Befugnisse des MdK

Hallo Ihr alle,

in der vergangenen Woche habe ich erneut einen Brief der Krankenkasse bekommen, dass in der nächsten Zeit die wiederkehrende MDK-Begutachtung ansteht.

Ich selbst habe eine spinale Muskelathrophie, die auch im vergangenen halben Jahr noch einmal explizit durch ein genetisches Gutachten bestätigt wurde.

Mich würde nun einerseits interessieren, ob es auf dieser Basis eine Möglichkeit gibt, diese Nachbegutachtungen aussetzten zu lassen. Andererseits hätte ich gern gewusst, ob der MDK eigentlich auch Arbeitskollegen befragen darf.

Vielen Dank und herzliche Grüße
Nicole

Antworten

  • Hallo

    Es gibt ein Urteil zum Thema Nachbegutachtung. Einen Link habe ich leider nicht.

    In diesem Urteil geht um eine Frau mit einer dauerhaften Behinderung. Diese Frau lehnte die Nachbegutachtung ab. Darauf hin wollte die Pflegekasse die Leistungen streichen. Das Gericht stimmte der Frau zu. Sie muss keiner Nachbegutachtung zustimmen, dass sich der Pflegebedarf nicht mehr zum Positiven verändern kann.

    Vielleicht hat hier jemand einen Link und kann ihn noch hier rein stellen.

    Gruß Ramona

  • Hallo Nicole 2010,

    ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter. Da heute Sonntag ist, bitte ich dich noch um etwas Geduld mit seiner Antwort.

    Hab einen schönen Sonntag!

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • Guten Abend,

    grundsätzlich könnte man eine Nachbegutachtung ablehnen, aber die Kasse wird dann sicherlich ihrerseits bis zur Klärung der Rechtslage die Leistungen aussetzen. Also muss man sich die Frage stellen ob man das möchte. Ansonsten müsste man gegen die Kasse evtl. wieder eine Einstweilige Verfügung erstreiten das sie weiterzahlen muss. Sollte dann im Umkehrschluss das gericht zu dem Schluss kommen, dass z. B. die Pflegestufe gesenkt oder gestrichen wird müsste man alles wieder zurückzahlen.

    Also der bessere Weg ist nach meiner Ansicht sich begutachten zu lassen und dann evtl. gegen das Gutachten vorzugehen. Sollte dies nötig sein. Nach meinem Kenntnisstand darf der MdK Arbeitskollegen etc. nicht befragen. Allerdings muss ich hier zugeben das ich hierzu die genauen rechtlichen Grundlagen nicht kenne. Aber soweit mir das im Sozialrecht bekannt ist, wäre das evtl. eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Ausser der Gutachter kannn belegen das die Informationen die ihm ein Arbeitsumfeld geben kannn für sein Gutachten unerlässlich sind.
  • Hallo,

    vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten.
    Das Urteil habe ich nach etwas googlen auch gefunden. 😉

    Ich werde dann jetzt erst einmal abwarten, was passiert.

    Herzliche Grüße
    Nicole
  • wäre schön, wenn Du den Link hier einstellen würdest, damit alle von der Information profitieren. Danke.