Welche Kürzungen bei eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo liebe User!

Der/die Ein oder andere wird vielleicht jetzt etwas lächeln....ich möchte gerne von Euch etwas wissen! Wie würde es eigentlich aussehen, wenn z.B. Patrick (der berentet ist)und meine Wenigkeit (lebe von Hartz4) zusammenziehen würden?
Für mich würde es zuallererst bedeutet, dass mein Alleinerziehenden-Mehrbedarf in Höhe von 126,- Euro gestrichen würde! WWisst ihr zufällig, was sonst noch wegfallen würde? Wie es mit dem anteiligen Unterhaltgeld aussieht, was ich ja erhalte (seitens der Arge wg. Wegfall des Unterhaltsvorschusses).
Ich hoffe, ihr könnt mir ggfls. eine Antwort geben!

Es ist ja erst mal rein hypothetisch....aber man/frau weiss ja nie 😉)

Ich danke Euch schonmal für eure Beiträge!

Liebe Grüße

Simone

Antworten

  • Hallo Simone,

    man kann sich nie früh genug informieren 😀.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter.

    Liebe Grüße und viel Spaß beim "Planen"
    Michaela
  • Liebe Michaela!

    Ich danke Dir vielmals für deine Antwort. Ich würde mich sehr freuen, wieder von Dir zu lesen!

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Simone
  • Guten Tag,

    also die 126 Euro fallen nach meiner Kenntnis weg und dann muss man sich die Unterhaltsverhältnisse nochmals genauer ansehen, damit man hier eine verbindliche Aussage treffen kann. Aber normalerweise hat Unterhalt nichts mit einem Partnerwechsel zu tun. Denn der andere Partner ist ja normalerweise Unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind und der bleibt bestehen. Sollte Unterhaltspflicht gegenüber einer volljährigen Person bestehen so muss man sich die Situation nochmals gesondert ansehen.

    Ohne die näheren Fakten zu kennen ist es schwierig hier eine detaillierte Auskunft zu geben. Ich würde empfehlen Sie setzten sich einmal mit einer Hartz IV Beratungsstelle (gibts nomalerweise in jeder mittleren Stadt) in Verbindung und dröseln den gesamten Sachverhalt einmal mit einem Berater dort vor Ort auseinander um auch wirklich nichts zu übersehen.
  • Hallo sesotris73,

    Der Unterhaltsanspruch für das Kind, das nichts mit dem Partner zu tun hat, bleibt bestehen und die einzige Ausnahme wäre, wenn er das Kind adoptieren würde.
    Anders ist es beim Lebensunterhalt für Dich. Auch in eheähnlicher Lebensgemeinschaft geht die Rechtsprechung davon aus, daß die Partner einander Unterhalt leisten, zwar nicht ganz im gleichen Umfang wie bei Ehen, aber im Prinzip schon.

    LG

    Surfer
  • Hallo ihr Lieben!

    Vielen Dank für euer Feedback. Ich fand es schon sehr hilfreich! Were mich mal solch einer Beratungsstelle wenden. Ich denke, wenn ich von der Arge weg bin und mein GdB erhöht wird, wird es auch wieder anders gehandhabt!

    Vielen Dank!

    Liebe Grüße

    Simone
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