MDK inkompetent??? Eneuerung der Pflegestufe zweimal abgelehnt

😡 Reg mich gerade fĂŒrchterlich auf

Meine Tochter, 21J, geistig behindert, bekommt seid 2007 Pflegestufe 1, Wiederbegutachtung 3 Jahre spÀter, diese fand im Dezember 10 statt.
Von der Pflege her hat sich nichts geÀndert, nur das sie jetzt Probeweise in einer eigenen Wohnung lebt, (Einliegerwohnung im Haus meiner Àltesten Tochter)
Nun ist der gute Mensch so ca 15 Minuten da, stellt seine obligatorischen Fragen, die ich wie bei der ersten Begutachtung auch beantwortet habe da sich ja nichts geĂ€ndert hat und Wochen spĂ€ter kommt dann die Ablehnung. BegrĂŒndung: Pflegezeit hat sich von 50 Minuten auf 37 reduziert 😳

Also Pflegetagebuch gefĂŒhrt, die Minuten aufgelistet und Einspruch erhoben. Neuer Begutachtungstermin im Februar 11, wieder die gleichen Fragen, wieder die gleichen Antworten mit meinem Einwand das meine Tochter durch ihre Behinderung zwar bestimmt Handlungen bewegungstechnisch selber durchfĂŒhren kann, das aber eine Pflegeperson konstant anwesend seien muss um sicherzustellen das diese Handlungen auch ordentlich durchgefĂŒhrt werden. (Bsp. Duschen, sie steht nur unter dem Wasser und wĂ€scht sich nicht oder stellt das Wasser auf zu heiss)
Ergebnis: ABLEHNUNG!!! 👿 Nun wurden sogar die Minuten reduziert und zwar von den letzten 37 Minuten auf 28 das sind sage und schreibe 22 Minuten weniger als 2007 angerechnet.
Auch die Hauswirtschaft hat sich reduziert.

Ich habe also die Dame von der Pflegekasse angerufen. Endlos Diskussion, auch wenn die Dame sehr nett war hat sich doch null Ahnung. Sie meinte z.B. das ich ja schliesslich nicht die ganze Zeit waschen wĂŒrde und verglich das mit ihrem Vater den sie in die Dusche helfen muss der sich aber selber wĂ€scht. 😡
Im Bericht des MDK's wurden auch die Hauswirtschaftlichen Minuten reduziert. Da meine Tochter, auf meine Aufforderung hin, den Staubsauger holte und auch selbststĂ€ndig im Badezimmer anfing zu staubsaugen (Problem war ich wollte im Wohnzimmer staubsaugen weil dor Blumenerde verkippt war das Badezimmer hatte staubsaugen garnicht nötig) machte die Dame vom MDK daraus **** erreichte in den letzten Jahren eine große SelbststĂ€ndig keit 😡 Wahnsinn was die so in 15 Minuten alles erkennt
Ich habe das GefĂŒhl niemand dort hat mein Pflegetagebuch gelesen 😕

Ich bekomme jetzt das letzte Gutachten, werde auch das vom Dezember anfordern.
Gerne möchte ich mich ĂŒber den MDK beschweren aber ob das da jemanden interessiert wage ich zu bezweifeln.
Die Dame von der Pflegekasse meint ich brĂ€uchte nicht vor Sozialgericht da ich ja bei der Pflege (ohne die Hauswirtschaftliche Versorgung) nur 28 Minuten erreicht hĂ€tte das wĂ€re eine zu hohe Differenz zu den Minuten die ich erreichen mĂŒsste. Was meint ihr?

Gruss

Antworten

  • surfer
    surfer ✭✭✭
    Hallo Fedup,

    Das gibt es doch wohl nicht.
    Auf alle FÀlle erst mal formlos Widerspruch einlegen, denn wenn Du das nicht machst hÀttest Du das sonst nach 4 Wochen akzeptiert.
    Falls Du Mitglied beim VDK bist oder wirst fĂŒhren die gegebenenfalls den Prozeß und stellen auch kostenlos den Anwalt. Frag einfach beim nĂ€chsten Ortsverband am Heimatort.
    Falls es zum Prozeß kommen sollte sind die oft nicht scharf drauf sich damit anzulegen. Eine eventuelle Klage kĂ€me vor das Sozialgericht.
    Sicher können Dich auch die Fachexperten im Forum beraten oder auch kostenlose Beratungsdienste wie bei der Caritas.

    LG

    Surfer

    PS. Das mit dem Sozialgericht will sie natĂŒrlich nicht, vielleicht weil sie meint die entscheiden zu behindertenfreundlich, bzw. es gibt solche GerĂŒchte.
  • Hallo fedup,

    zunĂ€chst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen. Ich habe selbst eine Pflegestufe und hatte dementsprechend auch schon hĂ€ufiger mit dem MDK zu tun.

    Dass die nette Dame bei der Kasse keine Ahnung hatte, ist vollkommen okay. Die Sachbearbeiter dort sind nÀmlich keine Mediziner. Dazu haben die Kassen ja den MDK.

    Dass man Dich von einer Klage abhalten will ist auch logisch. Obwohl es inzwischen leider bei den Kassen ĂŒblich ist, Leistungen nur noch auf Druck zu erbringen...

    Pflegestufe I beginnt, wenn tÀglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.

    Inwieweit dies auf Deine Tochter zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen. Wohl aber die behandelnden Ärzte, die Du um Stellungnahmen bitten kannst. Diese kannst Du auch dem formlosen Widerspruch (den Du in jedem Fall erstmal einlegen musst, um die Frist zu wahren) nachreichen.

    Außerdem wĂŒrde ich ggf. noch einmal auf das Pflegetagebuch verweisen.

    Sollte Pflegestufe I nicht erreicht werden können, ist vielleicht trotzdem eine "eingeschrÀnkte Alltagskompetenz" gegeben. Diese liegt vor, bei z.B.:

    1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
    2. Verkennen oder Verursachen gefÀhrdender Situationen;
    3. unsachgemĂ€ĂŸer Umgang mit gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nden oder potenziell gefĂ€hrdenden Substanzen;
    4. tÀtlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
    5. im situativen Kontext inadÀquates Verhalten;
    6. UnfĂ€higkeit, die eigenen körperlichen und seelischen GefĂŒhle oder BedĂŒrfnisse wahrzunehmen;
    7. UnfĂ€higkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schĂŒtzenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
    8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (BeeintrĂ€chtigungen des GedĂ€chtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der BewĂ€ltigung von sozialen Alltagsleistungen gefĂŒhrt haben;
    9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;

    10. UnfÀhigkeit, eigenstÀndig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
    11. Verkennen von Alltagssituationen und inadÀquates Reagieren
    12. AusgeprÀgtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
    13. Zeitlich ĂŒberwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!

    DarĂŒber hinaus möchte ich mich surfer anschließen und den Beitritt zum VDK empfehlen. Dieser kann auch konkret vor Ort helfen.

  • Hallo Fedup,Du hast Dir alles schon selber beantwortet.1stens wenn der MDK kommt dann kann man nix an sonnsten hat man schon verloren,der MDK ist dafĂŒr da GEld zu sparen,in Deinem Fall hast Du dich selber ins Aus geschossen.Da du die Person nicht mehr selber wĂ€scht fallen auh Minuten weg,es ist egal ob Du im Raum bist,da Du ja trotzdem etwas anderes in der Zeit machen könntest auch wenn Du im Raum bist.Klingt komisch ist aber so und die Meinung des MDk,und das mit der eigene Wohnung hĂ€tte ich sowieso verschwiegen.Was Dir vieleicht noch helfen könnte wĂ€re ein Anwalt der sich nur mit WiedersprĂŒchen beschĂ€ftigt,ich wĂŒsste einen.Schreib mir eine Pm und ich schreibe Dir die TelefonNr.LG Erich
  • Ich danke euch erstmal fĂŒr eure Antworten.

    Kurze Frage, Ich muss doch die Mitgliedschaft beim VdK fĂŒr meine Tochter beantragen, oder seh ich das jetzt verkehrt?

    Leider musst ich den Umzug bekannt geben, mit dem Geld das sie in der Behindertenwerkstatt verdient kann sie sich keine eigene Wohnung leisten also bekommt sie Miete vom Sozialamt und die bestanden natĂŒrlich auf Ummeldung was wiederum die Krankenkasse spitz bekam.

    Ich werde jetzt auf alle FĂ€lle erstmal Einspruch erheben.

    Schönen Sonntag euch noch.

    Gruß Petra
  • Hallo Petra,

    ja, es ist leider immer wieder ein Kampf mit dem System, das die Menschen eigentlich unterstĂŒtzen soll...

    Die angebotene Hilfe von Magic ist super! (Vielen Dank dafĂŒr, Erich 😀 )

    Wir wĂŒnschen Dir viel Erfolg und Kraft fĂŒr die Auseinandersetzung!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!
    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dĂŒrfen 😀
  • surfer
    surfer ✭✭✭
    Hallo fedup,

    Beim VDK können sowohl Du als auch Deine Tochter Mitglied werden. Wenn Du Deine Tochter als Mitglied haben willst, mußt Du die Mitgliedschaft beim nĂ€chsten VDK-Ortsverband eures Heimatortes beantragen.

    Im ĂŒbrigen beim MDK die Lage nie zu positiv darstellen z.B ausfĂŒhrlich sagen was die Tochter alles kann, das bedeutet dann weniger Geld. Karin M. aus dem Forum hat da noch mehr auf Lager.

    LG

    Surfer
  • Hallo,

    auch ich kenne das der MDK 15 Min. da nach dem Gutachten werden sachen einfach nicht aufgeschrieben die gesagt wurden.Bin auch in Widerspruch gestern gegangen.es ist eine Frechheit was sich der MDK heraus nimmt dann brauchen sie doch keine hausbesuche machen wenn sie nach ihrem ermessen schreiben.Ich werde Notfalls klagen wird man noch bestraft wenn man jemanden pflegt (meine Tochter)
  • Hi all

    Sodele die Pflegegutachten beider Termine sind da 😳 was eine Lachnummer.

    Da stehen Dinge drin die ich so nicht gesagt habe.
    Z.B. beim zweiten habe ich gesagt das Jennifer nach der Behinderten Werkstatt wenn sie nach Hause kommt, duscht weil sie dort selbststĂ€ndig auf die Toilette geht und die Intimpflege nicht ausreichend ist. Daraus wurde im Pflegegutachten dass sie selbststĂ€ndig Wasser lĂ€sst aber keine ausreichende Intimpflege nach dem Stuhlgang durchfĂŒhrt. Und noch mehr so lustige Sachen.

    Auch wurden Minuten reduziert wegen Anleitung und Beaufsichtigung, was in dem Gutachten von 2007 mit vollen Minten angerechnet.
    Muss ja auch denn in diesem Fall sollte die Zeit ja mit einer vollstĂ€ndigen Übernahme gleich zu setzen sein.

    Hauswirtschaft wurde bei einem Gutachten nur 2 mal spĂŒlen in der Woche anerkannt (was bitte ist mit den anderen Tagen)

    Im Pflegegutachen von 2007 wurde Körperpflege mit 35 Minuten veranschlagt, ErnÀhrung mit 9 min, mobilitÀt mit 6 min und Hauswirtschaft mit 1 Stunde Tag berechnet.
    im Dezember 2010 Körperpflege 28 min, ErnÀhrung mit 0 min, MobilitÀt mit 9 min, Hauswirtschaft mit 1 Stunde Tag berechnet.
    Im Februar 2011 Körperpflege mit 20 min, ErnÀhrung mit 2 min, MobilitÀt mit 6 min, Hauswirtschaft mit 51 min Tag

    Wie kommt es zu solch unterschiedlichen Zeiten und das obwohl sich die Pflege seid 2007 nicht verÀndert hat.
    Absolute Frechheit.
    Ich bin Betreuerin meiner Tochter und habe in ihrem Namen eine Mitgliedschaft mein VdK beantragt.

    Muss ich jetzt einen Termin beim VdK machen, muss meine Tochter dabei sein? Einspruch erheben ich auf alle FĂ€lle die Dame von der PK sagt das die Akte dann zu einem Gremium weitergeleitet wird der ĂŒber die Sache entscheidet und dann wĂŒrde ich ein KlagefĂ€higen Bescheid bekommen. Sie meint dort sitzen alles Mögliche an Leuten, also stinknormale Leute die von der Pflege keine Ahnung haben, ich brĂ€uchte auch keine ErklĂ€rung dazuschreiben 😕
    Keine Ahnung wie ich jetzt erstmal weiter vorgehe ich wĂŒrde mir natĂŒrlich die Arbeit sparen meinen Einspruch zu begrĂŒnden wenn den eh keiner liest.
    Was meint ihr

    Gruss
    Petra
  • Du musst nicht sofort begrĂŒnden,reicht wenn Du Einspruch einlegst mit dem Vermerk BegrĂŒndung folgt.Du brauchst einen Anealt der sich auskennt der soll die BegrĂŒndung schreiben,das es keiner liest stimmt so nicht nur unsereins nimmt man nicht ernst.Lg Erich
  • hallo,

    ich bin auch der Betreuer meiner Tochter 18 j. Der MDK hat auch nicht alles aufgeschrieben was ich gesagt habe das ich mehrmals Nachts aufstehen muss weil ich mit zur Toilette muss oder sie umgezogen werden muss weil sie nass ist dann auch das Bett abgezogen und frisch bezogen werden muss.Abwaschen 2 mal die Woche ebenso WĂ€sche waschen diese Gutachter haben ja ne tolle Vorstellung von Hygiene und HaushaltsfĂŒhrung.Soll die WĂ€sche die ganzen Tage so liegen bleiben? Ich muss jeden tag das Bett beziehen.Auch muss ich stĂ€ndig auf meine Tochter acht geben da sie auch Sachen kaputt macht oder um wirft sie neigt zu unkontrolliertem handeln ab und an ist sie auch aggressiv und macht es mit Absicht.Haben Pflegestufe 2 seid 8 Jahren und einen Antrag auf Pflegestufe 3 gestellt weil sich die Pflegesituation sehr verschlimmert hat.
    wenn man in den VDK eintritt wann werden die denn tÀtig wegen Beratung u.s.w erst nach einer bestimmten Zeit oder sofort sollte es nötig sein.

    Danke
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