Merkzeichen H - Muss man seine Volljährigkeit anzeigen?

Guten Abend zusammen,

Zunächste einmal:
Ich muss ja sagen, dass diese Seite wirklich freundlich und ansprechend gestaltet ist. Mein bescheidenes Lob dafür. 😀

So, nun zu meiner Frage:

Ich habe aufgrund einer Blutgerinnungsstörung einen GdB von 100.
Seit meiner Geburt wurde mir deshalb ein entsprechender Schwerbehindertausweis ausgstellt, der auch das Merkzeichen H enthielt. H - also Hilflos - deshalb, weil ich mich als Kind in jungen Jahren nicht selbst mit dem entsprechenden Präparat behandeln konnte.
Dieser Grund war mir allerdings bis vor kurzem nicht bewusst.

Mein mehrmals verlängerte Schwerbehindertausweis aus Kindheitstagen lief letztes Jahr ab. Da ich mittlerweile 24 Jahre alt bin, musste ich erstmals selbst um den Behördenkram kümmern und habe einen entsprechenden Antrag gestellt. In diesen bat ich um einen unbefristeten Ausweis, da sich an meiner genetisch bedingten Krankheit in meinem Leben nichts mehr ändern wird.

Die Behörde entsprach meinem Antrag problemlos. Ich erhielt einen neuen unbefristeten Ausweis, auf dem auch abermals das Merkzeichen H enthalten war.

Nun habe ich Ende letzten Jahres auf einem Patiententreffen erfahren, dass das Merkzeichen H maximal bis zur Volljährigkeit berechtigt ist ( wie oben dargestellt ).

Jetzt habe ich Sorge, dass ich etwas falsch gemacht habe.
Hätte ich die Behörde über das Erreichen meiner Volljährigkeit informieren müssen? Oder hatte diese bereits alle Informationen und hätte es selbst merken müssen?

Dem gesunden Menschenverstand nach könnte man meinen, sie hätte es merken müssen. Da ich aber selbst in einer Behörde arbeite, weiß ich, dass man da den gesunden Menschenverstand nicht immer anwenden kann.

Hab ich mich nun also irgendwie strafbar gemacht?
Und es kommt noch schlimmer. Sowohl zunächst mein Vater als auch ich haben aufgrund des Merkzeichen H im Steuerbescheid erhöhte Freibeträge erhalten.
Es ist irgendwie ärgerlich das es damit auch noch um das verdammte Geld geht. Ich habe ja auch nicht dagegen zukünftig mehr Steuern zu zahlen.
Aber wenn ich das Merkzeichen H rückwirkend ab meiner Volljährigkeit aberkannt bekomme, ist das ganz schön viel Geld.

Das führt mich zu der Frage:
Darf die Behörde nun einfach das Merkzeichen H mit Wirkung für die Vergangenheit aberkennen? Nur, weil ich nicht mitgeteilt habe, dass ich volljährig bin?

Vielleicht wisst ihr ja Rat?

Danke schonmal.

Jochen

Antworten

  • Sehe ich das richtig Du meinst mit 18 kann man nicht mehr Hilflos sein.Ich bin 47 und hab das H unbefristet.Merke die haben das so gemacht also ist das in Ordnung.Das H hat ja bei Steuern und so auch Vorteile.LG Erich
  • Lieber Jochen,

    herzlich willkommen bei uns!

    Wie Magic würde auch ich mir keine Sorgen darüber machen. Es gibt behinderte Menschen, die haben das Merkzeichen H auch über das 19. Lebensjahr hinaus. Und da das Amt ja Deine Geburtsdaten kennt, würde im Falle eines Irrtums der Fehler nicht bei Dir liegen. Somit müssten keine rückwirkenden Ansprüche geltend gemacht werden - abgesehen vom unwahrscheinlichen Fall, dass Du entscheidende Informationen zurückgehalten oder falsche wiedergegeben hast.

    Ich habe dennoch unseren Fachexperten zum Schwerbehindertenausweis gebeten, mal hier reinzuschauen. Vielleicht kann er noch etwas zum Thema sagen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Leute,

    Also ich habe meine 100% und das H auch erst lange nach 18 beantragt, aber nur weil wir das nicht wußten. Die Volljährigkeit hat damit nichts zu tun.

    LG

    Surfer
  • Guten Abend,

    also ich kann Sie beruhigen das Merkzeichen H hat nichts mit dem Alter zu tun. Vielmehr sagt es aus das ein Mensch bei drei täglich wiederkehrenden Tätigkeiten (aus verschiedenen Bereichen) immer einmal wieder der Hilfe bedarf. Wenn das zuständige Amt daran Zweifel hätte würde es von sich aus eine Nachuntersuchung beantragen.

    Also aus meinem derzeitigen Kenntnisstand besteht kein Anlass zur Sorge.

    Die Versorgungsämter definieren den Buchstaben H so:

    Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H.

    Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss.
    Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.

    Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe III eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Pflegestufe II kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

    Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien.

    Ich wünsche noch einen schönen Abend
  • Abermals wünsche ich einen guten Abend,

    entschuldigt bitte, dass ich erst jetzt antworten und mich für eure Antworten bedanken kann. Ich habe zurzeit leider nur am Wochenende Internet-Zugriff.


    Also ich habe das jetzt so verstanden:

    Ich habe damals als Kind Anspruch auf das Merkzeichen H, weil ich mich damals nicht selbst spritzen konnte ( Ich muss mir den mir fehlenden Gerinnungsfaktor meines Blutes in Form eines künstlich hergestellten Präparates spritzen ). Ich brauchte also Hilfe von einem Arzt oder meinen Eltern. Irgendwann mit 17 oder so habe ich es dann selbst erlernt.

    Ich habe nochmal selbst nachgeforscht.

    Laut einer Liste, die fast alle "Gebrächen" enthält, und anhand derer die Amtsärzte wohl den GdB und die Merkzeichen vergeben, hat ein Bluter maximal bis zur Volljährigkeit Anspruch auf das Merkzeichen H. Ab da muss davon ausgegangen werden, dass er sich selbst spritzen kann. ( Was ja bei mir auch zutrifft )

    Soweit ich das also verstehe, hatte ich spätestens ab meiner Volljährigkeit keinen Anspruch mehr.

    Da das Amt ja über meine Volljährigkeit Bescheid weiß, müsste es ja nun eigentlich selber darauf kommen mir das Merkzeichen zu verwehren.

    Meine Frage lautet nun:

    Bin ich verpflichtet, mein Wissen mit den Experten zu teilen?

    Und dürfen die mir das rückwirkend verwehren? Was ja auch zur rückwirkenden Kürzung der angesprochenen Steuervergünstigungen führen würde.

    Wenn ich nichts mache, würde das Merkzeichen vielleicht bis zu meinem Lebensende bestehen bleiben, es sei denn die führen alle paar Jahrzehnte Routinekontrollen bei allen unbefristeten Fällen aus.

    Ich weiß nicht recht, was ich nun tun soll.

    Vielleicht wisst ihr ja noch mal ein paar Antworten.


    Ich wünsche abermals eine angenehme Woche.

    Schönen Gruß

    Jochen

  • keine panik, du hast nichts falsch gemacht.
    dein geburtsdatum hast du angegeben bzw. ist bekannt (steht ja auf dem ausweis).
    auch verliert man ein merkzeichen nicht wegen eintritts der volljährigkeit, auch das "H" nicht. man ist mit siebzehneinhsalb nicht hilfloser als mit achtzehn.
    es gibt natürlich auch "Hillosigkeit" bei erwachsenen.
    es ist immer im einzelfall anhand der konkreten tatsachen zu prüfen und festzustellen (von der behörde !), ob "hilflosigkeit" gegeben ist oder nicht, und zwar immer, sowohl bei jugendlichen wie auch bei erwachsenen.
    sie hat bei dir weiterhin vorliegende "hilflosigkeit" festgestellt.
    und du hast sie dabei nicht getäuscht oder sonst etwas vorwerfbares getan.
    die entscheidung ist auch nicht offensichtlich rechtswidrig, und selbst wenn sie rechtswidrug wäre, müsstest du ihre rechtswidrigkeit nicht kennen.
    Deshalb darf die entscheidung auch nicht rückwirkend aufgehoben werden.
    aber es gibt auch schon keinen grund für eine aufhebung.
    entscheidend ist der einzelne fall mit seinen besonderheiten - und deshalb kann es auch keine starre regelung geben, dass man mit achtzehn automatisch das "H" verliert.

    schöne grüße
    reichel
  • Hallo,

    ich bins mal wieder zu fortgeschrittener Stunde. 😀

    vielen Dank für die professionelle Meinungen.

    Ich kann also das Merkzeichen H nicht rückwirkend verliehren, weil die Behörde alle Informationen hatte, die ich ihnen geben konnte.

    Sollte ich denn die Behörde einmal auffordern, das nochmal zu überprüfen?
    Weil ich mich ja mittlerweile selbstbehandeln kann, scheint mir das Merkzeichen H nicht mehr berechtigt - unabhängig von meinem Alter. Vielleicht können die das dann für die Zukunft abändern.

    Ich hatte bei der unbefristeten Verlängerung meines Ausweises den Eindruck, als hätte die Bearbeiterin dazu gar nichts mehr geprüft.
    Die werden mit Arbeit ja wahrscheinlich auch zugeschüttet. Ich arbeite selbst in ner Verwaltung und das Land hat mittlerweile zumindest gemerkt, dass wenn noch mehr Personal eingespart wird, die Verbliebenden wegen Arbeitsüberlastung stendig krank werden ( laut einer Studie ).

    Schönen Gruß

    Jochen
  • Hallo Jochen,

    da der Kollege krank ist, übernehme ich heute diesen Thread 😀

    Ich muss sagen, es ist sehr lobenswert, dass Du dir soviele Gedanken um die Richtigkeit Deines Nachteilsausgleiches machst!

    Viele Menschen (und davon sind diejenigen mit Behinderung nicht ausgenommen) nehmen heute einfach nur alles mit, was sie kriegen können. Ohne sich weiter Gedanken zu machen, ob es ethisch richtig ist.

    Nun... Von unseren Fachexperten weißt Du jetzt, dass Dir keine Nachteile entstehen können, wenn Du dich wg. Deinem "H" nochmal mit dem Amt in Verbindung setzt. Es liegt jetzt also ganz allein an Dir, wie Du dich entscheidest.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hey ok,

    dann bedanke ich mich nochmals für die Hilfe und wünsche alles Gute.

    Gruß

    Jochen