Wird geistige Behinderung, also Person muss ständig unter Aufsicht stehen, bei der Pflegestufe mit b

Habe bei der Krankenkasse eine Erhöhungsantrag von der Pflegestufe I auf II gestellt. Nun war vor 1 Woche eine Person vom MdK da, sie hat sich kleine 20 Minuten bei uns Nerven ging. Ich muss das Tag täglich abhalten und habe ihn auch gerne, aber warum wird soetwas nicht bei der Einschätzung der Pflegestufe berücksichtigt. Gibt es da manchmal einen Punkt, dass ich in die Richtung meinen Widerspruch begründen kann?
Auch kommt mir die in der Ablehnung benannte Zeit sehr gering vor, zumal ich meinen Sohn auch 2 Mal nachts Toilettenmäßig versorgen muss, manchmal kompletter Wäschewechsel. Ich werde jetzt das Gutachten des MdK anfordern und dann weiter?
Wer näheres wissen möchte und/oder helfen kann, bitte dringend melden. Danke

LG
Felicitasks Mutti eine geistigbehinderten Kindes

Antworten

  • Hallo Felicitasks,

    ich verstehe deine Begründungen für eine Erhöhung der Pflegestufe.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter.

    Ich wünsch euch, dass ihr angemessene Unterstützung erhalten.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Michaela,
    danke erstmal für Deinen Einsatz. Werde heute in der Krankenkasse mein Schreiben zur Anforderung des MdK-Gutachten abgeben. Habe mich auch informiert und bei Geistigbehinderten, die überall der Aufsicht bedürfen, zählen alle Verrichtungen als VÜ (volle Übernahme), auch wenn sie was alleine machen, aber immer jemand zugegen sein muss.
    Naja vll. bekomme ich nóch ein paar Ratschläge in Richtung Widerspruch tippeln.

    LG
    Felicitasks
  • Guten Tag,

    das wichtigste ist eine stichhaltige Begründung des Widerspruchs. Eine Möglichkeit könnte z. B. sein das man sich genau anschaut wer hat die Begutachtung durchgeführt. Verfügt diese Person überhaupt über das entsprechende Fachwissen. So weiß z. B. eine Altenpflegefachkraft relativ wenig über Kinder mit geistiger Behinderung. Da würde ein Kinderarzt wesentlich mehr wissen. Sollte also das Gutachten nicht von einer für das Fachgebiet anerkannte Fachkraft durchgeführt worden sein so kann man den Widerspruch in diese Richtung begründen.

    Ein weiterer Punkt könnte sein, dass medizinische Fakten nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wurden, hier kann Ihnen evt. ihr behandelnder Hausarzt weiterhelfen, denn der kennt den Patienten am besten.

    Wenn diese Fakten alle abgeprüft sind sollte man sich daran machen den Widerspruch zu verfassen. Gut wäre hierbei auch die Unterstützung des behandelnden Mediziners oder Mezizinerin denn diese kann bei der Begründung mit wesentlich mehr Fachlichkeit aufwarten, als man dazu als "Laie" in der lage ist. (vor allem bei Formulierungen). Ob der Hausarzt hier unterstützt hängt vom Arzt ab. Er kann es tun muss es aber nicht das muss man ganz klar dazu sagen.

    Wichtig ist aber Zugang des Bescheides der Pflegekasse bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Pflegekasse hat man grundsätzlich nur vier Wochen Zeit. Wenn das nun nicht reichen sollte um das Gutachten etc. genau zu prüfen reicht man den Widerspruch wie folgt ein:

    Gegen den Bescheid vom .... Aktenzeichen/Kudennummer (o. ä.) reiche ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung wird binnen X Wochen nachgereicht.

    Das ganze bitte per Einschreiben mit Rückschein an die Kasse. Wenn die vier Wochen ausreichend sein sollten dann braucht man das so nicht zu machen sondern kann im Widerspruch auch gleich die Begründung ausführen, warum man widerspricht.
  • Habe erstmal Widerspruch ohne Begründung geschrieben mit Anforderung des Gutachtens. Begründung reiche ich nach dessen Erhalt ein, so ähnlich hatte ich das formuliert. Das SPZ unterstützt mich, wenn ich dann mit dem Gutachten hin komme. Der meinen Sohn behandelnde Chefarzt hatte mir angeraten, eine Erhöhung der Pflegestufe zu beantragen und mir zugesichert, dass er mich bei Ablehnung sogar bis vors Gericht unterstützen wird. Die Ablehnung ist erst am 28.01.2011 geschrieben worden und am 01.02.2011 bei mir angekommen. Vorerst habe ich den Zeitfaktor nicht im Nacken.
    Welchen Berug die "Gute Frau" vom MdK ausführt, weiss ich leider bisher noch nicht.
    Danke für den Tipp, dass es auch wichtig ist, wenn die Person gar nicht qualifiziert für unsere Überprüfung wäre. Hoffentlich steht das auch in dem Gutachten drin?

    LG
    Felicitasks
  • Habe heute Antwort von der Krankenkasse bekommen auf meinen Widerspruch. Natürlich haben sie "ausversehen" vergessen, das von mir angeforderte Gutaachten beizulegen. Nun wollen sie nochmal einen Prüfer vom MdK schicken. Ist es rechtlich richtig? Darf die Krankenkasse jederzeit eine neue Prüfung durch den MdK veranlassen?
    Danke und LG
    Felicitasks
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