Schwerbehinderung

Hallo,

habe da mal eine Frage.
Ich habe im letzten November einen Änderungsantrag zwecks meiner Schwerbehinderung gemacht. Nun ist im Dezember 2010 eine Änderung im Schwerbehindertengesetz erfolgt.
Meine Frage dazu:
Muss mein Antrag noch zu den "alten Bedingungen" bearbeitet werden?
Sag schon mal DANKE

Antworten

  • Hallo Ritschie1960,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Das ist eine sehr interessante Frage! Gern werden wir das recherchieren. Bitte hab ein klein wenig Geduld 😀
  • Erst mal recht herzlichen DANK.
    Möchte aber noch ein paar Infos preisgeben.
    Ich bin 50 Jahre alt und habe so einige Wehwechen.
    2004 bekam ich meine erste Hüfte-Tep, links
    Zu diesem Zeitpunkt wurden mir 40% Behinderung anerkannt.
    2008 wurde ich an der rechten Hand operiert, Rhizarthrose. Mir wurde das Vieleckbein entfernt.
    Im März 2010 wurde mir auf der rechten Seite eine Hüft-Tep eingesetzt.
    Stellte im März 2010 einen Verschlimmerungsantrag. Dieser wurde mir mit 60 % Merkzeichen G UNBEFRISTET und mit Bescheid vom Juni 2010 zugestellt.
    40 % auf beide Hüften, Kniefunktionsstörungen, Narben und kleinere Sachen.
    10 % auf die Rhizarthrose
    10 % auf meine Lungenfunktionsstörungen
    Im November 2010 bekam ich nach 8.maliger OP eine Knie-Tep eingesetzt.
    Am 1. Dezember stellte ich nochmals einen Verschlimmerungsantrag, aufgrund meiner Knie-OP und weil der Orthopäde ein Engesyndrom in meiner rechten Schulter feststellte.
    Laut Bundesgesetzblatt hat sich am 17. Dezember 2010 die Versorgungsmedizin-Versorgung in den GDS-Tabellen (Anhang 2) geändert. Dort sind die ganzen Prothesen um einiges runtergesetzt worden, was mich als Betroffene mehr als ärgert.
    Es wurden ja seinerzeit meine Hüften, obwohl schon operiert, mit 40 % anerkannt.
    Jetzt versteht ihr sicher meine Frage, wie mein Antrag gewertet werden muss und ob das Versorgungsamt den unbefristeten Verwaltungsakt so einfach zurücknehmen kann? Ich kannte ja die damals gültige GDS-Tabelle und von einer neuen wusste ich nix.

    Nochmals vielen Dank



  • Hallo zusammen

    was für Änderungen? neue GDS-Tabelle? würde mich auch interessieren.

    LG Nobby
  • Ich bin auch sehr erstaunt 😳, konnte bei google nichts finden.

    Weiß jemand näheres?


    vg

    Ilse
  • Weiß wirklich niemand etwas? 😢

    Ilsebill hat geschrieben:
    Ich bin auch sehr erstaunt 😳, konnte bei google nichts finden.

    Weiß jemand näheres?


  • Hallo zusammen,

    hier ist der entsprechende Link zu meiner Anfrage.


    Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    VersMedV

    Ausfertigungsdatum: 10.12.2008

    Vollzitat:

    "Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2124) geändert worden ist"
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2010 I 2124

    Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab: 1.1.2009 +++)


    http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html



    Nochmals DANKE
  • Danke, aber oh je.... 🙁

    Ich kann leider nicht aus dem Gesetzestext herausfinden welche Änderungen GENAU das für uns bedeutet.

    LG

    Rosi
  • So hier die neuen GdS-Prozente für die Endoprothesen:

    Anlage zu § 2

    18.12 Endoprothesen
    Es werden Mindest-GdS angegeben, die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
    Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
    - Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
    - Nervenschädigung,
    - deutliche Muskelminderung,
    - ausgeprägte Narbenbildung,
    Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

    Hüftgelenk
    bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 10
    bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
    Kniegelenk
    bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
    bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
    bei einseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 10
    bei beidseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
    Oberes Sprunggelenk
    bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 10
    bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
    Schultergelenk
    bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
    bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 40
    Ellenbogengelenk
    bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
    bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 50
    Kleine Gelenke
    Endoprothesen bedingen keine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung

    hoffe das hilft weiter.

  • Lieber Ritchie,

    danke für deine Mühe, aber für mich spielen andere Faktoren eine Rolle.
    Aber ich muss sowieso einen Neufeststellungsantrag stellen (Verschlechterung), da werde ich ja sehen was das Versorgungsamt bzw. die Gutachter an Prozenten für mich "rausrücken".

    LG

    Rosi 😉

    PS. Aber sicher war es für manch anderen hilfreich!


  • Ritchie1960 hat geschrieben:
    Meine Frage dazu:
    Muss mein Antrag noch zu den "alten Bedingungen" bearbeitet werden?
    Sag schon mal DANKE


    Hallo Ritschie,

    es hat etwas gedauert, aber ich habe inzwischen eine Antwort von der Pressestelle des Verorgungsamtes erhalten. Man musste erst Rücksprache mit der Fachabteilung halten.

    Eine Gesetzesänderung im Schwerbehindertenrecht wirkt sich immer dann auf die Entscheidung in einem laufenden Schwerbehindertenfeststellungsverfahren aus, wenn bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kein Bescheid ergangen ist. Der Bescheid muss grds. der aktuellen Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses entsprechen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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  • Vielen Dank.
    Ich werde euch einfach mal auf den Laufenden halten.
    Danke für eure Unterstützung.
  • Sehr gerne 😀
    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für
    Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!
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