Neu-Integration der Schleudertraumapatienten

Hallo

in der CH sollen ja viele der Schleudertraumapatienten weg von der IV und wieder ins Berufsleben.
Davon ist auch ein ehemaliger arbeitskollege betroffen der auch gerne wieder arbeiten will. kommt die IV auf die betreffenden zu oder müssen die sich bei der IV melden?
Und wie wird festgestellt welche Schleudertraumapatienten neueingegliedert werden und welche nicht? Werden die gefragt oder heisst es einfach "du musst jetzt."

Ich sehe dass die lage bei den betreffenden sehr unsicher ist und unklar. infos dazu wären sehr hilfreich (wink mit dem zaunpfahl an die Redaktion 😉 )

Lieben Gruss
Haagen

Antworten

  • Hallo Haagen

    Schön, dass du dich so um deine Freunde kümmerst! Sie dürfen übrigens auch gerne selbst dem Forum beitreten (Wink mit dem Zaunpfahl zurück 😉 )

    Deine Frage habe ich soeben an unseren Fachexperten weitergeleitet und sicher bekommst du bald eine Antwort.

    Deinen Themenwunsch werden wir in der Redaktion besprechen.

    Liebe Grüsse

  • Guten Tag,
    die neue Regelung kommt frühestens ab 2012. Die Regelung der Wegnahme von Renten betrifft nur Leute, die die Rente weniger lang wie 15 Jahre bekommen und noch nicht 55 Jahre alt sind.
    Es ist aber noch nicht klar, ob die Neuregelung bereits auf 2012 kommen wird. Auch ist nicht klar, wie genau die Detailregelung aussehen wird. Falls die Rente vor weniger als 15 Jahren zugesprochen worden ist, empfiehlt sich heute schon eine detaillierte Beratung bei einem spezialisierten Anwalt.
    Die Einführung der neuen Praxis erfolgt schrittweise, zuerst werden die jüngeren RenterInnen überprüft. Wer 54 ist, hat vielleicht noch zwei bis drei Jahre Zeit, bis dann die Rente aufgehoben wird. Unklar ist mir, was für Leistungen von der IV nach der Wegnahme überhaupt angeboten werden. Vermutlich nur Stellenvermittlung. Doch wer will jemanden, der schon lange aus dem Arbeitsprozess draussen ist mit Schmerzen.

    Interessant ist allenfalls die Frage der Umschulung, wenn auf dem bisherigen Beruf nicht mehr gearbeiten werden kann. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung bräuchte aber eine ausführlichere Sachverhaltsschildung.

    Mit freundlichem Gruss Hans Schmidt

  • Vielen Dank für diese Antwort.
    Endlich etwas Licht in dieser undurchsichten Geschichte!

    Liebe Grüssee
    Haagen

  • Eine Knacknuss, die auf die zu Reintegrierenden zu kommen könnte, ist die Dauer der ALV Gelder, die sie bei Wegfall der Rente beziehen könnten. Wenn es bei der IV Rente keine ALV Abzüge gibt und die Rente/Krankentaggeld mindestens 2 Jahre ausbezahlt worden war, gäbe es bei Wegfall der Rente und Anmeldung bei der ALV nach der ab 1. April 2011 gültigen ALV Regelung nur 90 (!) ALV-Taggelder. Ausserdem könnte es sein, dass bei der ALV nur 70% oder 80% der IV Rente (inkl. Pensionskassenrente) bezahlt würde.
    (Das war mir 1998 nach 3 Jahren IV Taggelder passiert. Wobei die IV Taggelder dazumal voll ALV pflichtig gewesen waren. Daher gab es keine Einschränkung in der Bezugsdauer der ALV.)

    Da wäre jetzt Handlungsbedarf offen, so dass die Leute, deren Rente wegfallen wird, dann nicht sofort zu Sozialfällen werden!

    Sicher ist jedoch, dass IV-Rentner, deren Rente wegfällt, sicher Einarbeitungszuschüsse erhalten können, um sie den Firmen interessanter zu machen.
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