Ansprechpartner für Behinderten-/Arbeitsrecht gesucht


Hallo zusammen,

kann mir Jemand hier einen Ansprechpartner für Behinderten-/Arbeitsrecht nennen, den ich evtl. auch über Kurznachricht anschreiben kann ?

Ich möchte meine Frage nicht öffentlich ins Forum stellen.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Tom

Antworten

  • Hallo Thom,

    ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Sie können dir sicher Ansprechpartner nennen. Bitte hab ein bisschen Geduld mit ihren Antworten.

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • Guten Abend,

    Ich würde Ihnen raten wenden Sie sich an den zuständigen Behindertenbeauftragten Ihrer Kommune. Sollte es den nicht geben dann den Ihres Landkreises, Bezirkes oder zu guter letzt Ihres Bundeslandes. In Bayern sind fächendeckend Behindertenbeauftragte vorhanden, die sollten Ihnen normalerweise geeignete Ansprechpartner empfehlen könnnen.
  • Sehr geehrtes MyHandicap- Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu der von Ihnen gestellten Frage wie folgt Stellung nehmen:

    Es gibt mehrere Ansprechpartner, die einem bei einer Frage das Behinderten- oder Arbeitsrecht betreffend weiterhelfen können. Da wir leider nicht genau wissen, um welche Problemstellung es sich handelt, möchten wir Ihnen eine kleine Aufstellung möglicher Ansprechpartner nennen, welche Ihnen eventuell bei Ihrer Fragestellung zunächst Auskunft geben können.

    Integrationsämter:
    Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie für Arbeitgeber tätig. Zu ihren Tätigkeiten gehören alle Maßnahmen und Leistungen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen. Da Schwerbehinderte und Ihnen gleichgestellte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz genießen, hilft Ihnen das Integrationsamt auch hinsichtlich solcher Fragestellungen weiter. Letztlich stellt sich ihre Aufgabe als Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, begleitende Hilfe, Kündigungsschutz sowie Schulungs- und Bildungsmaßnahmen dar. Kontaktmöglichkeiten bestehen unter www.integrationsaemter.de.

    Agentur für Arbeit:
    Grundsätzliche Fragen kann auch die Agentur für Arbeit beantworten. Diese bietet Menschen mit Behinderung Unterstützung zur Integration in Ausbildung und Arbeit. Die Agentur für Arbeit berät unter anderem in den Feldern Aus- und Weiterbildung, sie informiert über Möglichkeiten der Berufsvorbereitung und welche finanziellen Hilfen gewährt werden, wie z.B. Ausbildungsgeld und Übergangsgeld. Ferner ist sie bei der beruflichen Rehabilitation behilflich und ist bemüht, durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Schwierigkeiten zu mildern, die aufgrund einer Behinderung entstehen können.
    Kontakt findet man unter www.arbeitsagentur.de.


    Rentenversicherung:
    Die Rentenversicherung bietet neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden- Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbständige Lebensführung.
    Kontaktmöglichkeiten bestehen unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

    Pflegekasse:
    Als Träger der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung nach § 46 SGB XI umfassen die Leistungen der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen, Pflegegeld, zusätzliche Pflegegeldleistungen (können bei Bedarf beantragt werden), stationäre und teilstationäre Pflege oder Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson. Bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse eingerichtet, so dass man darüber Kontakt herstellen und Informationen bekommen kann. Die Pflegekasse kann eher bei behindertenrechtlichen Fragestellungen weiterhelfen.


    Versorgungsamt:
    Nach dem SGB IX stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welcher Grad der Behinderung vorliegt. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt es außerdem die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts – z.B. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) – zahlt es unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden in einigen Bundesländern inzwischen von kommunalen Behörden wahrgenommen.
    Kontaktmöglichkeiten bestehen unter www.versorgunsaemter.de.


    Da wir leider den Hintergrund Ihrer Fragestellung nicht kennen, möchten wir Ihnen noch ein paar grundsätzliche Informationen mitteilen, welche besonderen Rechte Behinderte im Arbeitsleben besitzen:
    • Kündigungsschutz: Schwerbehinderten kann das Arbeitsverhältnis, vorausgesetzt es hat mindestens sechs Monate bestanden, nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden. Dieser verbesserte Kündigungsschutz tritt bereits mit Abgabe des (formlosen) Antrags auf Anerkennung eines GdB (Grad der Behinderung) ein.
    • Zusätzlicher Urlaub: Mit der Anerkennung des Schwerbehindertenstatus entsteht ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von fünf Tagen, jedoch ohne zusätzliches Urlaubsentgelt.
    • Arbeitszeit und Arbeitsplatz: Bei der Regelung der Arbeitszeit und der Gestaltung des Arbeitsplatzes muss der Arbeitgeber auf die Bedürfnisse des schwerbehinderten Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Auf Verlangen ist dieser von Mehrarbeit freizustellen.

    Sofern Sie ein konkretes juristisches Anliegen haben, sollten sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen kann und Ihnen so eine bestmögliche Vertretung gewährleisten kann. Wir können Ihnen leider aufgrund der recht geringen Angaben nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL


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