Wird bei Assistenz über 18 Std. der Dienst auf mehrere Personen aufgeteilt ?

Also ich habe mich bei einem Verein,der Behinderte "betreut" beworben als persönliche Assistentin.
Ich habe mich bei einer Kundin vorgestellt,und sie meinte bei ihr würde der Dienst bis zu 18 Stunden gehen und der Dienst würde nicht auf 2 Personen aufgeteilt.
Meine Frage nun ist,ob das so üblich ist?
Ob das rechtlich überhaupt dann abgesichert ist von wegen Arbeitsschutzgesetz und so.
Oder ist das eher nicht die Regel?

Antworten

  • Hallo Kampfzwerg,

    ich denke schon das so etwas in einem bestimmten Rahmen erlaubt ist. Es gibt einige Berufe wo die Arbeitszeit bzw. Dienstzeit über acht Stunden hinaus geht. Die Nachtdienste in Kliniken sind nicht selten 10 oder 12 Stunden lang und bei der Feuerwehr wird sogar 24 Stunden am Stück gearbeitet. Wichtig ist das man anschließen genügen Freizeitausgleich bekommt. Ein Feuerwehrmann zum Beispiel hat nach jeder 24 Stunden Schicht zwei Tage frei. Wenn dieser 18 Stunden dienst über Nacht geht und Du Nachts schlafen kannst, also Bereitschaftsdienst hast, kann es gut sein das diese 18 Stunden Schicht erlaubt ist.

    Gruß Karin
  • Hallo Kampfzwerg30,

    ich leite deine Frage an einen Kollegen von mir weiter, der sich mit dem Thema Assistenz sehr gut auskennt und dir sicher eine kompetente Antwort geben kann.

    Hab einen schönen Sonntag
    Michaela
  • Guten Tag Kampfzwerg,

    sei uns allen herzlich willkommen im Forum,-

    Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und in den jeweiligen Tarifverträgen der Unternehmen zu den einzelnen Berufsgruppen.

    Der Link dazu; http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

    Der Arbeitgeber kann, darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer gegen Schutzvorschriften verstößt ( hier gilt die Fürsorgepflicht AG zum AN ).
    Eine wichtige Schutzvorschrift zu Gunsten des Arbeitnehmers ist das sog. Zeitarbeitsgesetz. In diesem Gesetz ist geregelt, wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf. Auch die tägliche Höchstarbeitszeit.

    Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden. Diese Höchstarbeitszeit darf jedoch bis auf 10 Stunden – um 2 Stunden überschritten werden, wenn
    innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich nicht überschritten wurde.

    Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

    Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre mit Ausnahme von
    Chefärzte teilweise Hausangestellte Arbeitnehmer im Bereich der Kirchen Bäckereien Konditoreien teilweise öffentlicher Dienst Seeleute / Binnenschifffahrt Luftfahrt

    Was ist die Arbeitszeit?

    Die Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen. Die Anfahrt zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Das Umkleiden auf der Arbeit ist auch keine Arbeitszeit (anders beim Models / andere Reglung laut Verträge).

    Welche Ausnahmen gelten?

    Aufgrund von Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann eine Abweichende Regelung getroffen werden und die tägliche Arbeitszeit auch über 10 Stunden verlängert werden. Im Schnitt darf diese aber nicht 48 Wo… etc.

    In diesem Sinne hast du bestimmt etwas falsch verstanden und solltest nochmals mit deinem zukünftigen Arbeitgeber/ rin sprechen. Achte bitte besonders auf § 7 zum Arbeitszeitgesetz der in diesem Fall ganz sicher zum greifen kommt in der Pflege. Mfg Lyn 😉
  • Hallo Kampfzwerg,

    Der Dienst kann meines Wissens schon auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Bei meiner Freundin mit 16 Std. ist das genauso.
    Mehr dazu wissen sicher zwei Dienste aus München

    www.vba.de
    Die VbA ist der Verband behinderter ArbeitgeberInnen für Behinderte mit Assistenz

    www. Vereinigung Integrationsförderung.de
    Auch die VIF hat Experten zum Assistenzmodell

    Auf den Seiten sind alle Kontaktdaten enthalten.

    LG

    Surfer

  • Hallo Kampfzwerg,

    Ich habe auch Assistenz. Insgesamt habe ich 16 Stunden am Tag. Aber ich habe nicht nur eine Assistentin. Der Dienst kann natürlich auf mehrere Personen verteilt werden. Aber denke dass es natürlich auch Ausnahmen gibt.

    Bei Leuten die Assistenz beziehen gibt es ja auch besondere Arbeitsverträge.

    Außerdem musst du bestimmt bei 18 Stunden nicht ständig neben deinem Klienten stehen. Bestimmt ist das dann auch so eine Art Bereitschaftsdienst im Haus.

    Bei einer Urlaubsassistenz ist normalerweise ja auch nur ein Assistent im Urlaub dabei. Wie das dann allerdings geregelt ist, weiß ich leider selbst noch nicht. Da ich erst beim Aufbau meiner Assistenz bin.

    Alles Liebe und Gute wünscht dir

    STUBSI 😉
  • Hallo Kampfzwerg,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Meine Kollegin hat mich auf Deine Anfrage aufmerksam gemacht. Ich habe selbst rund um die Uhr Assistenz.

    Nun, es ist üblich, dass sich die Assistenz und auch die Assistenzzeiten an den Bedarfen und den Wünschen der Assistenznehmer/Klienten orientiert.
    Da jeder Mensch verschieden ist, kann es also zu ganz unterschiedlichen Modalitäten führen.

    Ich selbst bekomme bspw. alle acht Stunden einen "frischen" Assistenten in den Dienst. Ich kenne aber auch Fälle, da bleibt ein Assistent 24-Stunden bei den Klienten. Bei anderen bleiben die Assistenten sogar mehrere Tage lang im Dienst.

    Selbstverständlich haben die Assistenten in den letzten beiden Fällen dabei auch Bereitschaftszeiten. Da müssen sie dann zwar auch griffbereit sein, um den Klienten helfen zu können. Aber sie können z.B. Schlafen, Essen, Duschen etc.

    Du siehst also, ein 18 Stunden-Dienst ist nichts absolut außergewöhnlichen 😉

    Alle Wünsche und Bedürfnisse der Klienten hebeln natürlich nicht geltendes Recht aus. Es müssen also Pausen-, Bereitschafts- und Ausgleichszeiten eingehalten werden. Wie das genau geregelt wird, solltest Du am besten vorab bei der Kundin bzw. dem Verein erfragen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Das gilt selbstverständlich auch für Dich, STUBSI 😉

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