch nichts. Ich konnte ja beim Unfall mit schlimmsten Schmerzen wieder aufstehen und zur Bank gehen. Auch von einer inkompletten Querschnittlähmung wusste ich nichts. Diese Lähmung entstand wohl beim Öffnen und Schließen der Tresortür. Ich glaubte 3 Wochen lang, nur eine Rückenprellung bekommen zu haben. Ich konnte ja gehen! Also das alles konnte nichts sehr Schlimmes sein.
Ich ging also mit meiner mir unbekannten Fraktur, wie befohlen, arbeiteten. Also mit einer inkompletten Querschnittlähmung, von der ich damals noch nichts wusste, das erfuhr ich erst 2009.
In diesem Zustand ging ich mit dem Chef schmerzhaft über die Treppe in den Keller, um den Tresor zu öffnen. Es war schon 5 Min. vor Öffnung der Bank, weil vorhin mein Arztwunsch lange dauerte. Beim Treppensteigen verschiebt sich wohl eine gesunde Wirbelsäule.
Vor dem Unfall und bis 1989 war es immer so, dass ich die Tresortür allein ohne Hilfe aufziehen musste. Der Chef stand nur daneben und sah mir nur zu.
Also musste ich mich bücken, mit der Fraktur, und in Kniehöhe den Schlüssel einführen. Nur so geht es dort. Dann richtete ich mich wieder auf und musste 3 Meter beiseite gehen, damit der Chef die Kombination eingeben kann, die ich natürlich nicht kannte. Ich ging dann zurück zur Tresortür. Dort musste ich diese viel mehr als tonnenschwere Tür selber aufziehen, ohne Chef. Mit Fraktur.
Zwischen dem Türrahmen und der Tresortür gibt es diesen einen Millimeter starken Spalt, aber fast ohne Luft dazwischen. Abends beim Schließen entweicht die Luft aus dem Tresor und früh beim Öffnen wird sie sehr langsam wieder in den Tresor gezogen. Das bedeutet, es ist sehr schwer, die Tür zu öffnen oder schließen.

Der Chef stand also nur dabei und machte diese Arbeit nie, weil die Tür sehr schwer ist und er recht faul war und das nicht machen wollte. Das alles nur mit meiner mir noch unbekannten Fraktur, die wohl schon jetzt wegen meiner Bewegungen schlimmer wurde. In dieser Zeit, bis ich zum Arzt kam, hat sich mein Zustand ab dem Öffnen der Tür wohl komplett verschlechtert, weil sich dieser zerstörte Wirbel (BWK 12) sicher wegen der schweren Tür verschoben hat.

Dann musste ich mit dem Zweigstellenleiter die schweren Geldkoffer mit den zwei Griffen zusammen hoch tragen und danach, aber alleine, die noch schwereren Hartgeldsäcke hoch schleppen. Der Arbeitstag schleppte sich dahin, ich ging noch öfters in den Tresor runter und holte allein weiteres Material hoch.
Dann kam der Mittag und ich schleppte die Kiste mit dem Papiergeld und andere Wertsachen, die bei mir in der Kasse waren, allein ohne Hilfe wieder in den Tresor. Bei dieser Arbeit hätte es auch passieren können, dass ich querschnittgelähmt zusammengefallen wäre.
In der Mittagspause war ich wieder alleine. Kollegen waren essen, ich hatte mein Brot immer dabei. Aber mir ging es äußerst schlecht und ich ging zur Toilette. Dort habe ich mich mehrmals übergeben müssen. Also im Nachmittag rief ich meinen eigenen Orthopäden an wegen meiner fürchterlichen Schmerzen und bat um einen Termin am Abend.

Bei Geschäftsschluss half der Prokurist, wie jeden Tag, das schwere Zeug in den Tresor zu schleppen. Aber geholfen hat er nur, damit er pünktlich nach Hause gehen konnte. Vor Feierabend durfte ich nicht gehen. Ich musste ja arbeiten. Der Arzt moserte, die Praxis sei schon geschlossen. Aber da ich ihm bekannt war und jammerte, durfte ich dennoch kommen. Er wollte mich selbst hereinlassen.
Ich ging abends mit Schmerzen die 500m durch den Schnee zu ihm. Er röntgte mich viermal und nach den Bildern sagte er, da sei nichts, es sei wohl nur eine Prellung, nur außen sei mein Rücken an dieser Stelle großflächig grün verfärbt. Wenn es nicht besser wird, soll ich noch mal kommen. Er hat mich nicht krankgeschrieben. Er verschrieb mir eine Mobilatsalbe. Die sollte helfen. Dieser Doktor schickte mich nicht in die Klinik, was er ja hätte tun können, weil er erfuhr, dass sei ein Wegeunfall.
Ihm hat mein Besuch wohl gestunken, er war in der geschlossenen Praxis ganz allein.

Als ich dort fertig war, humpelte ich dann zum Auto. Dort musste ich zuerst den Wagen vom vielen schweren Schnee befreien, damit ich überhaupt heimfahren konnte.
Es war der 22. Dez. 86. Ich habe daheim vor meinem Haus die Schneeberge beseitigt mit Hilfe meiner Frau, die etwa 60 Meter auf dem Gehweg vom 40 cm schweren nassen Schnee zu räumen. Allein konnte ich es in meinem Zustand nicht. Ich durfte ja laut Verbot der Bank nicht in die Klinik, hatte ja laut meinem Orthopäden heute fast nichts.
So am 25. Dez. 86 bekam ich zusätzlich zu den anderen Schmerzen sehr starke Schmerzen an der Lunge beim Ein- und Ausatmen. Stark stechende Schmerzen. Das fing an, während ich abends im Sessel saß und dort meinen Rücken anlehnte.
Bis ich zum Unfallarzt kam, lebte ich fast nur von Schmerzmitteln. Und hätte auch diese Tresortür nie ständig bewegen dürfen. Mein allererster Unfallarzt sagte nach den drei Wochen, als es mir endlich erlaubt wurde, zu ihm zu gehen, jetzt kann er nichts mehr machen, weil der Wirbel schon fest am Zusammenwachsen sei. Am ersten oder zweiten Tag hätte er mich in die Klinik geschickt zur Operation. Das sei aber jetzt viel zu spät. Er kann jetzt gar nichts mehr machen. Damals hätte man die Wirbelsäule noch operativ richten können und ich hätte heute keine Probleme mehr, die von der Bank kamen.
Keiner, auch der Unfallarzt nicht, hatte alles richtig erkannt. Meine Fraktur wurde erstmals am 15. Jan. 1987 nach einem Szintigramm dokumentiert. Laut Unfallarzt ist meine Bank also schuld an allem, was nach dem Unfall mit mir passierte, weil ich nicht in die Klinik konnte.
Ich durfte dank Unfallarzt ab jetzt zweimal sechs Wochen lang krankfeiern.
In den 3 Wochen vor dem Unfallarzt und auch nach dem Unfallarzt hat sich in der Bank nichts getan. Man sprach kein Mal mit mir oder erklärte, warum ich nicht zum Arzt durfte. Da gab es sicher Gesetze, die die Bank hätte einhalten müssen. Aber ab 22.12.86 bin ich hier zu einem Krüppel geworden.
Ich war wohl im ersten Stock für die Bankleitung nur ein kleiner Angestellter, der kurz vor dem Unfall ein neues Haus gebaut hatte. Die Bank finanzierte es ja. Mit mir hat man alles machen können. Ich konnte nicht mal klagen, weil ich sonst wohl gekündigt worden wäre und mit den Bauschulden nie einen anderen Arbeitsplatz bekäme. Vor dem Unfall hatte ich auch zwei Kinder. Was hätte ich denn machen können? Also, kein Unfallarzt und ich hatte keine Chance, dagegen vorzugehen.

Es gab gegen mich beim Arbeitgeber noch viel mehr: Weil mein Zweigstellenleiter in Urlaub wollte für 3 Tage, musste ich nach den ersten 6 Wochen am 2. März 1987, meinem letzten ersten Unfallkrankentag, schon morgens anfangen zu arbeiten, trotz immer noch größter Schmerzen, obwohl ich noch für diesen ganzen Tag krankgeschrieben war, Bank wusste es, und sowieso schon am 2.März 1987 einen neuen Termin zum weiteren Krankschreiben (nochmal sechs Wochen) beim Unfallarzt hatte.
Also am 2. März, nach meiner Arbeit, musste ich auch noch durch den Schnee, der immer noch lag, die 500 m zum Arzt gehen wegen eines neuen Termins.

Das lief also so ab: am 01.03.87, einen Tag vor diesem neuen Arzttermin, kam noch abends gegen 20 Uhr eine höhere Kollegin, die mehr Geld verdiente und ihr Büro neben der Bankleitung hatte, in meine Wohnung und sagte, ich muss, da außer mir niemand greifbar war, am 02. März 1987 morgens arbeiten kommen, weil mein Chef in seinen schon länger von der Bank genehmigten Urlaub wollte.

Ich sagte ihr, morgen muss ich doch zum Unfallarzt gehen. Arbeiten könne ich kaum, weil meine Schmerzen nach sechs Wochen immer noch da sind und der Wirbel immer noch am Zusammenwachsen sei.

Sie sagte, es sei der Bank egal, ob ich noch krankgeschrieben sei oder einen Arzttermin habe. Das sei der Bank völlig egal. Hauptsache, der Prokurist kann in Urlaub gehen. Nach diesen drei Tagen, in denen ich also zusätzlich arbeitete, immer noch mit Schmerzen, wurde ich weiterhin, weil es bei mir nötig war, für die nächsten sechs Wochen vom Unfallarzt krankgeschrieben. Auch wuchs meine Wirbelsäule ja falsch und schief zusammen wegen der Bank.

Dann würde heute auch nicht ein Großteil der Bandscheibe zw. BWK 11 u. 12 in den in dieser Zeit zerstörten eingebrochenen keilförmigen Wirbelkörper 12 eingedrungen sein und auch nicht teilweise bis heute den Nervenkanal einengen, weil sie auch dort beim Unfall eingedrungen ist und mir allergrößte Probleme bereitet, aauch heute noch.

Jetzt nochmal meine Frage, an einen Anwalt, der mir evtl. kostenlos sagt, ob ich die Bank heute noch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen kann.
Ich hätte bis jetzt statt für 20 Jahre für 41 Jahre Rentenbeiträge zahlen können, und Gehalt bekommen, falls in der Bank nichts passiert sei. Dann wäre die Rente normal groß.

Die Bank zahlt mir eine ganz kleine Pension (Rente), wie allen anderen Kollegen. Aber ich schreibe nur das Allernötigste, was mir passierte.

Vor einem halben Jahr schrieb ich an die Bank ein sieben Seiten langes Bettelfax, weil ich ja kein Geld verdienen konnte. Diesen Brief mit allem, was damals passierte. Und sogar wegen Finanzen habe ich gebettelt, weil ein für mich geeigneter elektrischer Rollstuhl über € 15.000,-- kostet. Es kam ein halbes Jahr gar keine Antwort. Also schrieb ich nochmal einen kurzen Brief an die Angestelltenabteilung der Bank in Frankfurt, um zu erfahren, ob das erste Fax wenigstens ankam. Aber auch jetzt wurde von der Bank nicht geantwortet. Meine Bank macht bis heute gar nichts.

Der Bank bin ich egal, weil ich für die bloß der kleine Kassierer war. Die haben ja so, wie die sich verhalten haben bei mir, keine Probleme mit mir gehabt. Für die Bank ist ja alles sehr gut gelaufen damals. Die haben keinen Ersatzkassierer gebraucht. Ich war ja da. Jetzt brauche ich vom Gericht Hilfe gegen die Bank wegen allen Problemen seit dem Unfall. Die Bank darf so eigentlich nicht davonkommen. Mich kaputt machen und keine Schäden bekommen. Die sollte schon wegen all dem verklagt werden.

Mein aktueller Orthopäde schrieb im August 2009 beim Rollstuhl bestellen die Diagnose, ich habe eine Tetraplegie. Das las ich jetzt zum ersten Mal und weiß erst jetzt, was alles gelaufen ist.

Freundliche Grüsse
Humpler

Antworten

  • Hallo Humpler,

    vielen Dank für die ausführliche Darstellung deines Frage.
    Ich leite sie an unsere Fachexperten weiter.
    Bitte hab ein wenig Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Hallo Humpler, 😛

    ich möchte dich erst einmal willkommen heißen, auch wenn deine Anmeldung schon eine Weile zurück liegt.

    Manches Mal kann das Leben einem ganz schlimm mitspielen.

    Das klingt ja schlimm, schlimmer am schlimmsten.

    Ich verstehe eines nicht? Warum hast du dich nicht beim RA beraten lassen, denn das hättest du machen sollen.
    So ein Beratungsgespräch, auch zur Information, wär ganz sicher hilfreich. Gerade für die Zukunft.

    Entscheidungen die man so fällt kann man immer treffen 😉, auch heute noch.

    Wenn ich du wär, dann würde ich mir Rat beim VDK holen, denn dort wird man sehr gut auch rechtlich beraten, und das sehr günstig.

    Diese Ignoranz finde ich ganz schön schlimm, und gerade weil du nicht weißt was so alles passiert, würde ich mir mit Hilfe von dem Unfallarzt sämtliche Berichte, Aufnahmen, Beurteilungen für mich allein sichern.
    Damit du Schriftliches in den Händen hast.

    Tu auch für dich etwas, wie z.B. mach eine Therapie, denn das frisst dich von innen auf.
    Aus dir spricht die Wut und du musst dafür auch etwas tun, weil du nicht weißt ob das irgendwann enden wird.

    Passe nur gut auf dich auf, und lasse die nicht gewinnen.

    Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und vor allem Durchhaltevermögen.

    Viel Glück wünscht dir Schmusi




  • Schmusi hat geschrieben:
    ich möchte dich erst einmal willkommen heißen, auch wenn deine Anmeldung schon eine Weile zurück liegt....

    Ich verstehe eines nicht? Warum hast du dich nicht beim RA beraten lassen, denn das hättest du machen sollen....

    Auch ich verstehe das nicht, vor allem vor dem hintergrund, dass Humpler bereits mehrere beiträge über seine probleme geschrieben hat (auf die auch eingegangen wurde), zuletzt anfang märz. 🥺

    lg

    Ilse
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihre Forenanfrage vom 03.04.2011.

    Sie möchten wissen, ob Sie die aus einem Unfall aus dem Jahre 1986 resultierenden Schäden gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber noch geltend machen können oder ob diese möglicherweise bereits verjährt sind.

    Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist in den §§ 195, 199 BGB geregelt. Hiernach verjähren Schadensersatzansprüche grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Gemäß § 199 I BGB beginnt die Frist am Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden ist bzw. der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

    Eine Besonderheit ist jedoch bei Ihnen zu beachten: Zu dem Zeitpunkt Ihres Unfalls galt noch die alte 30-jährige Verjährungsfrist. Diese ist mit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 abgeschafft worden. Kollidieren Verjährungsfristen, so ist fraglich, welche Verjährungsfrist maßgeblich ist. Dies bestimmt sich grundsätzlich nach dem Sachverhalt zur Zeit der Entstehung des Anspruchs. Damit würde in Ihrem Falle noch die (alte) 30jährige Verjährungsfrist gelten, womit ein etwa bestehender Anspruch im Jahre 2016 verjähren würde.

    Dies gilt jedoch nur vor dem Hintergrund, dass Ihnen auch tatsächlich ein Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber zusteht.

    Aufgrund des komplexen Sachverhaltes und ohne Kenntnis der Akten können wir Ihnen keine abschließende Information geben. Sie sollten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit dieser Ihnen nach Durcharbeiten der Akten einen abschließenden Rat erteilen kann.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL
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