Muss ich den Widerspruch begründen?

Hatte Widerspruch auf Ablehnung der Erhöhung der Pflegestufe gemacht ohne Begründung, weil ich erst das Gutachten haben wollte. Nun habe ich als Antwort ja den neuen MdK-Besuch bekommen. Muss ich meinen gemachten Widerspruch nun trotzdem noch begründen?
Danke und LG
Felicitasks

Antworten

  • Hallo!

    Wenn die Anfordernisse an den Widerspruch erfüllt sind (z. B. Frist), ist eine nähere Begründung nicht notwendig. Aber! Falls keine neuen Erkenntnisse, warum der Versicherte meint die Behörde sei im "Unrecht", vorhanden sind, kann man davon ausgehen, dass die Widerspruchsstelle wieder so entscheiden wird. In der Pflegeversicherung werden diese neuen Erkenntnisse zwar durch das 2. Gutachten vorgelegt und die Pflegekasse wird sich dann an das 2. Gutachten halten. Dies bedeutet: unbedingt vor dem 2. Begutachtungstermin sich intensiv mit dem ersten Gutachten auseinander zu setzen um dann festzustellen warum die Pflegekasse so entschieden hat und weshalb die Pflegebedürftigkeit in diesem und jenen Punkt von der(dem) ersten Gutachter(in) eben nicht richtig bewertet wurde. Dazu ist es zwingend erforderlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die nächst höhere Pflegestufe zu kennen. Entweder bespricht man diese Punkte direkt mit der(dem) Gutachter(in) an Ort und Stelle. Oder man formuliert dies vorher in der Begründung zum Widerspruch, die man ja vor dem Begutachtungstermin nachreichen kann.

    Wenn es meine Person betreffen würde, würde ich die Begründung unbedingt nachreichen, da erfahrungsgemäß bei einem Termin die eigene Souveränität nicht mehr gewährleistet ist. Bei der Begutachtung kann man dann darauf achten, dass diese Punkte begutachtet werden, bzw. revidiert werden.

    Falls die Zeit zum Termin zu knapp ist, kann der Termin verschoben werden.
    Mir ist bewusst, dass das neben viel Aufwand eine weitere große Nervenbelastung ist und wünsche unbekannterweise viel Kraft und Gelassenheit.

    Freundliche Grüße,

    Franziska Fiedler
  • Hallo
    Ja Du muss einen Wiederspruch
    immer begründen ist leider so ....

    Meine Mutter bzw ich habe für meine Mutter eine Pflegestife beantragt .
    MDK kam und lehnte ab wegen der Zeit ...
    Habe Wiederspruch mit Begründung per Einschreibe gesendet ...
    Jetzt hat sie Pflegestufe 2
    Lienen Gruß
Diese Diskussion wurde geschlossen.