Leistungsanspruch bei Aufenthalt im Ausland

Hallo,

in meiner Jugend wurde mir eine fortschreitende Augenkrankheit (RP) diagnostiziert die mein Gesichtsfeld immer stärker einschränken wird.

Nach der Schule habe ich studiert und muss jetzt die Entscheidung treffen, ob ich eine Anstellung in USA annehme.

Mein Problem ist nun, dass ich dann ja für 2 oder mehr Jahre nicht in das Sozialsystem in Deutschland eingeszahlt habe. Also Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung und was es noch alles gibt.

Wenn meine Krankheit mich, vielleicht auch schon in zwei Jahren, dazu zwingt einen anderen Beruf oder vielleicht sogar nur eingeschränkt oder gar nicht zu arbeiten, habe ich dann überhaupt einen Leistungsanspruch?

Ich kenne mich mit solchen rechtlichen Sachen kaum aus. Aber gibt es denn eine Abhängigkeit zwischen der Dauer der Einzahlung und dem Maß des Anspruches?

Gruß David



Antworten

  • Hallo David,

    willkommen bei MyHandicap. Ich finde es sehr mutig von Dir das Du in den USA arbeiten willst. So weit mir bekannt ist, kann man diese Zeit überbrücken. Man kann privat seine Renten- und Krankversicherungsbeiträge weiter zahlen, um seinen Versicherungsschutz aufrecht zu halten. Ob das immer noch so ist erfährst Du am ehesten bei der Rentenvericherung und Deiner Krankenkasse. Aber bestimmt sagt bald ein Fachexperte auch noch was dazu.

    Gruß Karin
  • Hallo Jasper,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Gerne werde ich mich in das Thema reinarbeiten bzw. ggf. unsere Fachexperten um Rat fragen. Bitte gib mir ein wenig Zeit!

    Alternativ kannst Du dich auch direkt bei Deiner Krankenkasse nach den bestehenden Möglichkeiten erkundigen.
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