Probleme mit der Pensionskasse / IV

Guten Tag
War von 2004 bis Mitte 2006 bei der IV aufgrund der damaligen Diagnose Paranoide Schizophrenie in der Abklärung. Die IV verneinte mir eine Rente und wollte mich von geschützter Werkstatt zu geschützter Werkstatt hin und her schieben, was mir sehr missfiel. Also fand ich über ein temporär Büro eine Anstellung bei Feintool Lyss. Seit Dezember 2007 wurde ch dann zu 100% krank geschrieben und erlangte eine neue Diagnose Asperger Syndrom. Es kam dann im April 2008 zu einer Neuanmeldung bei der IV. Diese hat mir nun eine 100% IV Rente zugesprochen aufgrund der neuen Diagnose.

Nun erhielt ich von der Pensionskasse den Bescheid, ich hätte meine Anzeigepflicht veletzt. Ich hätte bei Stellenantritt verschwiegen, dass ich an einer Paranoiden Schizophrenie leide, dass sehen sie aus den Arztberichten vom 2004 die Ihne die IV zugesendet hat. Darum kündigen sie mir die überobligatorischen Leistungen.

Darf die IV der Pensionskasse Akten zusenden, die vor der Neuanmeldung im April 2008 zurückliegen? Und darf mir die Pensionskasse die Leistungen verweigern? Sie schreiben, sie hätten einen Gesundheitsvorbehalt gemacht. Aber ich habe ja eine andere Diagnose.

Kann mir da jemand die Rechtslage erklären? Muss ich das wohl oder übel akzetieren oder was kann ich machen?

Freundliche Grüsse und vielen Dank für die Unterstützung

Apollo77

Antworten

  • Apollo hat geschrieben:
    Guten Tag
    War von 2004 bis Mitte 2006 bei der IV aufgrund der damaligen Diagnose Paranoide Schizophrenie in der Abklärung. Die IV verneinte mir eine Rente und wollte mich von geschützter Werkstatt zu geschützter Werkstatt hin und her schieben, was mir sehr missfiel. Also fand ich über ein temporär Büro eine Anstellung bei Feintool Lyss. Seit Dezember 2007 wurde ch dann zu 100% krank geschrieben und erlangte eine neue Diagnose Asperger Syndrom. Es kam dann im April 2008 zu einer Neuanmeldung bei der IV. Diese hat mir nun eine 100% IV Rente zugesprochen aufgrund der neuen Diagnose.

    Nun erhielt ich von der Pensionskasse den Bescheid, ich hätte meine Anzeigepflicht veletzt. Ich hätte bei Stellenantritt verschwiegen, dass ich an einer Paranoiden Schizophrenie leide, dass sehen sie aus den Arztberichten vom 2004 die Ihne die IV zugesendet hat. Darum kündigen sie mir die überobligatorischen Leistungen.

    Darf die IV der Pensionskasse Akten zusenden, die vor der Neuanmeldung im April 2008 zurückliegen? Und darf mir die Pensionskasse die Leistungen verweigern? Sie schreiben, sie hätten einen Gesundheitsvorbehalt gemacht. Aber ich habe ja eine andere Diagnose.

    Kann mir da jemand die Rechtslage erklären? Muss ich das wohl oder übel akzetieren oder was kann ich machen?

    Freundliche Grüsse und vielen Dank für die Unterstützung

    Apollo77



    Schreib ihnen doch einfach.

    - - -

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Leider handelt es sich bei der damals vermuteten Schizophrenie-Diagnose um einen Aerztefehler. Korrekt ist, wie sich mittlerweile herausstellte, dass ich Aspergersyndrom habe. Sie muessen mir ja nachsehen, dass ich nicht jeden Unsinn weitermelde. Falsche Diagnosen anzumelden scheint mir keine Pflicht zu sein, oder ist es das? Sollten Sie dennoch dazu einen Gesetzesartikel finden, senden Sie mir diesen doch wohlwollend zur Pruefung zu.

    Sofern Sie mir nun aber entgegen aller Annahme rueckwirkend beweisen koennen, dass ich am (DATUM ANSTELLUNG / STELLENANTRITT) tatsaechlich an Paranoider Schizophrenie gelitten habe (was angesichts des Umstandes, dass das nicht der Fall war, sondern dass ich wie sich mittlerweile herausstellte, Aspergerpatient bin, schwer fallen duerfte), dann legen Sie mir das dazu notwendige Schrifttum doch bitte zur kritischen Pruefung vor.

    Vielleicht entzieht sich das Ihrer Kenntnis, aber das Asperger-Syndrom ist nichts, das von heute auf morgen 'butsch' da ist. Man lebt damit, es kann sehr schwer zu erkennen sein - aber es ist eine Diagnose, die von Kindesbeinen an besteht. Wurde die Diagnose bei mir 2008 gestellt, so bedeutet das, dass sie bereits das ganze Leben vorher bestand.

    Ansonsten betrachte ich Ihre Leistungskuerzungsversuche als frech und haltlos. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wie und wo ich formell korrekt Einsprache gegen Ihre Entscheidung einlege.

    Besten Dank,

    (NAME)

  • Wow, tolle Antwort. Was ich weiss, von der Pensionskasse ist es erst eine Kündigungsanzeige. Rechtsgültig und somit Beschwerdefähig wirds erst wenn sie von der IV die Verfügung haben. Die werden sie diesen Monat bekommen.

    Also die Antwort gefällt mir sehr! Es würde mich aber interessieren ob ich damit vor Gericht durchkommen würde. Hätte ich die Diagnose schon im 2006 gehabt, hätte mir die Pensionskasse den Vorbehalt sicher betreffend Asperger Syndrom gemacht.

    Hat da jemand Erfahrung damit, wie meine Chancen vor Geticht stehen würden?

    Vielen Dank für weitere tolle Antworten

    Gruss Apollo
  • Hallo Apollo

    Deine Frage habe ich gleich an unsere Rechtsexperten weitergeleitet. Bei diesem angekündigten schönen Wetter dieses Wochende musst du dich vielleicht bis nächste Woche mit einer Antwort gedulden. 😉

    Ich hoffe du hast auch so ein ganz tolles, sonniges Wochenende!

    Liebe Grüsse

  • Danke an die Redaktion!

    Auf eine Antwort freue ich mich. Das schöne Wochenende werde ich mit einer Ausfahrt mit dem Veloclub geniessen 😎

    Herzliche Grüsse

    Apollo
  • Guten Morgen

    A.) Darf die Pensionskasse die IV-Akten einsehen, die Sachverhalte beschlagen, die vor dem Versicherungsverhältnis entstanden sind? Ja, denn ihre Leistungspflicht kann berührt sein.

    B.) Anzeigepflicht: Bei der Anzeigepflicht im überobligatorischen Bereich sind die Fristen nachzurechnen. Art. 6 Abs. 2 VVG sieht eine Frist von 4 Wochen ab Kenntnisnahme vor.

    bb.) Die Anzeigepflichtverletzung muss kausal sein, d. h. in ihrem Fall stellt sich durchaus die Frage, ob die neue Diagnose eines Aspergers durch die "Anzeigepflichtverletzung" tangiert ist, denn sie wussten selbst nichts davon, als Sie die Gesundheitsfragen ausgefüllt haben. Weil ein Asperger nicht eine paranoide Schizophrenie ist, ist es zumindest fraglich, ob sich die Pensionskasse zur recht auf eine Anzeigepflicht berufen kann.

    Zur weiteren Prüfung müssten die Akten eingesehen werden. Ich rate Ihnen, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, denn Ihr Fall wirft durchaus Fragen auf.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz


  • Guten Tag Herr Lorentz

    Danke für die prompte Antwort. Einen spezialisierten Anwalt würde ich gerne zu Hilfe ziehen, nur wie finde ich den so einen? Und das andere Problem, dass ich habe ist die finanzielle Situation. Wie soll ich so einen Anwalt bezahlen können? Lebte bis vor kurzem vom Sozialamt und werde ab nächstem Monat die IV Rente bekommen. Aber die fällt sicher sehr bescheiden aus, da ja eben die Pensionskasse nun nicht einmal mehr die Hälfte des überobligatorischen Betrages bezahlen will. Ich werde zwar sicher einen kleinen Betrag ausbezahlt bekommen, aber ob das reicht um einen spezialisierten Anwalt zu bezahlen?
    Mein Dossier umfasst ziemlich viele Seiten, alleine die alle durchzusehen dauert schon eine ganze Weile.

    Können Sie mir raten, wie ich vorgehen soll? Die Pro Infirmis ist für mich übrigens kein Thema mehr. Sie hat eine Unterstützung verneint. Sie hat mir sogar gesagt, ich sei selber Schuld an der Situation. Ich hätte eben nicht versuchen sollen, die Pensionskasse zu betrügen. Und als Betrüger lasse ich mich nicht gerne hinstellen. Hätten die Aerzte mich von anfang an richtig diagnostiziert, ( habe die Diagnose selber herausgefunden und sie mir dann von einer Fachstelle, Nathali Stiftung, bestätigen lassen) dann hätte ich jetzt auch eine tolle Rente von der damaligen Pensionskasse. Mein Lohn war da ja auch deutlich höher als bei der Feintool Stelle.

    Für Ihren Rat bin ich Ihnen sehr dankbar.

    Freundliche Grüsse

    Apollo77
  • Guten Abend
    Mein Name ist sven unold, ich kann Ihnen die Procap Aarau 062 823 55 20 angeben, das Problem mit der Pensionskasse wird sein das Sie diese am Versicherungsgericht Aarau einklagen müssen. Der Mitgliederbeitrag ist 50 oder 60 Franken pro Jahr bei der Procap, diese hat mich über Jahre gegen die Genfer Pensionskasse Vertreten mit einer Anwältin.
    Die Procap wird Ihnen natürlich auch sagen ob ihr Fall überhaut eine Chance hat. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. MFG S. Unold
  • Guten Morgen

    Es geht um einen noch zu bestimmenden Geldbetrag. Anhand dieses Geldbetrages müssen Sie entscheiden, welcher Aufwand betrieben werden soll. Es gibt unterschiedlichste Anbieter dieser Dienstleistung. Z. B. Wir (www.rehaanwaelte.ch); Schadenanwälte (www.schadenanwaelte.ch), aber auch durch Organisationen wie Procap wird eine Beratung durch Anwälte gewährleistet. Ich rate Ihnen aber in jedem Fall, dass ein spezialisierter Blick auf Ihre Sache geworfen wird.

    Wenn Sie von der Sozialhilfe Geld bekommen, dann haben Sie Anspruch auf unentgeltlich Rechtsverbeiständung, wenn Sie eine IV-Rente beziehen, dann besteht noch u. U. Anspruch auf Ergänzungsleistungen, dann müsste aber der Anspruch auf URB genauer geprüft werden.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz


  • Danke an Herrn unold für den Tipp.

    Und Danke an Herrn Lorentz für die Antwort. Ich werde in nächster Zeit über Ihre Homepage mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Freundliche Grüsse

    Apollo77
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