Au Pair mit behindertem Kleinkind - Ausländerbehörde weist ab

Wir möchten ein Au Pair zur Unterstützung für den 2.5 Jahre alten behinderten und 6 Monate alten Sohn. Die Ausländerbehörde weist den Visumsantrag vorläufig ab mit dem Hinweis, dass Au Pairs keine Familienangehörigen pflegen darf. Was kann ich tun? Viele Grüße

Antworten

  • Hallo Trini9,

    ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter. Ich hoffe, sie können dir helfen.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Dies ist meine ganz Persöhnliche Meinung !!!!!

    Eine Au Pair kraft als Hilfskraft oder Pflegeersatz
    einzustellen finde ich um es mal Milde auszudrücken
    abartig. Dies läuft aus meiner Sicht darauf hinaus
    das man junge Menschen in Sklavenarbeit hält. Denn
    ein Au Pair bekommt zwischen 60€ und 250€ pro Monat
    und man spart die Sozialabgaben.

    Eine Pflegehilfskraft oder Haushaltshilfe verlangt zwischen
    7,50 € (Tariflohn) - 14 € per Std das ist ja wohl der springende
    Punkt wenn auf so eine Idee kommt.

    Deshalb finde ich es richtig das die Ausländerbehörde für so
    etwas ein Visum verweigert

  • Rollylady hat geschrieben:Dies ist meine ganz Persöhnliche Meinung !!!!!

    Schließe mich deiner meinung voll an!
  • Hallo

    Meine Tochter hat auch als opair gearbeitet und dabei sehr viel gelernt. es war sehr streng aber sie hat nie etwas gesagt wie sie sei wie ein sklave behandelt worden. Wir selbst hatten auch aupair-schüler als unsere kleinen noch klein waren und es kommt halt sehr darauf an wie man mit diesen jungen menschen umgeht. sie sind keine angestellten, sondern sie werden in die familie aufgenommen, lernen die familie bis ins kleinste detail kennen und werden selbstverständlich gleich berechtigt behandelt. man sollte nicht einfach über etwas urteilen das man gar nicht kennt. für ein aupair zu sorgen ist viel aufwändiger als einfach eine hilfskraft einzustellen, denn du gibst ihr/ihm viel mit für sein/ihr leben, du bist lehrmeister, strenggenomen, und du bist für eine jugendliche/jungedlicher verantwortlich. Wie gesagt, es gibt für eine gewisse zeitspanne ein familienmitglied mehr, nicht nur eine haushaltshilfe. ich weiss nicht wie das in deutschland ist, aber in der schweiz werden Aupair-familien geschult und man bekommt nicht einfach mal so ein aupair zugeteilt.

    also bitte das nächste mal sich erst informieren, bevor man von Sklaverei spricht.

    Das ist meine persönliche Meinung...

    Grüsse, Haagen
  • Haagen hat geschrieben:
    .... es war sehr streng aber sie hat nie etwas gesagt wie sie sei wie ein sklave behandelt worden. Wir selbst hatten auch aupair-schüler als unsere kleinen noch klein waren und es kommt halt sehr darauf an wie man mit diesen jungen menschen umgeht. sie sind keine angestellten, sondern sie werden in die familie aufgenommen, lernen die familie bis ins kleinste detail kennen und werden selbstverständlich gleich berechtigt behandelt. man sollte nicht einfach über etwas urteilen das man gar nicht kennt. für ein aupair zu sorgen ist viel aufwändiger als einfach eine hilfskraft einzustellen, denn du gibst ihr/ihm viel mit für sein/ihr leben, du bist lehrmeister, strenggenomen, und du bist für eine jugendliche/jungedlicher verantwortlich. Wie gesagt, es gibt für eine gewisse zeitspanne ein familienmitglied mehr, nicht nur eine haushaltshilfe. ich weiss nicht wie das in deutschland ist, aber in der schweiz werden Aupair-familien geschult und man bekommt nicht einfach mal so ein aupair zugeteilt.

    also bitte das nächste mal sich erst informieren, bevor man von Sklaverei spricht.
    ....

    Hallo Haagen,

    wie du schon u.a. schreibst, es kommt halt sehr darauf an.

    In fällen, wie du sie beschreibst, alles gut und schön. 😉

    Doch meine nichte hat in frankreich ganz andere, schlimme erfahrungen gemacht und alles abgebrochen.
    Auch habe ich von einer familie aus einem hamburger nobel-viertel gehört, dass sie ihre aupairs voll ausnutzen und eben nicht wie familienangehörige behandeln. 😢

    In norddeutschland könnte man auch sagen: es gibt eben sonne und sonne (diese und jene).


    lg von einer sehr wohl informierten (!)

    Ilse







  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihre Foren-Anfrage vom 27.03.2011.

    Sie möchten wissen, wie Sie gegen den ablehnenden Bescheid über die Erteilung eines Visums für ein Aupair-Mädchen vorgehen können.

    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt als Aupair-Mädchen in Deutschland vornehmlich dem Zwecke dient, dass eben selbiges durch den Aufenthalt seine Sprachkenntnisse vertiefen und erweitern sowie das Gastland kulturell und gesellschaftlich kennenlernen kann. Zu diesem Zwecke werden die Aupair-Mädchen in einer Gastfamilie aufgenommen, wo sie unentgeltlich wohnen und leben können. Im Gegenzug hierzu helfen sie im Haushalt oder beispielsweise bei der Betreuung jüngerer Kinder. Dabei haben die Aupair-Beschäftigten regelmäßig nur kleinere Aufgaben im Haushalt zu erledigen. Die Arbeitszeit eines Aupair-Mädchen darf 30 Stunden in der Woche nicht übersteigen. Ihr muss genügend Zeit gegeben werden, außerhalb der Arbeitszeiten an Sprachkursen teilnehmen zu können. Diese Rahmenvorschriften sind im „Europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ festgehalten. In Deutschland wurde dieses Abkommen zwar nicht bestätigt, jedoch wird hier im Allgemeinen danach verfahren.

    Zu den Aufgaben eines Aupair-Beschäftigten gehört aber nicht die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger.

    Ein Aupair-Beschäftigter bedarf dann eines Visums, wenn er oder sie aus einem sogenannten Drittstaaten nach Deutschland einreisen möchte. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums finden sich im Aufenthaltsgesetz. Wird ein solches versagt, so kann gegen diese Entscheidung der Behörde (Verwaltungsakt) innerhalb eines Monats entweder mit der sogenannten Remonstration vorgegangen oder wahlweise direkt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Hierbei dürfte jedoch zu berücksichtigen sein, dass die Einlegung einer Remonstration/ einer Klage durch den jeweils Antrags-/Klagebefugten zu erfolgen wäre. Ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes dürfte in Ihrem Fall davon auszugehen sein, dass nicht Sie, sondern vielmehr das von der Ablehnung betroffene Aupair-Mädchen selbst die Remonstration bzw. Klage einreichen müsste.

    Ohne nähere Kenntnis des genauen Sachverhaltes können wir Ihnen leider keine weitergehenden Informationen erteilen. Sie sollten sich, um eine genaue Überprüfung der Rechtslage zu erreichen, mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL

Diese Diskussion wurde geschlossen.