Verlängerung EU-Rente

Hallo zusammen,

Mitte 2008 hatte ich eine Gehirnblutung. Nach 5 Wochen im Koma kam ich in die Frühreha. Dort stellte man eine Myositis Ossificans in der Hüftmuskulatur fest. November 2008 gings Nachhause. März 2009 und April 2009 Entfernung der Verkalkungen in der Hüftmuskulatur und im August für 6 Wochen zur Reha. Dort als erwerbsunfähig entlassen. Rentenantrag gestellt und befristet bewilligt.
Die Rente läuft Juni 2011 aus. Zwischenzeitlich bekam ich die Termine von den Ärzten für die Gutachten.
Einmal Orthopädie und einmal Neurologie. Wie läuft so eine Begutachtung ab? Das erstemal wurde das Gutachten ja in der Reha geschrieben. Dort war ich 6 Wochen unter "Beobachtung". Jetzt stellt ein Arzt, der mich noch nie gesehen hat, in einem Termin fest ob ich erwerbsfähig bin oder nicht? Sollte man sich in irgend einer Weise vorbereiten? Die Arztberichte hab ich fast alle zusammen.
Teilt der Arzt in seinem Gutachten mit, wenn er mich für erwerbsfähig hält, ob ich meinen erlernten Beruf weiter ausüben kann oder nur für diese oder jene Tätigkeit geeignet bin?
Im Internet liest man häufig, das eine weitere Verrentung abgelehnt wurde. Welche Schritte müssen
dann unternommen werden? Widerspruch einlegen ist klar, allerdings ist die Zeit vermutlich sehr knapp. Es muss ja dann noch ein weiteres Gutachten gemacht werden, oder? Kann ich dann zu meinem Arzt gehen oder schickt mich die Rentenversicherung wieder zu einem Arzt? Ich bin Mitglied im VDK…sollte ich dann gleich dort anrufen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Und liebe Grüße
Fritzemann

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  • Guten Abend Fritzemann,

    bis auf die Begutachtung in der Reha gehe ich mal von aus hast du noch keine Begutachtung erlebt.

    Eine EU - Rente wird grundsätzlich befristet gewährt durch DRV- Rentenversicherung und im Bewilligungsbescheid wird hier die Befristung benannt. Läuft die EU- Rente / Bewilligung wie in deinem Fall aus, findet durch den Träger eine Begutachtung statt. Dazu für dich eine kurze Erklärung zu den einzelnen Begriffen.

    Begutachtung

    Die Begutachtung ist allgemein der Prozess der Ermittlung und/oder Erhebung von Befunden und deren fachliche Auswertung und Beurteilung durch einen Sachverständigen. Sie ist ein wesentliches Element der (sozial-)medizinischen Sachaufklärung. Das Ergebnis der (sozial-)medizinischen Begutachtung durch einen (sozial-)medizinischen Sachverständigen kann ein Gutachten oder eine -sachverständige Aussage in anderer Form sein.

    Zum Gutachten

    Allgemein sind Gutachten das dokumentierte Ergebnis einer Begutachtung durch einen Sachverständigen, in dem die Fragen des Auftraggebers begründend beantwortet werden. Der Auftraggeber selbst verfügt nicht über die spezifischen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen, die er für seine Aufgabenerfüllung benötigt, und beauftragt deshalb zur Sachverhaltsklärung einen entsprechend Sachverständigen. Wesentliches gemeinsames Merkmal eines jeden Gutachtens ist, dass es eine wissenschaftlich begründete Schlussfolgerung enthält, so dass es auch überprüft und nachvollzogen werden kann.

    Ein (sozial)medizinisches Gutachten ist insofern das Ergebnis der Anwendung medizinischer Erkenntnisse und Erfahrungen durch einen (sozial)medizinischen Sachverständigen auf einen Einzelfall bezogen.

    Im Bereich der Rentenversicherung sind besondere Qualitätskriterien des Gutachtens im Einzelnen formale und inhaltliche Gestaltung, medizinisch-wissenschaftliche Grundlagen, Verständlichkeit, Vollständigkeit und Transparenz und übergeordnet Plausibilität und Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und Neutralität. Eine produktbezogene Qualitätssicherung der Begutachtung (des Gutachtens) ergibt sich nur, wenn die Überprüfung der Qualitätskriterien auch für andere Sachverständige möglich ist.

    Gutachten nach persönlicher Untersuchung und Befragung beinhalten hierbei erhobene und bewertete Befunde und setzen sie in Bezug zu den in den Akten vorhandenen Angaben.

    Gutachten nach Aktenlage (Aktengutachten, Aktenlagegutachten), also nach einer Begutachtung ohne aktuelle persönliche Untersuchung und Befragung durch den Sachverständigen, können nur dann erstellt werden, wenn der Gutachter die Fragestellung (Beweisfragen) anhand der Aktenlage und gegebenenfalls ergänzend herbeigezogener Befunde beantwortet werden kann.

    Die qualitativen Anforderungen an Gutachten sind in allen Fällen gleich, es muss beim Sachverständigen der gleiche Grad der persönlichen Überzeugung erreicht werden, wie es bei einer Begutachtung mit persönlicher Untersuchung und Befragung möglich ist.

    Ein Gutachten muss für seinen Bestimmungszweck geeignet sein und die Fragen des Auftraggebers umfassend beantworten.

    Wie du lesen kannst gibt es verschiedene Gutachten / Formen, die sich immer nach dem Fragenkatalog des Auftragsgebers ( in deinem Fall Rente ) richten.

    Sachverständiger / Gutachter

    Der Sachverständige stellt spezielle Fachkenntnisse zur Verfügung, über die sein Auftraggeber nicht verfügt, die dieser aber zu seiner Entscheidungsfindung benötigt.

    Er vermittelt seinem Auftraggeber - z.B. einem Gericht, einer Verwaltung, einer Versicherung, einem Gremium etc. - grundlegendes Fachwissen, stellt aufgrund seiner Sachkenntnis Fakten fest und/oder nimmt eine zusammenfassende Bewertung von bestimmten Fakten vor. Nicht der Sachverständige entscheidet (z. B. im Rentenverfahren), sondern der Auftraggeber mit seiner Hilfe. Der Sachverständige ist zu Neutralität, auch gegenüber seinem Auftraggeber, verpflichtet. Es wird von ihm erwartet, dass seine Kenntnisse dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft in seinem Fachgebiet entsprechen. Stets hat sich der Sachverständige hinsichtlich der Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen die erforderliche (Überzeugungs)Sicherheit zu verschaffen. Ist z. B. auf der Grundlage der verwertbaren Daten und Fakten eine eindeutige Beantwortung der Beweisfragen nicht möglich, so muss der Sachverständige dies zum Ausdruck bringen und begründen.

    Wird ein Sachverständiger durch Beweisanordnung eines Gerichts namentlich bestellt, so ist er verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstatten. Üblicherweise beschreibt die Beweisanordnung das Beweisthema und enthält die Fragen, zu denen der Sachverständige Stellung nehmen soll. Im gerichtlichen Verfahren hat er nicht das Gesamtergebnis der Beweisaufnahme vor Gericht zu würdigen, sondern sich auf die Bewertung der Umstände zu beschränken, auf die sich sein Fachwissen bezieht.

    Bei der Feststellung der medizinischen Grundlagen für eine Entscheidung ist der ärztliche Sachverständige ein unentbehrlicher Helfer und Berater z. B. der Verwaltung oder des Gerichts. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen kann z. B. sein, über den Gesundheitszustand, über Art, Ausmaß und Schweregrad von Krankheiten, Bestehen oder Nichtbestehen bestimmter Gesundheitsschäden oder Behinderungen und über ihre funktionellen Auswirkungen u. a. auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit eine Aussage und Bewertung abzugeben.

    In der gesetzlichen Rentenversicherung wird der sozial-medizinische Sachverständige vor allem bei der Prüfung und Feststellung der Erforderlichkeit von Teilhabeleistungen und im Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung bei der Prüfung und Feststellung der medizinischen (persönlichen) Voraussetzungen tätig.

    Das in Kurzfassung zu den Begriffen für ein besseres Verständnis für dich.

    Ja du solltest dich schon auf diese Begutachtung vorbereiten. Alle Befunde und den Abschlussbericht der Reha in dem du als Arbeitsunfähig eingestuft worden bist bitte mitnehmen. In dieser Begutachtung wird geprüft ob du Leistungsfähig bist oder wie viel Restleistungsvermögen noch besteht. Dann was du an Medikamente einnimmst auch das wird erfragt, ob du eine anerkannte GdB / GdS durch das VS = Versorgungsamt hast festgestellt wurde. Ob du Schmerzen hast und wie du deine Situation selbst einschätzt / Arbeitsleistung etc. eine Arbeitsaufnahme durch dich besteht. Sage jedoch alles was dir nicht möglich ist, Beeinträchtigung, Schmerzen, Leistungsfähigkeit. Wie lange, wie weit du laufen kannst. Je weniger dir selbst möglich ist aufgrund der Behinderung / Einschränkung, je eher wird die Rente weiter bewilligt.

    Bist du mit dem Gutachten / das du abfordern kannst ( in Kopie) nicht einverstanden, kannst du dazu in den Widerspruch gehen, gleiches gilt auch wenn die EU - Rente nicht weiter bewilligt wird. Das war es in kürze dazu, sollten Fragen bestehen durch dich dann stelle diese bitte. Dir gute Besserung, Mfg Lyn

  • Hallo Fritzemann,

    von Lyn hast Du schon eine sehr ausführliche Antwort erhalten. 😀 (Vielen Dank dafür Lyn! 😀 )

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Lyn, hallo Justin,

    vielen Dank für Eure Antworten. Besonderen Dank an Dich, Lyn für Deine ausführliche Antwort...jetzt weiß ich wie der Ablauf ist und bin doch etwas beruhigt. Wenn man im Internet manche Berichte liest wird einem ja himmelangst davor.

    Liebe Grüße
    Fritzemann


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