Krankenversicherung bei Schwerbeschädigung (60%) von Geburt an

Da ich gestern wahrscheinlich etwas verworren geschrieben habe versuche ich es heute mal mit Stichpunkten.
- Mein Bruder (von Geburt an behindert, 31 Jahre) war tätig in einer Werkstatt f. Behinderte --> hier erfolgte die Leistung der Sozialabgeben wie RV, KV und PV, er bekam Grundsicherung und ca. 70 € Lohn in der Werkstatt

- Dann wurde er da entlassen und erhält nun nur noch Grundsicherung.
- Die Stelle (LRA) welche Grundsicherung zahlt, möchte keine Abgaben (KV, PV, RV) leisten und meint, dass mein Brunder sich Familienversichern soll.

- Die AOK hat eine Fam. Versicherung abgeleht. Meine Mom (Rentnerin) wechselte die KK und ist nun bei der Bahn BBK versichert.
- Die lehen ebenfalls eine Versicherung meines Brunders ab.

Meine Frage: WIe bekommt man den nun nicht mehr versicherten wieder in eine KV und gibt es die Möglichkeit, dass er Rente beziehen kann, da er auf Grund seiner Behinderung eh nie Arbeiten gehen kann?
Leider habe ich hier eine Antwort erhalten die sich wiederspricht und nicht ganz logisch erschein. ICh benötige eine rechtssichere Auskunft, da nun seit einem halben Jahr keine KV mehr besteht.
Danke!

Antworten

  • jana32 hat geschrieben:
    (.....)Leider habe ich hier eine Antwort erhalten die sich wiederspricht und nicht ganz logisch erschein. ICh benötige eine rechtssichere Auskunft, da nun seit einem halben Jahr keine KV mehr besteht.

    Hallo Jana,

    willkommen im Forum. 😉

    Leider kenne ich mich mit dieser Thematik nun gar nicht aus, so dass ich Dir helfen könnte.

    Doch eines bekommst Du hier wohl nicht: eine rechtssichere Auskunft.
    Diese Auskünfte dürfen - nach meiner bisherigen Beobachtung in diesem Forum - noch nicht einmal die Experten von MyHandicap geben. 🥺

    Da müsstest Du Dich sicher an andere Stellen wenden. Evtl. werden Dir dazu aber noch andere User etwas schreiben.


    Alles Gute und viel Glück

    lorvio
  • lorivo, bestimmt meinst du "rechtsverbindliche" auskunft. 😉 da stimme ich dir zu, dass es die wohl hier nicht geben darf.

    Es besteht hier ja schon ein anderer thread (es wurde ja doppelt zu dem thema gepostet) und ein rechtsexperte wird wohl demnächst antworten.

    lg

    Ilse
  • Hallo Jana

    meines Wissens ist es so, daß bei Menschen die Grundsicherung erhalten die Beiträge der KV und PV vom Staat übernommen werden. Grundsicherung erhalten Menschen die ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind und keine oder nur sehr geringe Ansprüche aus der Rentenversicherung haben. Hartz IV Empfänger dagegen sind voll erwerbsfähig und sind lt Gesetz verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Auch hier werden die Beiträge zur KV und PV vom Staat übernommen.

    LG Nobby
  • Ilsebill hat geschrieben:lorivo, bestimmt meinst du "rechtsverbindliche" auskunft. 😉 da stimme ich dir zu, dass es die wohl hier nicht geben darf....

    Sorry, stimmt. Hatte mich falsch ausgedrückt. 😢
  • Hallo, danke für eure Antworten.

    Leider kann ich damit nicht recht viel anfangen.
    Mir ist schon kalr, dass hier keine rechtsauskünfte gegeben werden. Doch ich hatte sehr gehofft, dass ich mal einen § genannt bekomme, der mich bei meinem Kampf mit den Ämtern unterstützt.

    Es ist wirklich nicht gerade toll, wenn man nach beinahe 2 Jahren noch immer nicht krankenversichert ist.

    Diese Willkür bringt mich einfach zum paltzen und macht mich einfach nur "wütend".

    Keine fühlt sich zuständig, ständig will man die Unterlagen neu eingereicht bekommen und letzlich tut sich wieder nichts.




  • Hi,

    du hast geschrieben das Landratsamt (Grundsicherung) sagt er solle sich familienversichern. Dass die das sagen wundert mich nicht - die wollen Geld sparen. Ich halte es sogar für möglich, dass dies am Telefon wider besseren Wissens gesagt wird.
    Daher solche Anfragen unbedingt schriftlich machen und auf einen rechtsgültigen Bescheid bestehen. In diesem muß die Gesetzesgrundlage inkl. § benannt sein. Ebenso hat man dann die Möglichkeit gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Zusätzliche Möglichkeit den Behindertenbeauftragten des Landes anschreiben, ihm ganz sachlich die Situation schildern und deutlich schreiben, dass Herr/frau soundso vom Landratsamt dies behauptet hat. Nicht zuletzt um Lösungsmöglichkeiten bitten, weil es nicht sein kann und auch nicht darf, dass jemand zwei Jahre ohne Krankneversicherungs-schutz leben muß.

    Klaus
  • Hi Klaus,

    ja, es kann nicht sein, dass es so ein Hin und Her gibt! Es ist traurig, dass es in DL so etwas gibt. Widersprüche liefen schon viele. Es ist ja schon ein Wunder, dass die Grundsicherung seit dem 1.6.2010 wieder gezahlt wird. Zudem muss man sagen wieso dennfamilienversichern, wenn keiner in der AOK versichert ist und er bis zum 31.10.2009 selbst Mitgliede der BBk war? für mich ist das nur Willkür. Sicher freut sich auch das Sozialgericht, wenn es über solche Machenschaften informiert wird.

    Ich frage mich immer, ob die Leute die im LRA oder in der ARGE oder weiß wo in Behörden sitzen, eine adäquate Ausbildung haben und dabei auch ihrer Beratungspflicht nach kommen. Ich selbst arbeite in einem Träger, der Benachteiligte ausbildet, leider bin ich kein Soz.päd, nur Informatiker, und kann nicht immer gescheit handeln, wenn es um soziale Fälle geht. Nur eines weiß ich ganz genau, so arbeiten darf ich nicht, denn sonst bin ich auch bald meine Stelle los.

    Einen guten Start in den Tag....

  • jana32 hat geschrieben:
    ...leider bin ich kein Soz.päd, nur Informatiker, und kann nicht immer gescheit handeln, wenn es um soziale Fälle geht...

    jana, wieso "leider"?

    Und warum sollte ein informatiker (ist doch ein beruf, in dem man nicht "dumm" sein kann) nicht "gescheit" handeln können, wenn es um soziale fälle geht?

    Ich verstehe ich nicht ganz, was du schreibst. 🥺

    Hat nicht eigentlich jeder von uns einen gesunden menschenverstand, auch wenn es um "soziale fälle" geht?

    Was antwortest du eigentlich zu dem beitrag von klaus hinsichtlich des "schreibens" deines anliegens? Hast du es bisher nicht schriftlich gemacht?


    lg

    Ilse


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