Hilfe wegen Ansprüche

Hallo,ich bin neu hier und freue mich dabei zu sein.
Ich möchte mich erst kurz vorstellen.
Ich bin hier eingetreten,da ich einen 5 JährigenScherbehinderten Sohn 100% habe.Er ist rechts hochgradig schwerhörig ,links taub.Dadurch hat er zusätzlich eine Entwicklungsverzögerung von einem Jahr.

Nun zu meinem Problem:
Welche Ansprüche kann ich in Anspruch nehmen?
Welche steurlichen Ausgleich giebt es?
Kann ich KFZ-Steuer sparen?
Meine Frau geht nicht Arbeiten,kann sie betreuungskosten erhalten?

Vielen Dank im Vorraus
gruß chrisberi

Antworten

  • Lieber chrisberi,

    herzlich willkommen in unserem Forum!

    Als Einstieg in dieses Thema würde ich Dir zunächst diesen Artikel empfehlen:

    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Dort kannst Du lesen, dass Du einen Steuerfreibetrag von 3.700 Euro / Jahr geltend machen kannst. Eine Halbierung der Kfz-Steuer ist möglich, wenn Dein Sohn das Merkzeichen "Gl" besitzt - das Auto muss jedoch auf seinen Namen laufen, soweit ich weiß. Die Befreiung von der GEZ-Gebühr dürfte auch interessant für Euch sein. Betreuungskosten gibt es jedoch nur bei einer Pflegestufe.

    Wenn Du weitere Fragen hast, stell sie einfach hier. Und andere User werden sicherlich weitere Tipps geben.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Erstmal vielen Dank für die Antwort.Der Artikel ist sehr hilfreich.
    Wo kann ich mich über die KFZ steuer befreiung infomieren ? bzw.kann ich mein KFZ auf einen fünfjärigen anmelden??? Ist da daß zuständige Finanzamt der Ansprechpartner?


  • Hallo Leute,

    KfZ - Steuer und auch andere Steuern im Rahmen der Behindertenpauschale (siehe auch Schwerbehindertengesetz) kann gespart werden Ansprechpartner sind das Finanzamt und die KFZ Steuerbehörde.

    LG

    Surfer
  • Wir haben das eine Auto auch auf unseren Sohn zugelassen, er steht als Fahrzeughalter in den Papieren, sonst bekommt man die Steuerbefreiung nicht. Versicherung läuft weiter über mich. Wichtig zu wissen ist aber, dass man dann das steuerbefreite Fahrzeug nur für und / oder mit dem behinderten Kind nutzen darf (jedenfalls bei uns in Sachsen).
    LG
    Felicitasks
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