Wann können schwerbehinderte Mitarbeiter in Altersteilzeit gehen?

ich bin 1954 geboren und seit 19 Jahren als Angestellter im öffentlichen Dienst.
Habe 2009 Altersteilzeit beantragt im Block 5+5, nach meiner Anerkennung als Schwerbehinderter 4+4(Jahre). Mein Arbeitgeber gab mir jedoch die Auskunft, dass nur noch 3+3 bei uns in der Verwaltung ginge, da unser Betriebsratsvorsitzenter eine Angleichung(Orientierung nach unten =schwachsinnig)zu den Beamten haben wollte. Bei allen Antragsteller vorher war das 5+5 Blockmodell jedoch möglich.
Das hätte bedeutet, dass ich nicht wie erwartet ohne zusätzliche Kürzung der Rente in den Ruhrestand mit 60 gehen konnte. Finanziell war dies für mich nicht tragbar.
War dies Vorgehensweis des Arbeitgebes richtig bzw. rechtens?

Antworten

  • Hallo Ramses_VIII,

    ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter.
    Sie werden sich deiner Frage annehmen.
    Bitte hab etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Hallo Ramses,

    Frag doch mal einen Vertrauensmann/frau der BfA,die es in jedem Bezirk.
    Die Frage wäre auch was bei der Antragstellung 2009 für eine Rechtslage gegolten hat.
    Wenn das zu dem Zeitpunkt noch die günstigere war, gilt das was bei der Antragstellung Rechtslage war.

    LG

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