Quesrschnittslähmung - Hausbau

Hallo ihr Lieben!

Mein Partner (Querschnittsgelähmt) und ich möchten gerne ein ebenerdiges Haus bauen. Im Moment wohnen wir in einer EG Wohnung (ohne Umbau). Die BG hat uns einen Umbau des Bades schon angeboten, was wir jedoch abgelehnt hatten weil wir nicht für immer in dieser Wohnung bleiben wollen. Nun zu unserem Anliegen.

Gibt es von der BG aus irgendwelche Zuschüsse für ein Hausbau?


LG 😀

Antworten

  • Guten Abend syt4,

    Ja es besteht eine Möglichkeit, wenn dies als AU = Arbeitsunfall durch die zuständige BG anerkannt wurde als AU. Und zwar zum SGB VII §§ 26- Grundsatz, 41- Wohnungshilfe und im § 26 SGB IX zusätzliche Hilfe über das übliche. Die BG hat alles zu tun, dass ein selbst-bestimmendes Leben vom Verunfallten geführt werden kann. Allerdings machen die BGs in der Vergangenheit vieles zur " Kann - Bestimmung", hier hilft dann nur ein RA oder ein gutes Wissen zu den SGBs selbst. Allerdings ist jede Situation individuell nach AU, auch das sollte berücksichtigt werden.

    Folgender Link zum nachlesen der §§ und was deinem Partner zum SGB 7 nach AU zusteht;

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

    Solltet Ihr etwas nicht verstehen so meldet Euch bitte nochmals und ich erkläre Euch dies bin Euch gern behilflich. Gute Besserung, Mfg Lyn 😉
  • Liebe t4sy,

    ich habe einen Fachexperten gebeten, sich um Deine Frage zu kümmern. Demnächst wird er hier antworten und eventuelle Ergänzungen zu Lyns gutem Posting machen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Liebe t4sy,

    Aus meiner Erfahrung sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet alles zu tun um die Teilhabe am Gesellschaftsleben bzw.Rehamaßnahmen zu unterstützen. Natürlich kann man ein Hausbau aus zwei richtungen betrachten. Ist es eine möglichkeit der besseren Eingliederung in die soziale Teilhabe am Leben ? oder kann dadurch das Gesundheitsbild durch mehr eigenständigkeit verbessert werden?

    Aber wenn man mit der BG sachlich spricht kann sicher der Zuschuss für die Barrierfreie gestaltung des Bades oder auch Küche beantragt werden. Wenn diese schon den Umbau des vorhandenen Bades angeboten hat ist das sehr gut.

    Das wird das einzige sein was die BG bezuschusst.
    Es gibt aber auch Landesprogramm bzw. Regionale Programme die so ein Vorhaben bezuschussen.


    Wie gesagt es sind nur Zuschüsse die sich von der geplanten Gesamtbausumme errechnen.


    Um weitere Aussagen zu treffen werden Daten benötigt wie Wohnort ( Bundesland) welche BG ist zuständig, besteht schon ein konkretes Angebot für den Hausbau oder nur die Planung.

    Lyn hat recht das die BG alles erdenkliche unternehmen muss um die teilhabe am Gesellschaftsleben zu ermöglichen. Hat sie ja auch getan mit dem Angebot das Bad umbauen zu lassen. Ob ein Hausbau dazu gehört glaube ich nicht, aber ein Zuschuss ist drin.

    Gruss
    DOC-DARMER

  • Hallo zusammen!

    Danke für die hilfreichen Antworten.

    Wir haben uns vor einigen Tagen ein Grundstück angesehen.
    Das Grundstück inkl. Haus würde ca. 250.000 € kosten.
    Wie ich schon erwähnt hatte, leben wir zur Zeit noch in einer
    EG Wohnung die nicht gerade barrierefrei ist. Der Hausbau ist allein für die Eigenständigkeit meines Partners gedacht, natürlich gehört die Teilhabe am sozialen Leben dazu.


    Vielleicht kann mir mit diesen Daten jemand weiterhelfen.

    Bundesland: Baden-Württemberg
    BG: BG Bau Böblingen
    Hausbau: 150.000 € ( ohne Grundstück )

    Liebe Grüsse


  • Guten Morgen t4sy,

    Es ist vollkommen egal in welchem BL = Bundesland ihr lebt. Die Anforderungen zum Bauen sind fast die Gleichen wie bei Personen ohne Behinderung.

    Ihr baut mit Eigenkapital, ist dieses nicht vorhanden mit Kredit + Prozentual zum Eigenkapital und alle Mehrkosten zum bauen mit BG. Breite Türen, Bad Behindertengerecht, Elektrische Rollos etc. gibt es einen Differenzbetrag zum bauen der auf die BG umgelegt, beantragt werden kann. Kosten im Vorfeld Architekt in der Planung etc. All dies gehört dazu was in der Umsetzung erforderlich wird zu der Behinderung. Auch der Mehrbetrag zum bauen / Behinderung muss in der Planung errechnet werden etc. vom Architekten, Mehrkosten, Kredit- Mehrbelastungen etc.

    Es muss eine enge Zusammenarbeit stattfinden, eine gute Kommunikation, Planung zu allen Beteiligten zum Bauen Bank + Bauherr + BG + Architekt = Bank + BG . Solltet Ihr nur über Kredit bauen kann es hier zum SGB VII § 96 in Vereinbahrung mit der BG zu zu besonderen Tilgung- Formen/ Kredit kommen zur Bank. In der Form von Bürgschaften zum Bauen zur Bank.

    Möglichkeiten gibt es viele, nur alles muss mit der BG im Vorfeld besprochen werden, wenn das Eigenkapital nicht vorhanden ist. Ist es vorhanden errechnet der Architekt die Mehrkosten zum Bauen zu der Behinderung die Ihr dann bei der BG weiterreicht.

    Eine generelle Übernahme aller Kosten zum Bauen durch die BG gibt es nicht. Und welche Form des wohnen durch Euch gewählt wird ist eine rein persönliche Entscheidung. Mfg Lyn 😉

    P.s.
    In BaWü gibt es genug Förderprogramme / Formen zum bauen für Personen mit Behinderung zu guten Konditionen. Auch dazu weiß die von Euch genannte Bg um ein vieles mehr, einfach vorstellig werden und erfragen in einem Gespräch.

  • Hallo,
    ich habe mit meiner Frau ein Haus gebaut und ich bin auch Querschnitt.
    Zuschüsse gibt es von der BG. Alles was du als Mehaufwand z.B.
    große (1,20x1,20 m) ebenerdige Duschtasse muss die BG bezahlen.

    - Treppenlift oder (nur eine Etrage)
    - Duschtasse (1,20x1,20 m)
    - Duschvorhang (Sichtschutz)
    - Große Türen 1m breit
    - Haltegriffe

    Opalerei


  • Hallo,Haltegriffe gehen auch über die KK.Mal was anderes frag mal bei dem Integrationsamt nach der Broschüre Nachteilsausgleiche,habe hier nur die für Westfalen,da könnte schon einiges abweichen.LG Erich
  • Magic hat geschrieben:Haltegriffe gehen auch über die KK....

    Magic, generell hast du natürlich recht.
    wenn alles jedoch über die berufsgenossenschaft abgewickelt wird, dann ist diese zahlungspflichtig.


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