KTG und Rente- Überlappung

Die KTGVersicherung bezahlt 720 Tage oder längstens bis zum Beginn einer Rente. Die Rente (IV 1. und 2. Säule) wird nun rückwirkend ausgerichtet und kann von der KTGVersicherung verrechnet werden - klar. Noch gibt es aber keine klaren Zahlen. Die KTGVersicherung stellt nun (a) sofort ihre Zahlung ein und will (b) den Überschuss einfordern (KTG minus Rente=Überschuss). Ist das rechtens?

Antworten

  • Hallo dap,

    wir finden das für dich heraus!
    Viele Grüße,
    Iris,
    Redaktion
  • Guten Tag

    Die versicherten Risiken von KTG und IV sind nicht deckungsgleich. Deshalb erscheint mir eine "Überschussrückforderung" prima vista als nicht rechtens. (Um ehrlich zu sein, habe ich einen solchen Versuch in der Praxis auch noch nie erlebt).

    Auch einer sofortigen Einstellung der Zahlungen stehe ich eher skeptisch gegenüber. Verrechnung ja, das ist Praxis, aber bei weiter fortbestehender AUF inkl. Lohnausfall und ohne Verletzung der Schadensminderungspflicht, besteht die Leistungspflicht im Rahmen der max. Bezugsperiode weiter fort. Die Vorsorge wird ja - vermutlich - ihre Leistungspflicht reglementarisch bis zum Ende Zahlungen KTG aufgeschoben haben (Art. 26 BVV2)

    Arbeitsunfähigkeit ist ungleich Erwerbsunfähigkeit. Sie sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Aufgrund der Fragestellung erachte ich das Vorgehen KTG für nicht rechtskonform.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz