Unterlassungserklärung

Als ehrenamtlich sehr aktiver Mensch,Fachexperte MyHanicap,Multiple Sklerose .... habe ich letzte Woche eine Klage mit dem "Tatbestand der Beleidigung" des Rechtsanwaltes eines Hilfesuchenden erhalten.Na ja wenn man viel macht und Menschen helfen will,hat man dann noch Aktion damit.Leider habe ich in meinem Bekanntenkreis keinen Rechtsanwalt,welcher mich unterstützen könnte :-( und mein Rechtschutz meint,er springt bei dieser Sache nicht ein :-((.
Nun hoffe ich auf Unterstützung,es wäre ganz Toll wenn mir von Euch jemand helfen könnte.
Liebe Grüße Christian
www.multiple-sklerose-abensberg.de

Antworten

  • um was genau geht es denn? Wenn Du schreibst, der Rechtsanwalt eines Hilfesuchenden, Tatbestand der Beleidigung? Wen sollst Du beleidigt haben, den Rechtsanwalt, oder den Hilfesuchenden?
  • Hallo Memeth,
    ich soll den Hilfesuchenden beleidit haben und jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben.Dies wäre mir kein Problem-will zu dem SOWIESO keinen Kontakt mehr haben.Jedoch weiss ich nicht,wenn ich diese Unterschreibe,ob dies dann ein Schuldanerkennung ist und er mich dann wegen Beleidigung verklagen kann.
  • Hi

    Sachen gibt es - da bietet man jemanden Hlfe an und dann sowas.

    Unterlassungserklärung ist nicht ganz einfach, einmal wegen Schuldeingeständnis und der Übernahme der Anwaltskosten. Hier habe ich was gefunden:

    http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/kurse/internet-abmahnung-aus-unternehmer-sicht/unterlassungserklaerung/unterlassungserklaerung.html

    Die Erklärung so unterschreiben wie du sie bekommen hast, solltest du wirklich nicht.
    Anfang der Woche wird sich sicherlich ein juristischer Fachexperte dazu melden. Ich würde mit Hilfe obigem link bzw. Musterbriefe (google) ein Schreiben aufsetzten und einem Anwalt vorlegen. Das geht auch online.

    Klaus
  • Hallo Christian,

    eins vorweg: Ich habe Deinen Beitrag ins Forum "Recht & Soziales" verschoben.

    Gerne können wir einen unserer Rechtsfachexperten hinzuziehen. Damit dieser aber auch wirklich eine erschöpfende Antwort geben kann, sind soviele Einzelheiten wie möglich wichtig.

    War es ein Hilfesuchender von MyH? Was genau ist geschehen (was war das Anliegen, was hat er gesagt, was hast Du gesagt, ist der Wortwechsel dokumentiert)? Und was genau schreibt der Anwalt der Gegenseite?

    Wahrscheinlich ist es besser, diese ganzen Infos nicht öffentlich zu geben. Schick sie mir daher bitte als PM oder - noch besser - gleich per Email an die Redaktion unter redaktionmyhandicap[dot]de
  • Hallo Justin,vielen Dank.
    Ob dies jetzt alles unter dem Fachexperten MyHandicap gelaufen ist weiss ich nicht.Er ist auf mich als Fachexperte bei MyHandicap gestoßen,daraufhin habe ich ihm sicher die Webadresse der Homepage gegeben.Er war dann auch auf Ayurvedatherapie dabei.Ich hatte schon Kontakt zu Claudia Reichel Rechtsanwältin und Fachexpertin von MyHandicap welcher ich auch die Unterlagen zugesandt habe,sie sagte dass sie sich dies an WE anschaut-sehr nette Frau.Mein Wortwechsel ist dokumentiert per Mail,seiner leider nicht da ich am Telefon mit ihm sprache aber mich immer wieder per Mail äusserte-ich Depp 🙁(-
  • Hallo Christian,

    super, dann hast Du ja schon eine Fachfrau an Deiner Seite! 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Christian

    Wie hast du Ihn denn Beleidigt ?
  • desmond hat geschrieben:
    Wie hast du Ihn denn Beleidigt ?

    Ich glaube das würden viele allzu gern wissen.... 😳

    Denke aber es wäre wohl unklug, dies hier öffentlich zu machen.

    LG

    Rosi
  • rossily hat geschrieben:
    desmond hat geschrieben:
    Wie hast du Ihn denn Beleidigt ?

    Ich glaube das würden viele allzu gern wissen.... 😳

    Denke aber es wäre wohl unklug, dies hier öffentlich zu machen.

    LG

    Rosi


    Hallo Rosi

    mir geht es darum:

    Hat derjenige einen gutgemeinen Rat falsch verstanden wie z.b.
    "Ich finde du solltest einen Rollstuhl benutzen"

    oder geht es um so etwas wie "Du bist ein D..... A......."

    Dann wäre der Tatbestand ja gegeben !?!

    Gruß

    Desmond
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    (....) Wahrscheinlich ist es besser, diese ganzen Infos nicht öffentlich zu geben. Schick sie mir daher bitte als PM oder - noch besser - gleich per Email an die Redaktion unter redaktionmyhandicap[dot]de

    Ich finde, hier hat justin recht. Denke mal, dass wir die näheren umstände nicht erfahren werden (auch wenn mich das natürlich auch interessieren würde 😎 ) .

    vg

    Ilse

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