dürfen geistig behinderte kinder in der schule einen waschlappen in den mund bekommen? ich bin entse
welches gesetzt erlaubt lehrern einem geistig behinderten kind einen waschlappen in den mund zu stecken? ich bin schockiert das so etwas gemacht wird!
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Antworten
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Hallo Shadu,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetz gibt, das Lehrern soetwas erlaubt. Die Frage ist, in welcher Form passiert dies? Zu welchem Zweck? Wie erklären die Lehrer dieses Vorgehen? Woher hast du diese Informationen?
Bitte schreib uns mehr zu diesem Vorfall, dann leite ich deine Frage an unsere Rechtsexperten weiter. Unternehmen die Eltern weitere Schritte? Wenn ja, welche.
Viele Grüße
Michaela
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Guten Tag Shadu,
ein derartiges Gesetz zu der von dir genannten Handlung durch einen Lehrer/rin gibt es nicht in Deutschland. Und diese Handlung in der Ausführung rechtfertigt nichts.
Im Gegenteil der Lehrer/rin hat die Pflicht der Unversehrtheit zu jedem Schüler/rin darauf zu achten und jeder Lehrer/rin hat eine Aufsichts- Fürsorgepflicht.
Bitte wende dich daher an den Rektor der Schule und mache eine Meldung dazu. Ein derartiges Verhalten durch einen Lehrer/ rin ist bereits eine Verletzung von Körperverletzung. Das darf es nicht geben, ob mit oder ohne Behinderung, das ist Misshandlung einer anvertrauten,einer Schutzbefohlenen Person. Mfg Lyn 😉
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Hallo Shadu,
In Deutschland sind an allen Schulen körperliche Züchtigungen verboten, z.B. seit 1980 auch in Bayern.
LG
Surfer
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Hallo,
Was genau ist denn passiert?
Wenn dies tatsächlich zur Maßregelung passiert ist, ist das verboten.
Gibt auch andere Gründe warum man jemanden einen Waschlappen in den Mund steckt.
Hab mal gehört, dass man bei einem epileptischen Anfall den Betroffenen was in den Mund steckt, damit die sich nicht auf die Zunge beißen, weiß aber nicht, ob das heute noch wirklich so gemacht wird.
Ich selber habe meinen damals pflegebedürftigen Vater mit einem kl. Waschlappen im Mund herumfuhrwerken müssen, da er auf einmal nicht mehr schlucken konnte und ich den Mund ausräumen musste. (War der Anfang vom Ende)
Bevor hier wieder gemutmaßt wird, bitte etwas mehr Hintergrundinformationen.
Wenn es tatsächlich eine Art Strafe sein sollte, würde ich beim Direktor eine Beschwerde einreichen.
LG Xandria
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Michaela_MyHandicap hat geschrieben:
Hallo Shadu,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetz gibt, das Lehrern soetwas erlaubt. Die Frage ist, in welcher Form passiert dies? Zu welchem Zweck? Wie erklären die Lehrer dieses Vorgehen? Woher hast du diese Informationen?
Bitte schreib uns mehr zu diesem Vorfall, dann leite ich deine Frage an unsere Rechtsexperten weiter. Unternehmen die Eltern weitere Schritte? Wenn ja, welche.
Viele Grüße
Michaela
Ich wundere mich etwas, dass Shadu überhaupt nicht antwortet. Nach Michaela haben ja noch andere User Fragen gestellt. 🥺
LG
Rosi
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Vielen Dank
Diese Misshandlung ist an der Schule meines Sohnes passiert.
Einem Klassenkamaraden wurde ein Waschlappen in dem Mund gesteckt
weil er laut geschriehen hat.
Der Schulleiter nannte es "Beisshilfe".
Habe einen Anwalt kontaktiert. Jetzt weiß ich das so etwas mit keiner
Ausnahme erlaubt ist. Auch nicht wenn die Eltern einverstanden sind.
Das wäre dann Beihilfe.
Habe schon mal das Gesundheitsamt gebeten sich einzuschalten.
In 1 - 2 Wochen bekomme ich Rückmeldung.
Gleichzeitig überlege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Denke einfach das man davor nicht die Augen verschließen darf,
auch wenn es nicht das eigene Kind ist.
Vielleicht wissen die Eltern noch nicht mal was mit ihrem kind dort
geschied.
Melde mich wieder wenn es in dieser Sache etwas neues gibt.
Liebe Grüße
Shadu
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Liebe Shadu,
ich finde die Einschaltung eines Anwalts ein bischen verfrüht. Hast Du mal die Eltern dieses Kindes und die betroffene Leherin interviewt? Vieleicht war es sogar den Rat der Eltern diesem Kind ein Stück eines Waschlappens in den Mund zu schieben, damit das Kind sich nicht selbst verletzt. Es gibt Kinder die bei Krampfanfällen laut schreien und sich auf die Zunge beißen. Eine Maßnahme wäre dann z.B. eine Beißhämmung in den Bund des Kindes zu tun. Ein Waschlappen wäre weich genug ohne das Kind dabei zu verletzen.
Kinder nehmen oft nur Agenblicke wahr und schätzen Situationen dadurch falsch ein. Deshalb ist es sehr wichtig erst einmal mit den beteiligten Erwachsenen zu redem um sich ein objektives Bild zu verschaffen. Erst wenn man so eine Situation nicht aufklären kann sollte man zum Anwalt gehen.
Gruß Karin
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Karin, deine einschätzung und dein wissen (mal wieder) in allen ehren.... 😉,
aber ich denke dass die entscheidung, einen anwalt einzuschalten doch dem ermessen nach einschätzung der lage shadu überlassen werden sollte.
lg
Ilse
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Liebe Schadu,
danke für deine Antwort und willkommen im Forum.
Tut mir leid, ich war gestern etwas ungeduldig. 😢
Als Mutter kann ich deine Handlungsweise sehr gut verstehen. Bin sehr gespannt wie sich alles entwickelt.
LG
Rosi
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Hallo shadu,
ich bin selber epileptikerin und muss Karin da zu stimmen. Ebenfalls bin ich Ergotherapeutin und gerade bei Kindern gibt es Situationen bei Krampfanfällen wo ein Waschlapppen zum Schutz dienen kann. Während so eines Krampfes entwickeln sich solche Kräfte das sich ein Kind auch schnell die Zunge abbeißen kann.
Ich denke man sollte vielleicht erst das Gespräch mit allen beteiligten suchen.
Wenn natürlich der Waschlappen ohne schützenden Grund eingesetzt wurde ist dies nicht zu entschuldigen und dem muss nachgegangen werden.
Schönen Gruß
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