Grundsicherung

Von meiner Schwester:

ich bin 21 jahre alt und schwerbehindert (GdB. 80%), wohne noch zuhause bei meinen eltern und studiere an einer universität.
aufgrund meiner behinderung kann ich neben meinem studium keinen job annehmen, um mir geld zu verdienen. ich bekomme lediglich das kindergeld.
deshalb meine frage: habe ich anrecht auf grundsicherung?

Antworten

  • Liebe viki1211,

    die Frage Deiner Schwester habe ich einem Fachexperten weitergeleitet. In den nächsten Tagen wird dieser Dir hier eine Einschätzung abgeben. Habe bitte noch ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Liebe viki1211,

    ich habe Antwort von unserem Fachexperten erhalten:

    Jürgen Greß hat geschrieben:
    Grundsicherung erhält nur, wer dauerhaft voll erwerbsunfähig ist, also weniger als 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeiten kann.
    Daher dürfte Grundsicherung für eine Studentin, die später einmal auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeiten will und kann, nicht in Betracht kommen.
    Für Studenten gibt es eventuell BAFöG.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jürgen Greß
    Rechtsanwalt

    Ich hoffe, Dir hilft die Einschätzung weiter. Wenn wir Dich irgendwie unterstützen können, lass es uns bitte wissen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo viki1211,

    Es gibt für das Studium eine Sonderform der Sozialhilfe, nämlich die Eingliederungshilfe.(nach BSHG)
    Bei mir, ich bin Spasti mit Merkzeichen aG gehbehindert und kann die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen, wurden die Fahrtkosten zum Studium übernommen. Auch Büchergeld kann beantragt werden.
    Für Privatfahrten gibt es wenn die Eltern kein Auto haben und Du die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kannst Taxigelder.
    Für beide Anträge ist der Bezirk Deiner Heimatregion zuständig und man muß vor allen Dingen durch ärztliches Atttest nachweisen, daß die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kannst.
    Zwar gibt es Einkommensgrenzen, die aber viel höher liegen, als bei der herkömmlichen Sozialhilfe bzw. ALG 2. Das Arbeitsamt ist nur dann zuständig, wenn das Studium als Umschulung läuft.

    LG

    Surfer
  • Danke für die Antworten!
    Ich denke, Eingliederungshilfe bekomme ich nicht. Ich studiere an der FernUniversität in Hagen. Da habe ich also keine Fahrtkosten, die entstehen...

    Habe ich denn als Behinderte nicht Rechte auf irgendwelche Gelder zur Sicherung des Lebensunterhaltes?
    Okay, ich wohne bei meinen Eltern, aber ich liege denen ja total auf der Tasche!
    Muss ich mich denn extra berufsunfähig erklären lassen?! (By the Way: Wie geht das überhaupt?)

    Vll lässt es sich nachvollziehen, dass ich einerseits meinen Eltern absolut dankbar für ihre Unterstützung bin, aber ich möchte mir ja auch mal was leisten. Das Kindergeld ist ja nicht grade viel.... Versteht ihr meine Situation??

    LG viki1211s Schwester😀
  • Liebe Schwester von viki1211,

    viki1211 hat geschrieben:
    Habe ich denn als Behinderte nicht Rechte auf irgendwelche Gelder zur Sicherung des Lebensunterhaltes?

    Nein, nicht grundsätzlich, sondern erst bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Ansonsten gilt für Menschen mit Behinderung dasselbe wie für nichtbehinderte: Wenn sie (mindestens sechs Stunden am Tag) arbeiten können, bekommen sie keine Rente. Und bei der sozialen Grundsicherung (Hartz 4) gelten für beide Personengruppen dieselben Regeln, abgesehen von einem behinderungsbedingten Mehrbedarf.

    Hier der Link zu einem Artikel rund um die Erwerbsminderung: http://www.myhandicap.de/erwerbsminderung-berufsunfaehig.html

    Worauf Menschen mit Behinderung jedoch Anspruch haben, ist, dass sie unter anderem bei der beruflichen Ausbildung oder in der Ausübung eines Berufs Hilfsmittel oder Assistenz bezahlt bekommen.

    Ich möchte Dich nicht demotivieren, aber Du denkst über einen Antrag auf Erwerbsminderung nach und möchtest zugleich studieren, richtig? Jürgen Greß wies ja bereits darauf hin, dass das eigentlich ein Widerspruch in sich ist: Rente beziehen, weil man nicht arbeiten kann, aber trotzdem eine berufliche Ausbildung machen. Aber solange Du für Dein Studium keine Hilfsmittel oder keine Assistenz benötigst, sollte das wahrscheinlich kein Problem sein. Jedoch würde ich mich genau informieren - nicht dass der Schuss nach hinten losgeht und Dir die Rente deswegen aberkannt wird.

    Ich würde mich dennoch freuen, wenn wir Dir dabei in irgendeiner Weise behilflich sein können.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Okay, aber was ist, wenn ich studiere um mich geistig zu fordern (und wohlgemerkt: Ich studiere an einer FernUni, also von zuhause aus, da eine PräsenzUni für mich körperlich zu anstrengend wäre) und ich doch eigentlich gar nicht sicher bin, ob ich nach dem Studium im Berufsleben "durchhalten" können werde?

    LG viki1211s Schwester
  • Hallo viki1211,

    Auf jeden Fall wären die Kosten für Literatur drin, wenn nicht über den Bezirk dann erkundige Dich mal über Bücher - Stipendien.

    LG

    Surfer
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