sohn hat down-syndrom ist 9 jahre und hat pflegestufe 2.kann MDK eifach so pflegestufe wieder kürzen

Mein Sohn 9 Jahre hat das Down-Syndrom und hat Pflegestufe 2.Jetzt kommt der MDK und Prüft nach langer Zeit,können sie die pflegestufe einfach so kürzen.ER geht zwar zur schule aber braucht viel Hilfe bei der Hygiene,essen zubereiten,ankleiden-auskleiden,zur Toilette gehen,trägt nachts noch windel und muss 2-3 mal nachts raus wegen Toilette gehen oder anderen sachen wie etwas zu trinken etc.

Antworten

  • Hallo Trischa,

    wenn du nachweisen kannst, dass deinem Sohn Pflegestufe 2 zusteht, wirst du diese auch behalten können.
    Ich empfehle dir, ein Pflegetagebuch zu führen.

    KarinM hat eine tolle Tabelle zusammengestellt, die dir dabei behilflich sein kann. Liste alles genau auf, lege dem Prüfer jede Pflegtätigkeit genau dar.

    Hier ist der Link zur Tabelle:
    http://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/web-inhalte/Recht_Soziales/Soziales/Pflegeversicherung/Pflegedokumentation.pdf

    Der Prüfer macht sich nur ein Bild, sein Ziel ist nicht, eure Pflegestufe zu kürzen, sondern einfach nur mal zu überprüfen, ob sie euch zusteht, bzw welche Pflegestufe euch zusteht.

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo Trischa,

    So einfach ist das nicht mit dem kürzen.
    Du darfst allerdings die Lage nie zu positiv darstellen.
    Sätze wie mein Sohn hat diese und jene Fortschritte gemacht müssen dringend vermieden werden.

    LG

    Surfer
  • Hallo,

    Ich bin Vater einer Tochter mit Down Syndrom.
    Wir hatten eine Pflegestufenerhöhung von Stufe 1 auf 2 beantragt. Leider wurde uns diese abgewiesen.
    Unsere Tochter ist 8 Jahre alt hat einen Behindertenausweis mit 80% und die Merkzeichen H, G, B.
    Sie trägt auch noch Windeln braucht genauso wie Trischa geschrieben hat viel Hilfe bei der Hygiene wie Zähneputzen, waschen u.s.w. wir hatten auch ein Pflegetagebuch geführt und dem MDK vorgezeigt aber die sind im Großen und Ganzen nur nach Ihren Richtlinien und Gesetzen nach gegangen.
    Wie zum Beispiel wird unsere kleine morgens vom Taxi abgeholt. Wir müssen Ihr helfen beim Anziehen. Wie zum Beispiel Schuhen, Jacke(Reißverschluss schließen da die Feinmotorik nicht so gut funktionier).Dann bringen wir Sie zum Taxi, da helfen wir Ihr beim Treppensteigen zur Haustür.
    Dieser Zeitaufwand wird nicht in dem Gutachten mit eingebracht, da laut MDK ein gleichaltriges Kind von den Eltern auch noch zur Schule gebracht werden kann und auch Hilfe beim An/Ausziehen gegeben werden muss!
    Unser jüngster Sohn ist 5 Jahre und macht dies zum Beispiel schon selbst.
    Vieleicht könnte uns jemand aus diesem tollen Forum etwas Hilfe geben um eine Pflegestufenerhöhung zu erlangen.
    Wir lieben unsere kleine über alles und möchten sie auf keinem Fall missen, aber die Kraft und Zeit die wir immer in diese Behörden stecken müssen, brauchen wir aber am meisten für die Pflege unserer kleinen.
    Wie gesagt vielleicht hat jemand eine kleine Hilfestellung für uns, wie mal ein Pflegetagebuch zum Vergleich oder so etwas Ähnliches.

    Wir sagen schon mal Danke im Voraus


  • Bei Ablehung ist Widerspruch einzulegen. Dieser ist sehr ausführlich zu begründen, mit Zeitangaben usw wie ihr es hier teilweise ja auch schon schreibt.
    Zusätzlich nochmals ein Pflegetagebuch anlegen über einen Zeitraum von 14 Tagen. Diese unbedingt exakt ausfüllen, oft wird es falsch ausgefüllt weil man glaubt ,um ein Beispiel zu nennen: "Gang zur Toilette und verrichten" wäre eine Handlung, wirklich sind es aber 2 Handlungen und muß in 2 verschiedenen Rubriken eingetragen werden.

    Kranken und Bedürftigen wird das Leben leider unnötig schwer gemacht durch die Papier und Antragswüste. 😡

    Heidi
  • Danke,leider ist die Ablehnung schon länger her um einen Widerspruch einzureichen. Ich hatte einfach nicht die Kraft das noch einmal über uns ergehen zu lassen. Ich weiß nicht ob ich da ganz ruhig bleiben kann wenn die vom MDK wieder kommen. Und dass ganze geht von vorne wieder los. Wie gesagt,es wäre schön wenn man hier ein Beispieltagebuch mal einsehen kann um sich zu orientieren was man wie am besten beschreiben soll. Oder ein Widerspruchschreiben von jemandem bei dem es geklappt hat. Danke

  • Hallo Lars,
    du kannst einen neuen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe stellen.
    Ich gebe dir recht, es ist anstrengend und aufregend den Typen vom MDK, die meist bemüht sind ihre Ablehnprämie zu ergutachten und den Menschen aus den Augen verlieren.
    Du hast Rechte, die mußt du wahrnehmen, du mußt stark sein weil du stark und diesen Gutachtern weit überlegen bist. Nicht einschüchtern lassen, keine Angaben machen wie" das geht gerade noch oder ein wenig geht noch" nichts geht! Basta.
    Es ist schwierig Musterwidersprüche vorzulegen, jeder Fall der Pflegebedürftigkeit ist individuel und nicht vergleichbar. Das gilt auch für das Pflegetagebuch.
    Wenn der MDK da ist gleich angeben daß du eine Kopie des Gutachtens zugeschickt bekommen möchtest. So kannst du dich im Falle der Ablehnung auf die jeweiligen Punkte, und nur darauf, im Widerspruch beziehen.
    Ich kopiere dir mal meinen Widerspruch, vielleicht hast du einen kleinen Anhaltspunkt. Hier ging es allerdings um die Rückstufung von Stufe 3 in 2 meiner Mutter:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------

    Betreff: Servicezeichen xxxxxx Versicherte xxxxxxx Ihr Schreiben vom 03.02.2015 (Eingang am 05.02.2015) Rückstufung auf Pflegestufe II nach Gutachten des MDK vom 14.01.2015

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Widerspruch

    Hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen ihre Entscheidung der Rückstufung in Pflegestufe II ein.

    Begründung:

    Ich bin der Meinung daß die Rückstufung in Pflegestufe 2 zu Unrecht erfolgt ist weil nicht alle pflegerelevanten Faktoren berücksichtigt wurden!

    Folgende erschwerende Faktoren sind bei der Grundpflege zu berücksichtigen:
    Körpergewicht > 100kg,
    Eingeschränkte Belastbarkeit infolge allgemeiner Schwäche sowie Arthrose in den Gelenken,
    Stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung, hier Sehkraft (siehe Befund in Anlage),
    Schluckstörungen.
    Starker Tremor beider Arme/Hände mit Spastik.

    Zu Punkt 3.1 Seite 5 des og. Gutachtens:
    Der Allgemeinzustand der Versicherten ist nicht gut, stark depressiv, antriebslos und stark Stimmungsschwankend sondern allenfalls ausreichend.

    Zu Punkt 3.2 Seite 5 des o.g. Gutachtens:
    Obere Extremitäten:
    Die Versicherte kann Glas oder Tasse nicht zum Mund führen ohne deren Inhalt zu verschütten. Die Versicherte kann mundgerechte zubereitete Nahrung nicht mit Löffel oder Gabel essen ohne das Essen auf dem Boden zu verteilen.
    Zu Punkt 3.2 Seite 6 des o.g. Gutachtens:
    Untere Extremitäten:
    Augen:
    Die Sehfähigkeit ist stark eingeschränkt (siehe Befundbericht in Anlage)
    Nervensystem:
    Antrieb auffällig negativ.
    Stimmung auffällig depressiv
    Wahrnehmung und Denken mit merklichen Lücken
    Sprache teils unverständlich und lückenhaft

    Zu Punkt 4.1 Seite 7 des o.g. Gutachtens:
    Körperpflege:
    Waschen Hände/Gesicht:
    Hier ist die volle Übernahme notwendig
    Wasserlassen:
    12-13 mal täglich, davon 2 mal nachts (wie bereits im Pflegetagebuch zur Anhörung 11.2014 angegeben) Die Verrichtungszeiten für Mobilität, Richten der Kleidung und Intimpflege sind entsprechend anzupassen!
    Kämmen:
    3x kämmen, morgens mittags nach dem Mittagsschlaf und abends nach der Abendwäsche.

    Zu Punkt 4.2 Seite 8 des o.g. Gutachtens:
    Ernährung:
    Die orale Nahrungsaufnahme muß voll übernommen werden.

    Zu Punkt 6.3 Seite 11 des o.g. Gutachtens:
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
    Mit der Empfehlung einer stationären medizinischen Rehabilitation bin ich , in Übereinstimmung mit der Hausärztin, nicht Einverstanden. Die psychische und physische Verfassung der Versicherten lässt eine solche nicht zu. Ein Erfolg wäre vor ca 8Jahren zu erwarten gewesen, da wurde der Antrag aber abgelehnt.
    Der Prognose stimme ich entsprechend zu.

    Alle Angaben entsprechen dem tatsächlichen pflegerischen Aufwand und wurden nach besten Wissen und Gewissen gemacht!

    Ich beantrage die Rückstufung der Pflegestufe aufzuheben und in den Stand des Gutachtens vom 27.03.2014 zu versetzen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Anlagen
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    Damit hatte ich Erfolg.
    Bei den im Netz angebotenen Pflegetagebüchern ist in der Regel eine Ausfüllerklärung dabei, sie ist schwer nachzuvollziehen aber sie sollte befolgt werden.
    http://www.pflegestufe.info/pflege/zeiten.html

    Heidi


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