Darf das Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen werden

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  • Guten Tag Stones,

    sei uns herzlich willkommen im Forum,- 😉

    Deine Frage ist zu allgemein gehalten ohne weitere Information kann man nur allgemein sich äußern. Leider steht in deinem Profil auch nichts dazu, vielleicht kannst du das noch ein wenig füllen, wäre toll. Danke dir, - Nun zu deiner Frage;

    Das Kindergeld rechnet bei Empfängern von Arbeitslosengeld II zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird.

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält.

    Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II).

    Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen angerechnet.

    Leider lässt sich deine Frage nicht anders beantworten, Sorry, - Mfg Lyn
  • Hallo Stones,

    Lyn hat dir bereits eine sehr gute Antwort zukommen lassen.
    Wenn du noch konkretere Fragen hast, führe diese bitte, wie Lyn es bereits geschrieben hat, genauer aus.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Leute,

    Alle wissen, daß es gängige Praxis ist, daß das Kindergeld verrechnet wird, aber vor ein Paar Tagen war bei My Handicap der Artikel eines Münchner RA veröffentlicht unter welchen Umständen das Kindergeld doch behalten werden darf, das Amt eigentlich drüber aufklären müßte das aber nicht tut.
    Fragt bei der Reaktion nach dem Artikel.

    LG

    Surfer
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