Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Hallo,
ich bins mal wieder.
Habe seit Oktober 2008 die Pflegestufe II und vorher hatte ich ca.1,5 Jahre Pflegestufe I.
Jetzt habe ich letztes Jahr erfahren, dass es eine Verhinderungspflege gibt, die ich auch beantragt habe für die Zeiten, in denen mein Lebensgefährte "verhindert" war. Diese habe ich für 2010 auch erhalten.
Da ich mit MS nur von Grundsicherung lebe (existiere) und die Zeiten, in denen sich unser Freund und Nachbar um mich gekümmert hat von meinem Pflegegeld genommen habe, würde ich gerne wissen, ob ich das Recht habe, geleistete Verhinderungspflege auch rückwirkend von der Pflegekasse zu bekommen und wenn ja für wie lange.
Habe viele unterschiedliche Aussagen dazu im Internet gefunden.
Bekanke mich schon jetzt für Eure Hilfe.
Liebe Grüße wuschlpu

Antworten

  • Hallo wuschlpu,

    gerne leite ich Deine Anfrage an unsere Fachexperten weiter. Bitte hab ein wenig Geduld mit der Antwort! 😀

    Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende 😀
  • Hallo Justin,
    ich danke dir und wünsche auch ein schönes Wochenende...

    Gruß wuschlpu
  • Hallo wuschlpu,

    von unserer Fachexpertin, Franziska Fiedler, erhielt ich bzgl. Deiner Anfrage folgende Antwort:
    Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden (seit 2008 ist keinesfalls Verjährung eingetreten). Das Pflegegeld wird halt für den beanspruchten Zeitraum nicht gezahlt. Entstandene Auslagen für die Pflegevertretung müssen der Pflegekasse nachgewiesen werden.
    Ich hoffe, ich konnte mit dieser allgemeinen Auskunft helfen. Gerne helfe ich im konkreten Fall noch weiter.


    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe die Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Justin,
    vielen Dank für deine Hilfe. Ich dachte, dass Pflegegeld kann nur gestrichen werden, wenn die Verhinderungspflege 8 oder mehr Stunden am Tag betragen hat. Das ist bei mir nicht der Fall.

    Gruß
    wuschlpu

  • Hallo wuschlpu,

    Du kannst rückwirkend für die letzten 4 Jahre die Verhinderungspflege beantragen. Das Pflegegeld wird Dir nicht gestrichen, wenn Du stundenweise Verhinderungspflege beantragst.

    LG
    Mehmet
  • Hallo Mehmet,

    vielen Dank für deine sehr erfreuliche Antwort. Werde mich gleich heute mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen....mal schauen, wie begeistert die sind.

    LG
    Nadja
  • Hallo,

    ich hätte auch mal eine Frage zum Thema Rückwirkende Verhinderungspflege. Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann. Ich habe bei meine Versicherung BKK Daimler für meinen Sohn Verhinderungspflege für die Jahre 2008,2009,2010 beantragt. Mein Sohn hat seit 2006 die Pflegestufe 1. Habe von der Versicherung eine Ablehnung bekommen. Die begründung war :Ihr Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege kann nicht entsprochen werden. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag und grundsätzlich ab Antragstellung gewährt. Maßgebend ist hierfür der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages ( §33 SGB 6 )Ihre rückwirkende Anträge auf Verhinderungspflege haben wir erst am 10.01.2011 erhalten. Daher ist eine Gewährung von Leistungen grundsätzlich erst ab diesem Tag möglich. Bitte um Hilfe warum machen es mansche Versicherungen und mansche nicht???

    Gruß

    Tolga
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