Hallo, habe heute den Bescheid bekommen, dass ich 3O% Behinderung habe, was bedeutet das für meinen
Hallo,
ich habe heute meinen Bescheid bekommen, dass ich eine 30% Behinderung habe. Bin auf der Suche nach einer neuen Arbeit muss ich das angeben? Welche Vor- und Nachteile habe ich? Wo muss ich diesen Gleichstellungsantrag stellen?
Wer kennt sich da aus?
Freue mich auf Post von Euch, herzliche Grüße
ich habe heute meinen Bescheid bekommen, dass ich eine 30% Behinderung habe. Bin auf der Suche nach einer neuen Arbeit muss ich das angeben? Welche Vor- und Nachteile habe ich? Wo muss ich diesen Gleichstellungsantrag stellen?
Wer kennt sich da aus?
Freue mich auf Post von Euch, herzliche Grüße
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Antworten
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Hallo Fee53,
super, dass du schon so aktiv bist!
Wir haben in unsrem Infobereich viele Artikel zum Thema "Jobsuche mit Behinderung".
Hier ist der Link zu diesen Seiten. Bitte klick dich hier mal durch:
http://www.myhandicap.de/arbeitsuchend-behinderung-job.html
Es gibt hier auch einen Artikel, in dem genau steht, ob du auf dein Handicap hinweisen sollst und vor allem zu welchem Zeitpunkt in der Bewerbungsphase:
http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html
Außerdem bietet MyHandicap ein kostenloses Bewerbercoaching für Menschen mit Handicap an. Der Workshop findet am 12. April statt. Vielleicht hast du ja Zeit und Lust hier mitzumachen.
Hier sind alle Infos dazu:
http://www.myhandicap.de/bewerberworkshop.html
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.
Falls du nach der Lektüre dieser Artikel noch konkrete Fragen hast, melde dich bitte wieder.
Wir würden uns sehr freun, wenn du beim Bewerbungscoaching mit dabei bist!
Viele liebe Grüße und vor allem viel Erfolg und Energie bei der Jobsuche sendet dir
Michaela
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Hallo Fee53,
1. Mit dem Gleichstellungsantrag will man erreichen rechtl.
Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden. Stellen mußt Du den Gleichstellungsantrag bei der Gleichstellungsstelle im Arbeitsamt.
Vorteile sind ein erweiterter Kündigungs- und Versetzungsschutz und die Steuerpauschale für Behinderungen.
Du hast allerdings nicht den Zusatzurlaub, dazu bräuchtest Du 50%
2. Ob man eine Behinderung angeben muß ist lt. unseren Fachexperten im Forum nicht eindeutig geklärt.
Allerdings wenn Du konkret direkt darauf angesprochen wirst und das verschweigst ist ein Kündigungsgrund gegeben. Begründet würde das mit Vertrauensverlust, aber auch damit daß Arbeitgeber zu Unrecht die Abgabe pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz für Behinderte gezahlt haben.
Wenn die Behinderung Einschränkungen am Arbeitsplatz bringt ist es oft auch besser man sagt es und erspart sich auch den Druck das Verbergen zu müssen.
3. Die Nachteile sind klar, Viele AG haben Vorurteile gegenüber der Leistungsfähigkeit Behinderter und Angst vor rechtl. Sonderregelungen (s. 1.)und stellen dann oft keine Behinderten ein.
LG
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