Krankenversicherung bei Schwerbeschädigung (60%) von Geburt an

Hallo,

Ich bin selbst nicht behindert, doch in unserer Familie gibt es zwei behinderte Kinder. Das eine betreue ich, da ist auch soweit alles okay und das andere meine Mom. Doch heute komme ich nicht drum herum mich an deren Betreuung zu beteiligen.
Also mein Bruder ist derzeit 31 Jahre und ist auf Grund eines Geburtsfehles behindert. Vor einigen Jahren wurde er nun auch mit 60% Behinderung eingestuft und bis letzten Sommer war er in einer Behindertenwerkstatt tätig. Die wollten ihn allerdings loshaben und seither gibt es nur "geeier".
Er hat seine Grundsicherung aufstocken lassen, so dass der "Verdienstausfall" der Werkstatt ausgeglichen ist. Das scheint auch so weit zu klappen. Doch nun gibt es keine Möglichkeit der Krankenversicherung.
Jeder gibt ihm eine andere Auskunft. Die AOK lehnt die Versicherung ab, die Krankenkasse meiner Mutter möchte ihn nicht familienversichern und das Landratsamt ist der Meinung es hat die Kosten zur KV nicht zu übernehmen.
Wer kann mir helfen? Ggf. mit §§ aus dem SGB oder zumindest ein e Nachschlagequelle nennen, so dass man sich rechtssicher belesen kann.
Und eine 2. Frage: Gibt es die Möglichkeit, das mein Bruder eine Rente beantragen kann, wenn er in seinem Leben auf Grund der Erwerbsminderung keine Tätigkeit ausführen konnte, außer der, in der Werkstatt für Behinderte? Ich bedanke mich schon mal vor ab.
Antworten, wenn möglich an (E-Mail Adresse von der Redaktion gelöscht - Bitte kontaktiert die Userin per PN)

Antworten

  • Hallo Jana32,

    herzlich willkommen bei uns im Forum.
    Eure Situation klingt sehr verworren. Ich wünsche euch, dass sich eine gute Lösung finden lässt.
    Ich leite deinen Thread an unsere Rechtsfachexperten weiter.
    Bitte hab etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße und viel Kraft sendet dir
    Michaela
  • Hallo Jana,

    Da die Arbeit nicht mehr besteht ist der Kostenträger nich mehr zuständig, was ja noch in Ordung ist.
    Bei der Familienversicherung ist es so, daß der Sohn mit versichert ist wenn das EK nicht ausreicht, es kommt also drauf an wie hoch die Grundsichrung ist.

    LG

    Surfer
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