IV-Arbeitsgeber-Verhältnis

Guten Tag

Schon wieder ich mit noch einer Frage.

Wenn ein Angestellter krankheitsbedingt seine Anstellungsprozente reduzieren muss, muss ich das bei der IV melden oder kommen die auf mich zu?
Wie wird bei der IV überhaupt entschieden, ob jemand eine Teilrente bekommt? Habe ich da als Arbeitsgeber Mitspracherecht?

Diese Fragen müssen dumm wirken, aber wir sind ein kleineres Unternehmen und hatten noch nie mit behinderten Angestellte und/oder der IV direkt zu tun.

Besten Danke für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüsse
Bob

Antworten

  • Lieber Bob

    Auch diese Frage habe ich gleich an unsere Fachexperten weitergeleitet.

    Zwischenzeitlich kannst du etwas in unserem Arbeitsgeber-Bereich stöbern: http://www.myhandicap.ch/arbeitgeber-behinderung-ch.html Sicher findest du hier auch noch wertvolle Informationen.

    Liebe Grüsse

  • Guten Tag
    Grundsätzlich muss sich ein Person, welche aus gesundheitlichen Gründen das Arbeitspensum reduzieren muss, selber bei der IV anmelden. Ohne eine IV Anmeldung kann die IV nicht aktiv werden und Leistungen prüfen.
    Der Arbeitgeber hat bei der Entscheidung, ob jemand eine Teilrente erhält, kein Mitspracherecht.
    Damit für Sie nachvollziehbar ist, wie es zu einer IV Rente kommen kann, gehen Sie am besten auf die Homepage der SVA: www.svazurich.ch
    Sie klicken dann auf Produkte, dann IV, dann auf Leistungsarten.
    Sie sehen dann die vollständige Uebersicht der IV Leistungen und können sich umfassend über die IV-Rente informieren (wer hat Anspruch, welche
    Leistungen es gibt sowie Merkblätter einsehen und ausdrucken).
    Falls Sie als Arbeitgeber konkrete Fragen haben und mehr Informationen wünschen, wählen Sie die Arbeitgeber-Hotline Tel. 044 448 58 58 (Montags-Freitags, 08.00 - 17.00 Uhr).
    Ich grüsse Sie freundlich.

    SVA Zürich
    Info-IV
    Isabelle Limacher

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