mehrbedarf

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  • Lieber Speedy79,

    willkommen zurück!

    Suchst Du Informationen rund um den Mehrbedarf? Oder hast Du vielleicht spezielle Fragen zum Thema, bei denen wir Dir weiterhelfen könnten?

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Ja habe einige offene Fragen wegen Mehrbedarf bei harz 4

    Also meine Freundin bezieht Harz 4 und ist 100 % Schwerbehindert. Wir wohnen in Niedersachsen. Steht ihr Mehrbedarf zu und wieviel, ab wann bekommt sie Mehrbedarf??
    Sie bekommt im moment kein Mehrbedarf vielleicht könnt ihr uns helfen

    Gruss
    Speedy
  • Hallo Speedy,

    Ich weiß nur durch der ohne A hier im Forum, daß es 17% vom Regelsatz sein sollen.
    Häufig wissen Behinderte das nicht und außerdem sind lt. der ohne A die Ämter verpflichtet das mitdem Mehrbedarf bei Behinderten von sich aus zu prüfen, lassen das aber unter den Tisch fallen.

    LG

    Surfer
  • Hallo,

    ich habe hierzu einmal die Kommentierung zu Deiner Frage heraus gesucht:

    § 21 Abs. 4 SGB II sieht einen Mehrbedarf i.H.v. 35 % der nach § 20 maßgebenden Regelleistung vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX erhalten. Das sind Leistungen zur Erhaltung, Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Abs. 4 setzt jedoch Behinderung voraus; die Anerkennung von Mehrbedarfen für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch dem Grunde nach ist nicht ausreichend, die Leistungen müssen also bewilligt sein. § 33 SGB IX sieht einerseits direkte berufsbezogene Eingliederungsleistungen vor, z.B. Hilfen zur Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes, Mobilitätshilfen, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung, Existenzgründungsunterstützung. Geleistet werden aber auch unterstützende medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen (vgl. § 33 Abs. 6 SGB IX).

    Erhält Deine Freundin keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, dann wird ihr auch kein Mehrbedarf zuerkannt.


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