Leistungen vorenthalten vom Sozialamt (schwerbehindert, über 25 Jahre alt, bei den Eltern lebend)?
Hallo, ich bin neu hier im Forum, und habe eine Frage zu einem sehr aktuellen Sachverhalt:
Anfang Dezember 2010 wurde ich durch die Medien darauf aufmerksam, das mit Einführung der neuen Regelbedarfsstufe 3 im Zuge der aktuellen Hartz-IV-Reform Behinderten über 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, der Regelsatz gekürzt werden soll auf 80%.
Das machte mich stutzig, da ich bisher sowieso nur Grundsicherung als Haushaltsangehöriger in Höhe von 80% des Eckregelsatzes bekommen habe.
Ich habe daraufhin im Internet recherchiert, und bin auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.05.2009 gestoßen und auf eine Argumentationshilfe auf der Seite des bvkm, mit der man eine Neufeststellung des Anspruchs auf Grundsicherung beantragen kann.
So wie ich es verstanden habe, hat das Sozialamt mir Leistungen vorenthalten. Mir hätte ab dem 19.05.2009 der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes zugestanden, ich habe also seitdem fast 70 Euro zuwenig vom Sozialamt bekommen, über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten.
Mein Antrag wurde nach 3-monatiger Bearbeitung, währenddessen ich dreimal Fragen zu meinen Verhältnissen daheim beantworten musste abgelehnt mit der Begründung, ich sei eben nur Haushaltsangehöriger.
Ich habe schon einen Widerspruch aufgesetzt, aber ich gehe davon aus, dass die den auch einfach wieder ablehnen werden. Dann bliebe mir nur noch, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen, aber ich glaube, das stehe ich nicht durch, und falls ich den Prozess doch verlieren würde, entständen mir vielleicht Kosten, die ich mir nicht leisten kann.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich im Recht bin, da andere Grundsicherungsempfänger auch rückwirkend Nachzahlungen erhalten haben. Außerdem wäre ja ansonsten die aktuelle Diskussion zu diesem Thema in den Medien völlig absurd. Ich denke auch, dass mein Fall kein Einzelfall ist, sondern dass etlichen Grundsicherungsempfängern Leistungen vorenthalten wurden, da diese keine Kenntnis von diesem Sachverhalt hatten.
Wie kann ich mich wehren, wie kann ich mein Recht doch noch durchsetzen?
Anfang Dezember 2010 wurde ich durch die Medien darauf aufmerksam, das mit Einführung der neuen Regelbedarfsstufe 3 im Zuge der aktuellen Hartz-IV-Reform Behinderten über 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, der Regelsatz gekürzt werden soll auf 80%.
Das machte mich stutzig, da ich bisher sowieso nur Grundsicherung als Haushaltsangehöriger in Höhe von 80% des Eckregelsatzes bekommen habe.
Ich habe daraufhin im Internet recherchiert, und bin auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.05.2009 gestoßen und auf eine Argumentationshilfe auf der Seite des bvkm, mit der man eine Neufeststellung des Anspruchs auf Grundsicherung beantragen kann.
So wie ich es verstanden habe, hat das Sozialamt mir Leistungen vorenthalten. Mir hätte ab dem 19.05.2009 der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes zugestanden, ich habe also seitdem fast 70 Euro zuwenig vom Sozialamt bekommen, über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten.
Mein Antrag wurde nach 3-monatiger Bearbeitung, währenddessen ich dreimal Fragen zu meinen Verhältnissen daheim beantworten musste abgelehnt mit der Begründung, ich sei eben nur Haushaltsangehöriger.
Ich habe schon einen Widerspruch aufgesetzt, aber ich gehe davon aus, dass die den auch einfach wieder ablehnen werden. Dann bliebe mir nur noch, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen, aber ich glaube, das stehe ich nicht durch, und falls ich den Prozess doch verlieren würde, entständen mir vielleicht Kosten, die ich mir nicht leisten kann.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich im Recht bin, da andere Grundsicherungsempfänger auch rückwirkend Nachzahlungen erhalten haben. Außerdem wäre ja ansonsten die aktuelle Diskussion zu diesem Thema in den Medien völlig absurd. Ich denke auch, dass mein Fall kein Einzelfall ist, sondern dass etlichen Grundsicherungsempfängern Leistungen vorenthalten wurden, da diese keine Kenntnis von diesem Sachverhalt hatten.
Wie kann ich mich wehren, wie kann ich mein Recht doch noch durchsetzen?
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Antworten
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Hallo didic,
Im vorigen Monat hatten wir hier im Forum einen Beitrag eines Münchner RA, der darüber aufgeklärt hat, daß das Sozialamt eigentlich verpflichtet ist, Behinderte und deren Angehörige über Leistungen und Rechte aufzuklären, dies aber aus Kostengründen unterläßt. Im Konkreten Fall ging es um die Überleitungsansprüche beim Kindergeld, die nicht immer gegeben sind. -Frag mal bei der Redaktion.
Auch die Fachexperten im Forum können vielleicht weiterhelfen, oder auch kostenlose Beratungsdienste wie z.B. von der Caritas.
Andere User, wie der Ohne A berichten davon, daß vielfach 17% Mehrbedarf bei Behinderung besteht, aber auch nichts darüber gesagt wird.
Was die Rechtsdurchsetzung angeht erstmal auf jeden Fall formlos Widerspruch einlegen, sonst akzeptierst Du das.
Wenn Du Mitglied beim VDK bist oder wirst, beraten die, stellen die den Anwalt und führen und kostenlos einen möglichen Prozeß.
Oft genug sind die Kostenträger nicht scharf drauf sich mit Sozialverbänden anzulegen.
Erkundige Dich beim nächsten VDK Ortsverband in Deiner Wohngegend.
LG
Surfer
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Hallo,
zunächst erst einmal recht herzlich Willkommen in unserem Forum!
Im Folgenden die gesetzliche Grundlage (Regelsatzverordnung SGB XII)für Deine Frage:
§ 3 Aufbau der Regelsätze
(1) 1Die Regelsätze sind für den Haushaltsvorstand und für sonstige Haushaltsangehörige festzusetzen. 2Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 100 vom Hundert des Eckregelsatzes. 3Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand gilt auch für Alleinstehende.
(2)[1] 1Die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige betragen
1.
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert,
2.
ab Vollendung des 14. Lebensjahres 80 vom Hundert
des Eckregelsatzes. 2Abweichend von Satz 1 betragen die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011
1.
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 60 vom Hundert,
2.
ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 70 vom Hundert und
3.
ab Beginn des 15. Lebensjahres 80 vom Hundert
des Eckregelsatzes.
Wärest Du alleinstehend, wäre die Gesetzeslage eindeutig.
Desweiteren wäre noch in Deinem Fall abzuklären, wer in Deiner Familie die Generalkosten des Haushalts trägt, denn nur der ist auch der Haushaltsvorstand.
Schreibe ruhig noch einmal, wenn etwas noch unklar ist!
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Vielen Dank erstmal für die Antworten, surfer und frankonline!
Damit hab ich den Antrag gestellt:
http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/Regelsatz_Bedarfsgemeinschaft_Muster_Par_44_SGB_X.pdf
---
Auf der Seite des bvkm heißt es auch anderswo:
Behinderte Menschen, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Haushaltsangehörige zu betrachten. Ab dem 25. Geburtstag können sie laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den Regelsatz eines Haushaltsvorstands beanspruchen.
---
Und das hatte ich auf der Seite der Lebenshilfe Offenbach gefunden, ab Seite 7:
http://www.lebenshilfe-offenbach.de/LH-Info_2010_2.pdf
---
Das hieße doch, selbst wenn ich nur Haushaltsangehöriger bin, würde mir trotzdem der Regelsatz eines Haushaltsvorstands zustehen?
Diese Argumentation hat mein Sozialamt aber einfach ignoriert.
Ich poste das hier jetzt einfach mal, vielleicht ist das für den einen oder anderen interessant.
0 -
Hallo,
es kommt aber wirklich darauf an, wer in Deiner Familie die Generalkosten des Haushalts trägt, denn nur der ist auch der Haushaltsvorstand.
0 -
Lieber didihc,
herzlich willkommen bei uns im Forum!
Zur Einschätzung Deines Anliegens habe ich einen Fachexperten informiert. Bitte habe für dessen Beantwortung noch ein wenig Geduld.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Lieber didihc,
ich habe Antwort von einem Rechtsexperten bekommen:Jürgen Greß hat geschrieben:
Ich würde eine Klage empfehlen, nachdem der Widerspruch abgelehnt worden ist. Häufig werden zu Unrecht Sozialleistungen verweigert. Dann hilft nur noch der Weg über die Sozialgerichte.
Rechtsanwalt Jürgen Greß
Hoffentlich hilft Dir seine kurze Einschätzung ein wenig weiter. Wenn Du noch weitere Fragen hast, fühl Dich frei, diese hier zu stellen.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Zunächst mal vielen Dank an Tom und Herrn Greß!
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Hallo Wasd ei Gerichtskosten ausmacht mach Dir mal keine Gedanken,mit deinem Bescheid über die Grundsicherung zum Gericht und Prozesskosten Beihilfe beantragen.Lg Erich
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Danke für den Tipp, Erich!
Ich hab den Widerspruch gestern abgeschickt, jetzt heißt es erstmal wieder abwarten...
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